Drucksache 16/1393 05. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Schwerpunktschulen Die Kleine Anfrage 885 vom 13. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schulen sind im aktuellen Schuljahr Schwerpunktschulen? 2. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind an den einzelnen Schwerpunktschulen in den einzelnen Jahr- gangsstufen? 3. Welche Schulen werden im kommenden Schuljahr Schwerpunktschulen? 4 Wie viele Förderlehrer bzw. pädagogische Fachkräfte unterrichten an den einzelnen Schwerpunktschulen – in Personen bzw. Vollzeitlehrereinheiten? 5. Ist bei allen neuen Schwerpunktschulen sichergestellt, dass zu Beginn des neuen Schuljahres hier auch Förderlehrer tätig sein werden? 6. In welchem Umfang wurden die einzelnen neuen Schwerpunktschulen von Seiten des Landes auf die neuen Aufgaben vorberei- tet? 7. Trifft es zu, dass nur bei Integrierten Gesamtschulen im Gegensatz zu anderen Schulen Kinder mit sonderpädagogischem För- derbedarf im Rahmen einer Schwerpunktschule doppelt gezählt werden; wenn ja, wieso nur dort? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Liste der Schwerpunktschulen im Schuljahr 2011/2012 ist als Anlage 1 beigefügt. Zu Frage 2: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den einzelnen Schwerpunktschulen kann der Anlage 2 entnommen werden. Zu Frage 3: Die Liste der neuen Schwerpunktschulen ist als Anlage 3 beigefügt. Zu Frage 4: Der Umfang der Unterrichtsleistung wird mit der Zahl der verfügbaren Stunden ausgedrückt; die Liste mit den an Schwerpunktschulen eingesetzten Wochenstunden der Förderschullehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte und den entsprechenden Stellen - äquivalenten ist als Anlage 4 beigefügt. Drucksache 16/1393 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auf Basis der Amtlichen Schulstatistik lässt sich die Anzahl der Lehrkräfte bzw. der pädagogischen Fachkräfte, die in der integrativen Förderung eingesetzt werden, nicht ermitteln. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Einsätze von Lehrkräften bzw. von pädagogischen Fachkräften an mehreren Schulen erfolgen können. Zu Frage 5: Die Personalzuweisung wird von der Schulbehörde unter Berücksichtigung der Größe einer Schwerpunktschule, der Klassenzahl, der Schülerzahl und der Zahl der Integrationsschülerinnen und -schüler festgelegt. Die Entscheidung darüber wird vor dem ersten Schultag nach den Sommerferien getroffen und mit den entsprechenden Schulen abgestimmt. Dem Bedarf entsprechend wird die Personalzuweisung auch Stundenkontingente für den Einsatz von Förderlehrkräften an allen neuen Schwerpunktschulen enthalten . Die Schulbehörde führt zurzeit die Verfahren zur Besetzung der entsprechenden Stellenteile durch; Ergebnisse liegen vor dem ersten Schultag vor. Zu Frage 6: Die neuen Schwerpunktschulen werden stets ab dem Zeitpunkt ihrer Ernennung von der Schulaufsicht organisatorisch und inhaltlich auf die Wahrnehmung und Umsetzung der neuen Aufgaben vorbereitet. Die Schulen können dafür z. B. auf die Beraterinnen und Berater für Integration/Inklusion der ADD zurückgreifen, die die Schulen dabei unterstützen, integrativen/inklusiven Unterricht zu gestalten. Die Beraterinnen und Berater bieten strukturelle Beratung oder prozessorientierte Begleitung sowie nach Absprache auch auf den Einzelfall bezogene, bedarfsorientierte Hilfen für Lehrkräfte, Teams und Schulleitungen an. Für neu einsteigende Schwerpunktschulen kann zudem ein zweiter Studientag zur Vorbereitung bei der ADD beantragt werden. Das Pädagogische Landesinstitut organisiert regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für Schulleitungen an Schwerpunktschulen. Speziell entwickelte Fortbildungsveranstaltungen unterstützen die Schwerpunktschulen zudem bei der Konzeptentwicklung, Organisation und Gestaltung von individualisiertem Lernen im gemeinsamen Unterricht und bei der Teamentwicklung und schul - internen Kooperation. Zu Frage 7: Bei Integrierten Gesamtschulen, die aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen ein Aufnahmeverfahren durchführen müssen und in der Regel eine Klassenstärke von 30 Schülerinnen und Schülern haben, werden beim Aufnahmeverfahren die Integrationsschülerinnen und -schüler doppelt gezählt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass in dieser Schulart Schwerpunktschulen kleinere Klassen bilden können. Doris Ahnen Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1393 3 Drucksache 16/1393 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1393 5 Drucksache 16/1393 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1393 7 Drucksache 16/1393 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1393 9 Drucksache 16/1393 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1393 11 Drucksache 16/1393 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1393 13 Drucksache 16/1393 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1393 15