Drucksache 16/142 19. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausgleichsflächen 2. Rheinbrücke Die Kleine Anfrage 86 vom 27. Juni 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie begründet die Landesregierung, dass der Großteil der Ausgleichsflächen für die B 10 neu/2. Rheinbrücke im Wesentlichen auf den Gemarkungen von Wörth und Jockgrim liegen soll? 2. Wie begründet die Landesregierung, dass die geplanten Ausgleichsflächen für die B 10 neu/2. Rheinbrücke in Gebieten ausge- wiesen sind, welche bereits als Ausgleichsflächen für Baumaßnahmen der betroffenen Gemeinden gewidmet sind? 3. Inwiefern hält die Landesregierung es für richtig, erforderliche Ausgleichsflächen für dieses Projekt auf mehr Gemeinden zu ver- teilen? 4. Inwiefern hält die Landesregierung es für zumutbar, bereits mit Ausgleichsflächen für den Polderbau stark belastete Gemeinden mit Ausgleichsflächen für die B 10 neu/2. Rheinbrücke zusätzlich zu belasten? 5. Inwiefern hält die Landesregierung Änderungen bei der Planung der Ausgleichsflächen für erforderlich? 6. Aus welchem Grund sieht die Planung vor, die Auffahrt Jockgrim auf die B 9 in Richtung Wörth zurückzubauen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Juli 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 3 und 4: Art, Umfang und Lage der Kompensationsmaßnahmen wurden auf Grundlage der in den einschlägigen naturschutzfachlichen Gesetzen formulierten fachlichen Anforderungen festgesetzt. Die räumliche Nähe der Kompensationsmaßnahmen zum Ort des Eingriffs ist dabei aus fachlicher Sicht begründet. Weiterhin mussten aus Artenschutzgründen spezielle Lebensraumansprüche erfüllt werden. Wie alle Planungsinhalte unterliegen die Kompensationsflächen und -maßnahmen im Planfeststellungsverfahren der Prüfung und Abwägung durch die Planfeststellungsbehörde. Zu Frage 2: Im Planungsprozess wurden bekannte Baurechtsverfahren von Kommunen und Dritten berücksichtigt. Wenn trotz dieses Abgleichs rechtskräftige Ausgleichsflächen anderer Vorhaben betroffen sind, wird dies im Rahmen des Anhörungsverfahrens geprüft und entsprechend gewürdigt werden. Zu Frage 5: Für die Planung einer leistungsfähigen Rheinquerung zwischen Wörth und Karlsruhe und das darin enthaltene naturschutzfachliche Ausgleichskonzept ist derzeit eine Anhörung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geplant. Die Planfeststellungsbehörde hat dabei die Aufgabe, zwischen Einwendungen Dritter und den fachlichen Gründen des Straßenbaulastträgers abzuwägen. Ergebnis dieser Abwägung kann auch eine Änderung der Planung sein. Zu Frage 6: Die Auffahrt Jockgrim auf die B 9 ist zum Rückbau vorgesehen, um Schleichverkehre in Ost-/Westrichtung zu vermeiden. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode