Drucksache 16/143 19. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Ausbau L 306 Die Kleine Anfrage 90 vom 28. Juni 2011 hat folgenden Wortlaut: Die L 306 ist im Bereich Bendorf zwischen den Ortsteilen Sayn und Stromberg in einem sehr schlechten Zustand. Seit Jahren wird der Ausbau gefordert und seitens der Landesregierung in Aussicht gestellt. Laut LBM ist der Ausbau der L 306 von Sayn beginnend bis zum Parkplatz Burgberg nur im Zuge einer Vollsperrung möglich. Hier war beabsichtigt, das Baurecht in einem förmlichen Verfahren herbeizuführen. Das Teilstück der Fahrbahn der L 306 vom Parkplatz Burgberg bis zum Ortseingang von Stromberg wurde bereits ausgebaut. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schritte wurden wann zur Erlangung des Baurechts im Rahmen des förmlichen Verfahrens eingeleitet? 2. Welche Schritte sollen zu welchem Zeitpunkt folgen? 3. Welche Maßnahmen müssen folgen, damit Verzögerungen vermieden werden und Beschleunigungen im Erfahren erzielt wer- den können? 4. Welcher Zeitraum wird nach Einschätzung der Landesregierung für die Herstellung des Baurechts erforderlich sein? 5. Wann ist der Beginn des Ausbaus der L 306 in o. a. Abschnitt vorgesehen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Juli 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am 16. Dezember 2010 wurden die Planunterlagen vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz der zuständigen Planfeststellungsbehörde zur Vorprüfung vorgelegt. Die im Rahmen der Vorprüfungsbemerkungen vom 17. März 2011 vorzunehmenden Änderungen in den Planunterlagen sind mittlerweile erfolgt. Die überarbeiteten Planunterlagen liegen der Planfeststellungsbehörde seit dem 29. Juni 2011 vor. Zu den Fragen 2, 4 und 5: Der LBM geht derzeit davon aus, dass voraussichtlich im September 2011 das Planfeststellungsverfahren durch die Planfeststellungsbehörde eingeleitet werden kann. Die weiteren Schritte sind dann abhängig vom Verlauf des Verfahrens und vom Zeitpunkt der Erlangung des Baurechts. Ein konkreter Termin für einen Beginn der Baumaßnahmen kann beim derzeitigen Sachstand noch nicht genannt werden. Zu Frage 3: Der Ablauf von Planfeststellungsverfahren ist durch gesetzliche Bestimmungen und die Planfeststellungsrichtlinien vorgegeben. Die Planfeststellungsbehörde ist bestrebt, auf dieser Grundlage das Baurecht für den Ausbau der L 306 möglichst schnell herbeizuführen. Allerdings können Verzögerungen beispielsweise durch im Verfahren vorgebrachte Einwendungen oder gegen den Planfeststellungsbeschluss eingelegte Rechtsmittel nicht ausgeschlossen werden; hierauf hat die Planfeststellungsbehörde keinen Einfluss. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode