Drucksache 16/1401 09. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stephanie Nabinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausrüstung der Dekontaminationsfahrzeuge für Personen (Dekontaminationsfahrzeuge P) der Feuerwehren Die Kleine Anfrage 893 vom 18. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Nach Beantwortung der Kleinen Anfrage 774 (Drucksache 16/1185) stellen sich noch einige Fragen. Daher bitte ich die Landesregierung , diese zu beantworten: 1. Wurde bei der Lieferung des Dekon-P in Wincheringen die fehlende Ausrüstung festgestellt? 2. Wurde das Fehlen der Ausrüstung bemängelt, wenn ja von wem? 3. Haben die kommunalen Gebietskörperschaften sich für die zeitnahe Beschaffung der Ausrüstung eingesetzt? 4. Wann war der letzte Versuch der kommunalen Gebietskörperschaften, dieses Dekon-P in Wincheringen zu vervollständigen? 5. Welche Person ist aus der kommunalen Gebietskörperschaft hauptverantwortlich für diese Maßnahmen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Die Kleine Anfrage beantworte ich auf der Grundlage von Informationen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wie folgt: Zu Frage 1: Den Verantwortlichen der Gemeinde Wincheringen war bereits im Vorfeld der Auslieferung bekannt, dass bei der Übergabe des in Rede stehenden Einsatzfahrzeuges durch den Bund zunächst lediglich die fahrzeuggebundene Bordausstattung vorhanden war und die Dekontaminationsausrüstung (Fachausstattung) fehlte. Im Zuweisungsschreiben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe war dies bereits mitgeteilt worden. Die Fachausstattung, die in Vorbereitung ist, wird zu gegebener Zeit durch den Bund nachgeliefert. Zu Frage 2: Das Fehlen der Fachausstattung wurde immer wieder von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg gegenüber dem Bund bemängelt. Zu den Fragen 3 und 4: Die zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften haben den Bund bereits mehrfach gebeten – zuletzt vor ca. einem halben Jahr – die fehlende Ausstattung nachzuliefern. Da der Landkreis Trier-Saarburg im Rahmen des Gefahrstoffkonzeptes Rheinland-Pfalz einen eigenen Gefahrstoffzug mit einem Mehrzweckfahrzeug-Dekon (MZF-Dekon), stationiert in Zemmer-Rodt, vorhält, wurden bei Ergänzung der Ausstattung des MZFDekon immer wieder frei werdende und gebrauchsfähige Ausrüstungsgegenstände auf den bundeseigenen Dekon-P übernommen. Da der Bund, der für den Katastrophenschutz in Friedenszeiten nicht zuständig ist, seine Fahrzeuge als Ergänzung zur Verfügung stellt und darüber hinaus mit dem kreiseigenen MZF-Dekon Vorsorge für die nach dem rheinland-pfälzischen Brand- und Katas - Drucksache 16/1401 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode trophenschutzgesetz vorgeschriebene Ausstattung getroffen war, wäre eine Ausrüstungskomplettierung des Bundesfahrzeugs auf Kosten des Kreises voreilig und hinsichtlich der nicht abgeschlossenen Fahrzeugkonzeption des Bundes nicht konzeptkonform gewesen . Zu Frage 5: Hauptverantwortlicher für die Beschaffung von Ausrüstung des auf einen Verteidigungsfall bezogenen Bevölkerungsschutzes ist der Bund. Für die friedensmäßige Ausstattung des Katastrophenschutzes ist der Landrat bzw. die von ihm hierfür beauftragte Person verantwortlich. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin