Drucksache 16/1404 10. 07. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t der Ständigen Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei Umbaumaßnahmen in der Staatskanzlei Die Kleine Anfrage 894 vom 19. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Baumaßnahmen wurden/werden derzeit in der Staatskanzlei umgesetzt und warum? 2. Wurde der veranschlagte Kostenrahmen eingehalten? Wenn nein, aus welchem Grund nicht (bitte unter Angaben der projek- tierten und tatsächlichen Kosten nach jetzigem Stand)? 3. Wie ist der derzeitige Stand der Baumaßnahmen und wie beurteilt die Landesregierung deren Fortgang? 4. Wie sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Baumaßnahmen belastet? 5. Wie wirkt sich die neue Raumsituation auf die Arbeitssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus? Die Ständige Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Von Januar 2008 bis März 2009 wurde das Gebäude „Zeughaus“ als Sitz der Staats kanzlei unter Verantwortung des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) generalsaniert. Die RMO-Maßnahme war wegen gravierender technischer Mängel notwendig geworden. Diese Baumaßnahme ist abgeschlossen. Von den beauftragten Firmen werden im Rahmen der Nacherfüllung auftretende Mängel beseitigt. Zu Frage 2: Die Maßnahme war im Wirtschaftsplan 2009/2010 des LBB mit Gesamtbaukosten von 15,5 Mio. € veranschlagt. Nach derzeitiger Einschätzung des LBB wird die Maßnahme voraussichtlich mit Gesamtbaukosten i. H. v. rund 17,6 Mio. € abgerechnet. Die Überschreitung des veranschlagten Kostenrahmens begründet sich im Wesentli chen in Mehrkosten in den Gewerken Rohbau-, Trockenbau- und Putz- bzw. Malerar beiten. Die Mehrkosten sind darauf zurückzuführen, dass nach Entkernung des Ge bäudes eine deutlich schlechtere Bausubstanz in Bezug auf Mauerwerk und Statik vorgefunden wurde, als nach den Voruntersuchungen anzunehmen war. Zu Frage 3: Die Baumaßnahme ist abgeschlossen, Mängelbeseitigung erfolgt im Zuge der Nacherfüllung, siehe 1. Zu Frage 4: Da die Baumaßnahme abgeschlossen ist, bestehen keine grundsätzlichen Belastun gen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Maßnahmen im Rahmen der Mängelbe seitigung erfolgen – soweit möglich – außerhalb der Dienstzeiten und an den Wo chenenden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1404 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Die neue Raumsituation wirkt sich überwiegend positiv auf die Arbeitssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. In weni - gen Einzelbereichen sind noch Mängel beseitigungen im Rahmen der Nacherfüllung (z. B. an der Lüftungstechnik) auszuführen. Dort ist die gewünschte positive Veränderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch nicht vollständig erreicht. Ursula Molka Ministerialdirektorin