Drucksache 16/1414 12. 07. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Margit Mohr und Frank Puchtler (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Ausfall der IT-Systeme der Sparkassen Die Kleine Anfrage 908 vom 21. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Am 5. Juni 2012 ist bei allen Sparkassen in Rheinland-Pfalz das IT-System für ca. fünf Stunden komplett ausgefallen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, welchen räumlichen und technischen Umfang dieses Er eignis in Rheinland-Pfalz hatte? 2. Welche Gründe werden für den Ausfall geltend gemacht? 3. Welche Sicherungen seitens der Sparkassen für einen solchen Fall sind der Landesregierung bekannt? 4. Sind Regressansprüche entstanden und wer kann diese geltend machen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am 5. Juni 2012 kam es in der Zeit von 13:30 Uhr bis 18:40 Uhr zu einer Störung im Rechenzentrum der Finanzinformatik (FI), einer Gemeinschaftseinrichtung aller Sparkassen in Deutschland. Betroffen waren alle Sparkassen in Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie die Sparkasse Bremen. Alle anderen Sparkassen in Deutschland waren wegen des bestehenden Gruppenkonzeptes zur Risikobegrenzung nicht tangiert. Während der Störung waren Transaktionen an den Geldautomaten und den Kartenlesegeräten des Handels dann möglich, wenn die jeweilige Sparkasse sogenannte Ersatzautorisierungslimite eingerichtet hatte, die es Kunden erlauben, über einen limitierten Betrag zu verfügen. Die Internetfiliale, die beispielsweise Banküberweisungen ermöglicht, stand nicht zur Verfügung. Zu Frage 2: Die Ausfallsituation trat im Zusammenhang mit geplanten Wartungsarbeiten (Speichererweiterungen) auf, die in der Nacht vom 5. auf den 6. Juni 2012 durchgeführt werden sollten. Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten kam es zu dem unerwarteten Ausfall im Zusammenhang mit der Stromversorgung des produktiven Systems. Zu Frage 3: Die drei Rechenzentren der Finanzinformatik sind jeweils durch einen zweiten Standort im Umkreis von 20 Kilometern abgesichert . Wenn ein Rechenzentrum, ein Rechner oder eine sonstige Komponente ausfällt, wird automatisch auf ein anderes Rechenzentrum bzw. System umgeschaltet. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Juli 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1414 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Eintritt eines solchen Falls wird regelmäßig durch sogenannte Notfalltests überprüft. Für den Ausfall von Geldautomaten oder Kassen haben alle Sparkassen zudem ein Notfallkonzept erarbeitet, in dem geregelt ist, wie bei einem längerfristigen Ausfall vorzugehen ist. Auch diese Konzepte werden Notfalltests unterzogen und ggf. überarbeitet. Installierte Backup-Mechanismen, die am 6. Juni 2012 zu einem Wiederanlauf des Systems hätten führen sollen, haben jedoch wegen einer fehlerhaften Konfiguration nicht wie erwartet gegriffen. Zu Frage 4: Ob Regressansprüche entstanden sind, kann die Landesregierung nicht beurteilen. Nach Mitteilung des Sparkassenverbandes gewähren die Sparkassen großzügig Kulanzen, beispielsweise wenn ihren Kunden Gebühren bei anderen Kreditinstituten entstanden sind. Ferner teilte der Sparkassenverband mit, dass die Finanzinformatik auf der Grundlage der Analyse der Ausfallursachen Maßnahmen ergreifen wird, um künftig derartige Störungen wirksam zu verhindern. Eveline Lemke Staatsministerin