Drucksache 16/1431 16. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Gerd Schreiner und Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Um- und Ausbau der A 63 im Bereich Marienborn – Freigabe des temporären Seitenstreifens Die Kleine Anfrage 927 vom 25. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Lösungen sieht die Landesregierung, um die hohe Lärmbelastung in Marienborn, bedingt durch den Um- und Ausbau der A 63 Bereich Autobahnkreuz Mainz-Süd und Mainz-Marienborn/Klein-Winternheim, zu reduzieren? 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass im Herbst 2011 eine hohe dynamische Beschilderung aufgestellt wurde, die die alte Lärm- schutzwand überragt und so die Schallwellen wieder auf den Boden gestreut werden? 3. Warum wurde auf der A 63, der einzigen Autobahn im Mainzer Stadtgebiet, Mitte April 2012 die Höchstgeschwindigkeit (gerade auf den letzten zwei Kilometern vor dem Autobahnkreuz Mainz Süd mit seinen engen Ausfahrten) von 100 km/h auf 130 km/h angehoben? 4. Unterstützt und befürwortet die Landesregierung die Forderung der Anwohner des Stadtteils Marienborn, die Höchstgeschwin - digkeit wieder auf Tempo 100 km/h zu senken? 5. Wie wird sich die Situation mit Umbau des Mainzer Kreuzes ändern? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In dem angesprochenen Bereich der A 63 zwischen dem AK Mainz und der AS Klein-Winternheim wurde die bisherige dauerhafte Nutzung des Seitenstreifens zu Gunsten einer temporären Nutzung (in Spitzenstunden) geändert. Da dies keine lärmtechnisch relevante straßenbauliche Maßnahme darstellt, kann diese Maßnahme keinen zusätzlichen Lärmschutz zu Lasten des Straßenbaulastträgers Bund auslösen. Der vorhandene Lärmschutz entspricht auch unter Berücksichtigung des aktuellen Verkehrsaufkommens den rechtlichen Vorgaben. Zu Frage 2: Lärmbeeinträchtigungen durch Reflexionen der aufgestellten Beschilderung können nach einer Prüfung durch den Landesbetrieb Mobilität ausgeschlossen werden. Zu den Fragen 3 und 4: Die ehemalige Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h im genannten Streckenabschnitt war der hohen Verkehrsbelastung in Spitzenzeiten mit häufigen Rückstaus vor dem AK Mainz-Süd und einer sich daraus ergebenden Gefahr von Auffahrunfällen geschuldet . Mit der Einrichtung der Seitenstreifenfreigabe besteht jetzt die beschriebene Verkehrslage in der bisherigen Situation nicht mehr. Nach der StVO wird jedoch die Geschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt, sobald der Seitenstreifen freigegeben wird. Insofern ist nur außerhalb der Zeiten einer Freigabe des Seitenstreifens die Geschwindigkeit auf 130 km/h festgelegt. Drucksache 16/1431 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen ist unter der restriktiven bundesrechtlichen Vorschrift des § 45 Abs. 9 StVO zu beurteilen und zu entscheiden. Danach dürfen insbesondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) können besondere örtliche Verhältnisse zum Beispiel in der Streckenführung oder dem Ausbauzustand der Strecke und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein. Die Autobahnen in Rheinland-Pfalz werden regelmäßig im Rahmen von Autobahnverkehrsschauen und Verkehrsunfallkommissionen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit von der örtlich zuständigen Straßenbaubehörde, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei überprüft. Im April 2012 fand eine dementsprechende Verkehrsschau statt, bei der auch der Streckenabschnitt der A 63 untersucht wurde. Bei dieser Untersuchung ergab sich für den Streckenbereich bei Marienborn keine Bewertung der Unfallsituation , die eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h aus Gründen der Verkehrssicherheit begründen würde. Eine aktuelle Nachfrage vom 27. Juni 2012 bei der zuständigen Polizeiautobahnstation hat ergeben, dass die Unfalllage im genannten Bereich der A 63 weiterhin unauffällig ist. Die zuständigen Fachdienststellen werden diesen Streckenabschnitt gleichwohl weiter beobachten und gebotene Maßnahmen in die Wege leiten, sofern sich das Erfordernis einer weiteren Geschwindigkeitsbeschränkung ergeben sollte. Vor Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und insbesondere das Erfordernis nach § 45 Abs. 9 StVO festzustellen. Nach den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm, die den Straßenverkehrsbehörden eine Orientierungshilfe zur Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen an die Hand geben, ist dabei grundsätzlich auf die in der Richtlinie genannten Richtwerte abzustellen. Bei der Würdigung, ob straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen, ist nicht nur auf die Höhe des Lärmpegels, sondern auf alle Umstände des Einzelfalls abzustellen. Die Landesregierung wird prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Pkw und Krafträder im Bereich Marienborn auf 100 km/h geeignet ist, die Spitzengeschwindigkeit einzelner, besonders schneller Fahrzeuge bei der Vorbeifahrt deutlich zu verringern, und damit ausnahmsweise eine Lärmreduktion von 2,1 dB(A) nicht erreicht werden muss. Zu Frage 5: Durch einen Ausbau des Autobahnkreuzes (AK) Mainz-Süd soll eine nachhaltige Verbesserung des Verkehrsflusses erzielt werden. Insofern wird sich die Leistungsfähigkeit am Knotenpunkt erhöhen und eine Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erreicht. Weiterhin wird sich die Lärmsituation im Bereich des AK Mainz-Süd durch die im Zuge der Maßnahme umzusetzenden Lärmschutzmaßnahmen verbessern. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin