Drucksache 16/1377 03. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Juli 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lärmbelastung für die Ortsgemeinde Wilgartswiesen durch eine dreispurige B 10 Die Kleine Anfrage 883 vom 11. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Ortsgemeinde Wilgartswiesen leidet unter „unerträglichem Lärm“ durch die dreispurige B 10, die an der Ortsgemeinde vorbeiführt . Die besondere topographische Lage, die den Lärm an der Felswand reflektiert, ist zu beachten. Dies war der Presse zu entnehmen . Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Daten der Lärmbelastung der Ortsgemeinde Wilgartswiesen durch die dreispurige B 10 liegen der Landesregierung vor und wie beurteilt sie diese Lärmbelastung? 2. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Lärmbelastung für die Ortsgemeinde Wilgartswiesen zu redu- zieren? 3. Gibt es Sofortmaßnahmen, die ergriffen werden können? 4. Welche Daten zur Lärmbelastung liegen der Landesregierung bei den Planungen eines vierstreifigen B 10-Ausbaus vor (auch im Bezug auf die Ortsgemeinde Wilgartswiesen)? 5. Welche konkreten Maßnahmen könnten ergriffen werden, wenn die B 10 vierspurig ausgebaut würde und wie würde sich die Lärmbelastung für die Ortsgemeinde Wilgartswiesen unter Berücksichtigung größtmöglicher Lärmschutzmaßnahmen verändern ? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Lärmsituation an der B 10 im Bereich Wilgartswiesen ist aktuell nach den Kriterien der Lärmsanierung (Lärmschutz an vorhandenen Straßen) zu beurteilen. Eine schall technische Untersuchung für den in Frage stehenden Bereich kommt zu dem Ergeb - nis, dass die maßgebenden Immissionsgrenzwerte deutlich unterschritten werden. Daten aus der strategischen Lärmkartierung 2007 liegen nicht vor. Beim jetzigen Stand der kommenden strategischen Lärmkartierung 2012 lässt sich nicht ausschließen, dass Daten für die in Rede stehende Ortsgemeinde zu erheben sind. Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Straßenbaulastträgers Bund kommen somit derzeit leider nicht in Betracht. Zu Frage 3: Für eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen besteht ebenfalls keine Handhabe, da die vom Bund einheitlich vorgegebenen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind. Mit der in 2011 durchgeführten grundhaften Erneuerung der Fahr bahn und der Instandsetzung der Brückenbauwerke ist auch eine Verbesserung der Lärmsituation verbunden. Durch diese Unterhaltungsmaßnahmen wird allerdings kein Anspruch auf Lärmschutz nach den Kriterien der Lärmvorsorge (Lärmschutz beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen) ausgelöst. Sofern in der VG Hauenstein eine Lärmkartierung erfolgt und dort Lärmprobleme identifiziert werden, sind durch die VG Hauenstein ein Lärmaktionsplan aufzustellen und Lärmminderungsmaßnahmen zu prüfen. Drucksache 16/1377 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 4 und 5: Bei einem vierstreifigen Ausbau der B 10 ist die Lärmsituation mit Hilfe einer schalltech nischen Untersuchung nach den Kriterien der Lärmvorsorge zu beurteilen. Insoweit bleibt allerdings zunächst das Ergebnis der im Koalitionsvertrag vereinbarten Wieder - aufnahme des Mediationsverfahrens zur B 10 abzuwarten. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär