Drucksache 16/1398 11. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Juli 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Andreas Biebricher und Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Haltung der Landesregierung zum Vorschlag eines generellen Tempolimits von 30 km/h in Städten Die Kleine Anfrage 901 vom 21. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche substanziellen Verbesserungen der Verkehrssicherheit in rheinland-pfälzischen Städten sieht die Landesregierung bei ei- ner generellen Einführung von Tempo 30 in Groß städten? 2. Hält die Landesregierung ein generelles Tempo-30-Gebot auch für Hauptverkehrsadern, dünner besiedelte Stadtrandbereiche oder Ausfallstraßen in Rheinland-Pfalz für erforderlich oder zweckmäßig? 3. Welche tatsächliche Ausweitung von Tempo-30-Straßen in rheinland-pfälzischen Städ ten würden sich angesichts der schon be- stehenden Tempo-30-Zonen und den sinnvollen oder erforderlichen Ausnahmestraßen mit Tempo 50 oder mehr ergeben? 4. Wie schätzt die Landesregierung den Aufwand einer wirksamen Überwachung eines generellen Tempolimits von 30 km/h in Rheinland-Pfalz gegenüber den derzeitigen Rege lungen ein? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bereits heute besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen in Deutschland für die nichtklassifizierten Straßen die Möglichkeit, Tempo-30- Zonen einzurichten. Von dieser Möglichkeit haben viele Kommunen bundesweit und in Rheinland-Pfalz in erheblichem Umfang Gebrauch gemacht. Darüber hinaus sind auch punktuelle Geschwindigkeitsbeschränkungen im innerörtlichen klassifizierten Streckennetz im Einzelfall bei besonderen örtlichen Verhältnissen und Gefahrenlagen möglich. Mit einem generellen innerörtlichen Tempolimit von 30 km/h könnten grundsätzlich Verbesserungen der Verkehrssicherheit und Entlastungen von Lärm und Abgasen einhergehen. Neben Beeinträchtigungen der Umwelt und der Gesundheit muss allerdings auch ÖPNV-, Mobilitäts- und Erreichbarkeitswirkungen sowie Akzeptanzaspekten Rechnung getragen werden. Zu Frage 2: Auf den Hauptverkehrsstraßen werden etwa zwei Drittel der Verkehrsleistung abgewickelt. Die ÖPNV-, Mobilitäts- und Erreichbarkeitswirkungen sowie Akzeptanzaspekte erhalten daher eine gesteigerte Bedeutung, sodass ein durchgängiges Tempolimit von 30 km/h innerorts auch für solche Hauptverkehrs- oder Ausfallstraßen derzeit nicht als sachdienlich erachtet wird. Im Einzelfall bedarf es einer sorgfältigen Abwägung. Zu Frage 3: In Rheinland-Pfalz existieren bereits eine Vielzahl von Tempo-30-Zonen, verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen, punktuellen Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie verkehrsberuhigten Bereichen, in denen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h Drucksache 16/1398 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode und darunter besteht. Da eine landesweite genaue Auswertung der insoweit bereits bestehenden Beschränkungen nicht existiert, sind im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage Angaben über die zusätzliche Ausweitung bei einer eventuellen Einführung eines generellen Tempolimits von 30 km/h aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich. Zu Frage 4: Die Überwachung der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wird in Rheinland-Pfalz durch die Kommunen, soweit ihnen diese Aufgabe übertragen worden ist, sowie durch die Polizei wahrgenommen. Derzeit sind eine Kreisverwaltung und 22 örtliche Ordnungsbehörden (kreisfreie und große kreisangehörige Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeindeverwaltungen ) dafür zuständig. Geschwindigkeitsmessungen werden, unabhängig von der Höhe der jeweils geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung, insbesondere an Unfallhäufungsstellen und Unfallhäufungslinien sowie besonderen Gefahrenstellen (z. B. an Schulen/Kindergärten) durchgeführt . Ob die wirksame Überwachung eines generellen Tempolimits von 30 km/h mehr Aufwand als bisher erfordern würde, lässt sich derzeit nicht abschätzen. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin