Drucksache 16/1395 05. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Schulverwaltungssoftware Die Kleine Anfrage 888 vom 13. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sind das Procedere, der zeitliche Ablauf und der Sachstand bei der Ausschreibung und Einführung einer neuen Schulver- waltungssoftware für rheinland-pfälzische Schulen? 2. Welche Anbieter mit welchen Produkten sind derzeit im Auswahlverfahren? 3. Zu welchem Zeitpunkt soll die neue Software eingeführt werden? 4. Können Schulen auch zukünftig mit einer anderen als der Landessoftware arbeiten, wenn sie mit dem vertrauten Programm zu- frieden waren und es den Anforderungen der Landessoftware entspricht? 5. Welche Schnittstellen muss das auszuwählende Produkt bedienen können? 6. Inwiefern präferiert die Landesregierung eine bestimmte Software, gegebenenfalls welche und warum? 7. Inwiefern haben sich Entscheidungsträger bereits im Vorfeld für eine bestimmte Software ausgesprochen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es wurde zunächst eine Marktanalyse durchgeführt, deren Ergebnis zeigte, dass der Erwerb und die Anpassung einer bereits verfügbaren Standardsoftware an rheinland-pfälzische Bedürfnisse ein zielführender Weg ist. Sodann wurde zur Beschaffung eines solchen Standardprodukts ein europaweites Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb – § 3 VOL/A-EG) auf den Weg gebracht. Die erste Verhandlungsrunde ist abgeschlossen, aktuell wird die zweite Verhandlungsrunde durchgeführt. Zu Frage 2: Aufgrund vergaberechtlicher Regelungen (sog. Grundsatz des Geheimwettbewerbs) dürfen hierüber während des Verfahrens keine Aussagen gemacht werden. Die rechtlichen Vorgaben über die Geheimhaltung finden sich in §§ 12, 14 VOL/A sowie 15 und 17 VOL/A-EG. Zu Frage 3: Nach derzeitigem Planungsstand soll ab Januar 2013 eine Pilotierung an Schulen aller Schularten beginnen und nach Abschluss der Pilotphase ein Jahr später die flächendeckende Einführung in Angriff genommen werden. Drucksache 16/1395 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die von allen Schulen geforderte Amtliche Schulstatistik muss auf jeden Fall über die zentrale Software geliefert werden, da nur so der von der Kultusministerkonferenz beschlossene Kerndatensatz umgesetzt und die erforderliche Datenqualität gewährleistet werden kann. Dessen ungeachtet ist es möglich, dass Schulen für die Organisation rein schulinterner Abläufe beliebige Programme verwenden oder ohne Software arbeiten. Zu Frage 5: Die neue Schulverwaltungssoftware wird über verschiedene Im- und Export-Schnittstellen verfügen, die einen einfachen Datenaustausch z. B. mit verschiedenen Office-Programmen sowie den in Rheinland-Pfalz im Einsatz befindlichen Stundenplanprogram - men ermöglichen. Zu Frage 6: Die Landesregierung präferiert keine Software. Vielmehr wird ein durch das Vergaberecht geregeltes Verfahren durchgeführt, in dem der wirtschaftlichste Anbieter ermittelt wird. Zu Frage 7: Weder im Vorfeld noch im Verlauf des Vergabeverfahrens haben sich Entscheidungsträger für eine bestimmte Software ausgesprochen . Doris Ahnen Staatsministerin