Drucksache 16/1394 05. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Klemm-Studie Die Kleine Anfrage 886 vom 13. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: In der Studie zum zukünftigen Lehrerbedarf rechnet Professor Klemm mit einem zusätzlichen Bedarf von 200 Förderlehrerstellen zur Umsetzung der Inklusion. Ich frage die Landesregierung: 1. Von wie vielen Schwerpunktschulen an welchen Schularten geht Professor Klemm in seinem Gutachten bis zum Jahr 2016 aus? 2. Welche Zahl von Förderschulen wurde den Berechnungen für Jahr 2016 zugrunde gelegt – differenziert nach Förderschwerpunk- ten? 3. Welche Grundlage zur Zuweisung von Förderlehrerstunden an Schwerpunktschulen liegt der Prognose zugrunde? 4. Sind Veränderungen bei der personellen Ausstattung von Schwerpunktschulen geplant und wenn ja, welche? 5. Wie viele der für 2016 geplanten Förderlehrerstellen sind an Schwerpunktschulen, wie viele an Förderschulen vorgesehen? 6. Mit welcher Verteilung auf Förderschulen sowie Schwerpunktschulen rechnet die Landesregierung 2016 bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf – absolut und prozentual? 7. Von wie vielen Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf geht die Landesregierung insgesamt im Jahr 2016 aus – insge- samt und prozentual zur Zahl der Schülerinnen und Schüler? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Professor Klaus Klemm hat als bundesweit ausgewiesener Experte für Lehrkräftebedarfsberechnungen und Inklusion die Studie „Zur Entwicklung des Lehrkräftebedarfs in Rheinland-Pfalz“ in gutachterlicher Freiheit erstellt. Er weist darauf hin, dass „die Datengrundlage der Studie mit Unterstützung der zuständigen Fachreferate des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, insbesondere denen für Statistik, Demografie, Unterrichtsversorgung sowie Lehrerinnen- und Lehrerbildung erarbeitet wurden“ (S. 2, Satz 2). Sämtliche Berechnungen sind im Anhang der Studie beigefügt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: In seiner Studie geht Professor Klemm davon aus, dass im Bereich der sonderpädagogischen Förderung das im Schuljahr 2011/2012 erreichte Niveau an Lehrkräftestellen vollständig erhalten bleibt. Bis zum Schuljahr 2016 ist in diesem Bereich ein Rückgang der Schülerzahl um 1 501 Schülerinnen und Schüler prognostiziert. In Tabelle 7 wird ausgewiesen, dass hieraus eine „demografische Rendite“ in Höhe von 249 Vollzeitlehrereinheiten zu erwarten ist. Diese verteilt Professor Klemm auf die Bereiche Inklusion (+ 200 Stellen), Ausbau Ganztagsangebote (+ zehn Stellen) sowie Verbesserung der Unterrichtsversorgung (+ 39 Stellen). Die hierbei getroffenen Annahmen gelten unabhängig von den jeweiligen Förderorten. Drucksache 16/1394 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Zum Schuljahresbeginn 2012/2013 wird auch im Grundschulbereich die pauschalierte Personalzuweisung für Schwerpunktschulen eingeführt. Ansonsten sind derzeit keine Veränderungen bei der personellen Ausstattung von Schwerpunktschulen geplant. Zu Frage 5: Professor Klemm hat mit seiner Studie den Lehrkräftebedarf untersucht. Für diesen ist der jeweilige Förderort unerheblich. Um den Förderschullehrkräftebedarf zu dokumentieren, sind die für die Inklusion notwendigen zusätzlichen Stellen bei der Förderschule (Tabelle 9 der Studie) ‚verbucht‘ worden, unbeschadet der Frage, wie das Land inklusiven Unterricht künftig organisieren wird. Zu Frage 6: Eltern von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen über die Schulform für ihre Kinder selbst entscheiden können. Dazu soll im Schulgesetz als weiterer Schritt auf dem Weg zur Inklusion ein Elternwahlrecht zwischen Förderschulen und Schwerpunktschulen verankert werden. Die Landesregierung hat für den Zeitraum bis 2016 keine Verteilung der Schüle - rinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die Förderorte Förderschule und Schwerpunktschule vorgenommen. Zu Frage 7: Derzeit beträgt der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung an Förderschulen und Schwerpunktbzw . Regelschulen 4,9 %, bezogen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler im Alter der Vollzeitschulpflicht. Dieser Wert ist der Orientierungswert für die Landesregierung bezogen auf den Zeitraum bis 2016. Doris Ahnen Staatsministerin