Drucksache 16/1433 17. 07. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp und Friederike Ebli (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Gemeinsames Landesgremium nach § 90 a SGB V Die Kleine Anfrage 944 vom 4. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche wesentlichen Ziele verbindet die Landesregierung mit der Schaffung des oben genannten Gremiums? 2. Wie ist die Besetzung des Gremiums? 3. Wie sind die Organisation des Gremiums und die Abstimmungsmodalitäten? 4. Welche Auswirkungen sind damit für die Entscheidungsstrukturen im Land verbunden? 5. Liegen Erkenntnisse aus anderen Bundesländern zu einem solchen Gremium vor? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2983) wurde § 90 a in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch eingefügt. Dadurch wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, durch ein Landesgesetz ein Gemeinsames Landesgremium für sektorenübergreifende Fragen der medizinischen Versorgung zu bilden. Das fachlich zuständige Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie beabsichtigt die Errichtung des Gemeinsamen Landesgremiums . Ein Referentenentwurf wurde erstellt und befindet sich in der Ressortabstimmung. Zu 1.: Mit der Schaffung dieses Gremiums beabsichtigt die Landesregierung, im Sinne einer zukunftsorientierten flächendeckenden medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz Konzepte zu erarbeiten, die sektorenübergreifende Bedarfe und deren Deckung thematisieren . Das vorgesehene Gemeinsame Landesgremium bietet allen Partnern im Gesundheitswesen hierzu ein bisher noch nicht vorhandenes Instrument der Zusammenarbeit. Ein gegenseitiger Informationsaustausch für Planungs- und Bedarfsfragen kann somit sektoren - und berufsgruppenübergreifend sichergestellt werden. Zudem ermöglicht dieses Gemeinsame Landesgremium eine Koordinierung der für die Sicherstellung der ambulanten und stationären Versorgung zuständigen Stellen. Zu 2.: Gemäß § 90 a Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch können dem Gemeinsamen Landesgremium neben Vertreterinnen oder Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen und der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V. Vertreterinnen und Vertreter weiterer Beteiligter angehö - ren. Es wird beabsichtigt, auch Vertreterinnen oder Vertreter der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, des Landkreistags Rheinland-Pfalz und des Städtetags Rheinland-Pfalz, des Dachverbands der Pflegeorganisationen Rheinland-Pfalz e. V. und der Arbeitsgemeinschaft der Patienten - organisationen Rheinland-Pfalz zu benennen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1433 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Das federführende Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie wird eine Geschäftsstelle einrichten. Es ist eine Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder vorgesehen. Auf detaillierte Vorgaben wird verzichtet, um eine flexible Arbeitsweise des Gremiums zu gewährleisten. Zudem können Arbeitsgruppen gebildet und Expertinnen und Experten hinzugezogen werden. Zu 4.: Nach § 90 a Abs. 1 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch kann das Gemeinsame Landesgremium Empfehlungen zu sektoren - übergreifenden Versorgungsfragen abgeben; seine Beschlüsse sind daher nicht unmittelbar verbindlich und haben Empfehlungs - charakter. Zu 5.: Schleswig-Holstein hat bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein Gemeinsames Landesgremium nach § 90 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu etablieren. Das Gesetz wurde am 24. Mai 2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und ist somit am 25. Mai 2012 in Kraft getreten. In weiteren Ländern liegen Eckpunkte für Gesetzentwürfe oder Referentenentwürfe vor. In Vertretung: Jacqueline Kraege Staatssekretärin