Drucksache 16/1391 05. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Fahrbahnschäden Kreuzung L 427/L 426 in Höhe des Ober-Olmer Forsthauses Die Kleine Anfrage 900 vom 20. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Mehrfach haben mich Bürgerinnen und Bürger auf den schlechten verkehrlichen Zustand der Fahrbahn der L 427 zwischen der Kreuzung „Ober-Olmer Forsthaus (L 426) und der Ortslage Ober-Olm“ aufmerksam gemacht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Fahrbahnzustand der L 427 zwischen der Kreuzung „Ober-Olmer Forsthaus (L 426) und der Ortslage Ober-Olm“? 2. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit in diesem Streckenabschnitt zu ge- währleisten? 3. Welche Priorität misst die Landesregierung diesen Maßnahmen bei? 4. Wann ist mit deren Realisierung zu rechnen? 5. Generell gefragt: Hält die Landesregierung punktuelle Ausbesserungsarbeiten im Rahmen von Maßnahmen der laufenden In- standhaltung für ausreichend, um den verkehrssicheren Zustand von Straßen dauerhaft zu gewährleisten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4 : Die Landesstraße 427 weist in dem angesprochenen Bereich grundsätzlich einen nicht zufriedenstellenden Fahrbahnzustand auf. Soweit es zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich war, wurden dort Fahrbahnschäden allerdings bereits in der 25. und 26. Kalenderwoche 2012 im Rahmen der laufenden Instandhaltung beseitigt. Damit ist derzeit ein verkehrssicherer Fahrbahnzustand gegeben. Zu Frage 5: Ob zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Straßenzustandes punktuelle Aus besserungsarbeiten im Rahmen von Maßnahmen der laufenden Instandhaltung aus reichend oder ggf. weitergehende Erhaltungsmaßnahmen geboten sind, ist in Abhängig keit von Art und Umfang des konkreten Schadens sowie unter Berücksichtigung weiterer Kriterien (z. B. Zustand der Straße insgesamt, Verkehrs belastung) jeweils im Einzelfall zu entscheiden. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin