Drucksache 16/1425 14. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. August 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Brigitte Hayn und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V.: Verwendungsnachweise für Fördergelder fehlen – Teil 1 bis Teil 3 Die Kleine Anfrage 920 vom 21. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Rechnungshof hat die Wirtschaftsführung der Vereins „Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V.“ und seine Förderverfahren geprüft . Er stellt u. a. fest, dass a) der Kultursommer e. V. keine Förderrichtlinien erstellt hatte, obwohl er bis zu 190 Förderanträge pro Jahr bewilligt hat; b) der Verein Zuwendungsverträge abgeschlossen hat, obwohl die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen nicht nachgewiesen war; c) er sich über Jahre hinweg für 230 Förderungen keinen Verwendungsnachweis vorlegen ließ und d) nicht sichergestellt war, dass 133 vorliegende Verwendungsnachweise geprüft wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Personen sind Mitglieder des Vereins „Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V.“, welche Personen sind Mitglieder des Vor- standes, wer führt den Vorsitz (bei Personen, die Bedienstete der Landesregierung sind, bitte den Aufgabenbereich aufführen)? 2. Wie sind gemäß Vereinssatzung, Verträgen und Geschäftsordnung die Verfahrensabläufe für Förderungen, Verwendungsnach- weise, Prüfungen und ggf. für Rückforderungen geregelt? 3. Wann und mit welcher Tagesordnung haben die Gremien des Vereins getagt? Die Kleine Anfrage 921 vom 21. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Rechnungshof hat die Wirtschaftsführung der Vereins „Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V.“ und seine Förderverfahren geprüft . Er stellt u. a. fest, dass a) der Kultursommer e. V. keine Förderrichtlinien erstellt hatte, obwohl er bis zu 190 Förderanträge pro Jahr bewilligt hat; b) der Verein Zuwendungsverträge abgeschlossen hat, obwohl die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen nicht nachgewiesen war; c) er sich über Jahre hinweg für 230 Förderungen keinen Verwendungsnachweis vorlegen ließ und d) nicht sichergestellt war, dass 133 vorliegende Verwendungsnachweise geprüft wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wer bekam in den vergangenen fünf Jahren welche Förderung? 2. Für welche 230 in der Rechnungshofprüfung genannten Förderfälle standen Verwendungsnachweise aus und welche 133 in der Prüfung genannten Verwendungnachweise waren nicht geprüft (bitte in tabellarischer Darstellung mit a) dem Datum der Auszahlung der Fördergelder, b) dem Empfänger der Förderung bzw. Vertragspartner des Kultursommer-Vereins, c) Höhe der jeweiligen Förderung und d) ggf. Datum des Posteingangs des Verwendungsnachweises)? Die Kleine Anfrage 922 vom 21. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Rechnungshof hat die Wirtschaftsführung der Vereins „Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V.“ und seine Förderverfahren geprüft . Er stellt u. a. fest, dass a) der Kultursommer e. V. keine Förderrichtlinien erstellt hatte, obwohl er bis zu 190 Förderanträge pro Jahr bewilligt hat; b) der Verein Zuwendungsverträge abgeschlossen hat, obwohl die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen nicht nachgewiesen war; c) er sich über Jahre hinweg für 230 Förderungen keinen Verwendungsnachweis vorlegen ließ und d) nicht sichergestellt war, dass 133 vorliegende Verwendungsnachweise geprüft wurden. Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wann ist mit der geplanten Zusammenführung der „Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur“ und des Vereins zu rechnen und welche bei der Prüfung des Rechnungshofs offenen 525 Förderfälle (230 bzw. 63 fehlende Verwendungsnachweise und 133 bzw. 93 ausstehende Prüfungen bei Verein bzw. Stiftung) werden zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein? 2. Welche Maßnahmen sind zum Abbau der Rückstände geplant, welche Sach- und welche Personalkosten entstehen dadurch welcher Organisationseinheit und wer trägt diese Kosten? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Juli 2012 wie folgt beantwortet: I. Kleine Anfrage 920 Zu Frage 1: Der Vorstand des Vereins Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V. besteht nach § 6 Absatz 1 der Vereinssatzung in der Fassung vom 11. Dezember 2002 in der Regel aus drei Mitgliedern. Derzeit werden die Vorstandsaufgaben von Frau Staatsministerin Doris Ahnen (Vorsitzende) und Herrn Staatssekretär Walter Schumacher (Stellvertretender Vorsitzender) wahrgenommen. Die Nachbesetzung des dritten Vorstandspostens für die mittlerweile aus dem aktiven Dienst ausgeschiedene Leiterin der Abteilung Allgemeine Kulturpflege wird Gegenstand der nächsten Mitgliederversammlung sein. Die Geschäftsführung des Vereins wird von Herrn Prof. Dr. Jürgen Hardeck wahrgenommen. Zu den weiteren Vereinsmitgliedern zählen sechs Mitarbeiter/-innen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK), überwiegend aus der Kulturabteilung. Zu Frage 2: Die Abläufe des Förderverfahrens sind in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V. in der Fassung vom 14. Dezember 2011 geregelt. Diese fasst die bereits zuvor geübte Praxis zusammen und ist an die einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften des Landes angelehnt. Im Juni/Juli erfolgt die Ausschreibung für Förderanträge für den Kultursommer des Folgejahrs. Nach schriftlich dokumentierter Antragsprüfung durch die Mitarbeiter/-innen der Kultursommer-Geschäftsstelle und fachlicher Stellungnahme durch die Mitarbeiter /-innen der Kulturabteilung des MBWWK stellt der Vereinsvorstand die Förderentscheidungen im Haushaltsplan für das Folge jahr zusammen, der dann in der Mitgliederversammlung verabschiedet wird. Die Bewilligung und Auszahlung der Förderung erfolgt durch privatrechtlichen Vertrag in Anlehnung an die Zuwendungsbestimmungen der Landeshaushaltsordnung (LHO). Der Vertrag regelt auch die Verpflichtung zur Vorlage eines Verwendungsnachweises im Folgejahr. Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt in Anlehnung an die VV zu § 44 LHO durch die/den bei der Kultursommer -Geschäftsstelle für die Antragsverwaltung zuständige/-n Sachbearbeiter/-in. Daraus resultieren ggf. die Prüfung der Belege , ggf. eine Mittelrückforderung samt Verzinsung (oberhalb der mit der ADD abgestimmten Bagatellgrenze von 25 €) sowie deren Überwachung. Ein Projektabschlussbericht und ein abschließendes Schreiben an die/den Antragsteller/-in mit den notwendigen rechtlichen Hinweisen und der Information, dass die Prüfung damit abgeschlossen ist, beenden den Prüfungsvorgang. Zu Frage 3: Die letzte Vorstandssitzung des Vereins Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V. fand am 14. Dezember 2011 mit folgender Tagesordnung statt: TOP 1: Rückblick auf 2011 TOP 2: Haushalt 2012 a) Vorbemerkung b) Erläuterungen zum Haushalt 2012 TOP 3: Marketing und Öffentlichkeitsarbeit 2012 TOP 4: Kultursommer-Eröffnung 2012 TOP 5: Verschiedenes Verabschiedung der Geschäftsordnung Die letzte Mitgliederversammlung des Vereins Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V. fand ebenfalls am 14. Dezember 2011 mit folgender Tagesordnung statt: TOP 1: Rechenschaftsbericht des Vorstandes Bericht der Vorsitzenden (Rückblick 2011, Ausblick 2012/13) TOP 2: Jahresabschluss Haushalt 2008 und 201 Bericht der Kassenprüfer zum Jahresabschluss 2008 und 2010 Entlastung des Vorstands nach § 9, 1 Abs. D 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 TOP 3: Verabschiedung des Haushalts 2012 TOP 4: Neuwahlen Wahl von zwei Vorstandsmitgliedern Wahl der Rechnungsprüfer TOP 5: Verschiedenes Das Kuratorium des Vereins Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V. wird nach der Sommerpause einberufen. II. Kleine Anfrage 921 Zu Frage 1: Der Verein Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V. fördert pro Jahr rund 200 Projekte. Die allermeisten davon sind sog. Kleinförderungen und bewegen sich in einer Größenordnung bis 4 000 Euro. Die Einzelaufstellungen der letzten fünf Jahre sind in Tabelle 1 aufgelistet. Zu Frage 2: Die Anzahl der zum Zeitpunkt der Rechnungshofprüfung fehlenden Verwendungsnachweise – die alle angemahnt sind – lag bei 230 und ist mittlerweile auf 76 gesunken (Stand: 10. Juli 2012). Von den vorliegenden Verwendungsnachweisen sind für das Jahr 2007 derzeit noch sechs, für das Jahr 2008 noch 34, für das Jahr 2009 noch elf und für das Jahr 2010 noch 116 ungeprüft. Die Tabelle 2 listet die noch offenen Vorgänge auf. III. Kleine Anfrage 922 Zu den Fragen 1 und 2: Die noch ausstehenden Prüfungen der Verwendungsnachweise des Vereins Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V. und der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur sollen bis Ende des Jahres durch die zuständigen Mitarbeiter/-innen abgeschlossen sein. Parallel dazu wird die Zusammenführung des Vereins und der Stiftung vorbereitet. In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär 3 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Anlage Tabelle 1 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 5 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 7 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 9 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 11 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 13 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 15 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 17 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 19 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 21 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 23 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 25 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 27 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 28 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 29 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 30 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 31 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 32 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 33 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 34 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 35 Tabelle 2 36 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 37 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 38 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 39 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 40 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 41 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 42 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 43 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 44 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1425 45 Drucksache 16/1425 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 46 * u ng ep rü ft