Drucksache 16/1379 03. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Juli 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Daniel Köbler und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Umsetzung des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen Die Kleine Anfrage 904 vom 22. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Im Mai 2012 fanden trotz inzwischen gültigen Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen über 200 Flugbewegungen statt. Das hessische Verkehrsministerium bestätigte diese hohe Zahl der Ausnahmegenehmigungen für den Zeitraum 23.00 bis 5.00 Uhr mit dem Hinweis auf Ausnahmeregelungen unter anderem durch Witterungseinflüsse oder medizinische und sicher heitsrelevante Beweggründe . Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche genauen Zahlen liegen der Landesregierung hinsichtlich der Ausnahme genehmi gungen für den Mai 2012 im Zeitraum 23.00 bis 5.00 Uhr vor? 2. Wie bewertet die Landesregierung die hohe Zahl der Ausnahmegenehmigungen vor dem Hintergrund des Bundesverwaltungs- gerichts-Urteils zum Flugverbot in den Nacht stun den? 3. Liegen der Landesregierung Informationen vor, mit welcher Begründung die hohe Zahl der Ausnahmegenehmigungen zu er- klären ist? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung Rheinland-Pfalz, um auf die hessische Landesregierung mit dem Ziel einzu- wirken, die Zahl der Ausnahmegenehmigungen auf ein Minimum zu reduzieren? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Juni 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Aus den der Landesregierung vorliegenden detaillierten Auflistungen hinsichtlich der Ausnahmegenehmigungen für den Monat Mai 2012 in dem Zeitraum von 23.00 bis 5.00 Uhr sind rund 220 Flugbewegungen ersichtlich. Zu Frage 2: Die Landesregierung bewertet die Ausnahmegenehmigungen von dem Nachtflugverbot auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 als kritisch. Diese widersprechen im Grunde der Intention des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts , das einen möglichst weitgehenden Schutz vor nächtlichem Fluglärm zumindest in der Mediationsnacht zum Ziel hat. Zu Frage 3: Ja. Begründet wird die hohe Zahl der Ausnahmegenehmigungen insbesondere mit dem Verweis auf die Flugbetriebsbeschränkungen und flughafenbetrieblichen Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main vom 18. Dezember 2007. Es hätte Flugbewegungen im Sinne der Ziffer 5 des Planfeststellungsbeschlusses gegeben, die auf Kapazitäts - Drucksache 16/1379 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode engpässen aufgrund von Gewittern und die Nichtnutzung der Startbahn 18 wegen einer zu hohen Rückenwindkomponente beruhten . Des Weiteren wird auf die folgende Ziffer 6 des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich der medizinischen Hilfsflüge verwiesen . Zu Frage 4: Die Landesregierung setzt sich für einen möglichst weitgehenden Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm ein. Aus diesem Grund hat sie sich bereits in einem Schreiben an den neuen hessischen Verkehrsminister Rentsch gewandt und um eine möglichst restriktive Handhabung in Bezug auf die Erteilung von Ausnahmen gebeten. Im Übrigen ist die Landesregierung nach wie vor der Auffassung, dass für einen wirksamen Schutz der Bevölkerung nicht nur vor nächtlichem Fluglärm, sondern auch am Tage die rechtlichen Grundlagen mit dem Ziel verändert werden müssen, mehr Lärmschutz zu erreichen. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär