Drucksache 16/1430 16. 07. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider und Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Warnung vor mit Dioxin bzw. PCB belasteten Bio-Eiern Die Kleine Anfrage 926 vom 24. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: In der Rheinpfalz vom 23. Juni 2012 wird über mit Dioxin und dioxinähnlichen PCB belasteten Bio-Eiern aus einem Betrieb in Niedersachsen, welche auch nach Rheinland-Pfalz geliefert wurden, berichtet. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele belastete Bio-Eier wurden nach Rheinland-Pfalz geliefert? 2. Was ist die Ursache der belasteten Bio-Eier? 3. Wie hoch sind die überschrittenen Grenzwerte von Dioxin bzw. PCB? 4. Welche Vorkehrungen wurden seitens der Landesregierung getroffen, um Schaden vom Verbraucher abzuwenden? 5. Wie wurden die Verbraucher seitens der Landesregierung informiert? 6. Welche Ministerium ist für die Information zuständig? 7. Warum wurde seitens der Landesregierung nicht auf der Homepage des zuständigen Ministeriums informiert? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es wurden mindestens 1 800 Eier aus dem betroffenen Betrieb nach Rheinland-Pfalz geliefert. Eine genaue Anzahl an Eiern, die von dem betroffenen Erzeugerbetrieb in Verkehr gebracht und auch nach Rheinland-Pfalz geliefert worden sind, kann nicht ermittelt werden, da die Eier ausgehend vom Erzeugerbetrieb über verschiedene Packstellen und Handelsketten vermarktet worden sind. Bei der Zusammenstellung von Lieferungen wurden dabei Eier von verschiedenen Erzeugern gemeinsam weitervertrieben. Die veranlassten Rücknahmen aus dem Handel bezogen sich daher auf Lieferungen, die nicht ausschließlich Eier des betroffenen Erzeugerbetriebes enthalten haben. Zu Frage 2: Erkenntnisse über die Ursache der Belastung liegen derzeit nicht vor, da die Ermittlungen in Niedersachsen noch laufen. Zu Frage 3: Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1259/2011 gilt für Hühnereier ein Höchstgehalt für die Summe von Dioxinen/Furanen und dioxin - ähnlichen PCB von 5,0 pg/g Fett (Pikogramm pro Gramm Eifett). Dieser Höchstgehalt wurde mit 19,5 pg/g Fett bei den belasteten Eiern vierfach überschritten. Verursacht wurde die Höchstgehaltsüberschreitung ausschließlich durch den erhöhten Gehalt an dioxinähnlichen PCB. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1430 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Auch wenn keine unmittelbare Gesundheitsgefahr durch den Verzehr der belasteten Eier bestanden hat – insoweit wird auf die Stellungnahme Nr. 011/2012 des Bundesinstituts für Risikobewertung vom 10. April 2012 („Gesundheitliche Bewertung von überhöhten PCB-Gehalten in Hühnereiern“) verwiesen –, wurde der Erzeugercode des betroffenen Betriebs (Stempelaufdruck auf dem Ei) den rheinland-pfälzischen Verbrauchern umgehend bekannt gegeben, damit möglicherweise belastete Eier, die sich noch im Verbrauch befinden, vernichtet oder an den Handel zurückgegeben werden können (siehe Antwort auf Frage 5). Zu Frage 5: Nachdem Niedersachsen am 19. Juni den Erzeugercode veröffentlicht hat und auch auf der Internetseite www.lebensmittelwarnung .de entsprechend informiert hatte, haben die Behörden der betroffenen Bundesländer ihre Ermittlungen zu den Vertriebswegen aufgenommen. Es wurde bekannt, dass ausgehend von einem Zwischenhändler in einem anderen Bundesland auch ein Weitervertrieb von Eiern aus dem betroffenen niedersächsischen Betrieb nach Rheinland-Pfalz erfolgt ist. Das Landesuntersuchungsamt hat daraufhin am 21. Juni eine Pressemitteilung herausgegeben. Das Fachreferat des Ministeriums der Justiz und für Verbraucher - schutz hat sich am gleichen Tag der Meldung auf www.lebensmittelwarnung.de angeschlossen und damit angezeigt, dass RheinlandPfalz von dieser Meldung auch betroffen ist. Zu Frage 6: Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist in Rheinland-Pfalz die für die Lebensmittelüberwachung zuständige oberste Landesbehörde und damit auch für Fragen der Lebensmittelsicherheit zuständig. Informationen der Öffentlichkeit erfolgen in der Regel durch das Landesuntersuchungsamt (siehe Antwort auf Frage 7). Zu Frage 7: Gemäß § 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts vom 21. Ok tober 2010 ist das Landesuntersuchungsamt, soweit nicht Futtermittel betroffen sind, für die Information der Öffentlichkeit nach § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 9 in Verbindung mit § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zuständig. Dabei erfolgt die Information der Öffentlichkeit durch das Landesuntersuchungsamt nach vorheriger Abstimmung mit der obersten Landesbehörde (Ministerium der Justiz und für Verbraucher schutz). Jochen Hartloff Staatsminister