Drucksache 16/1434 17. 07. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige Die Kleine Anfrage 933 vom 28. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Baumaßnahmen zum Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige wurden vom Land in den vergangenen zwei Jahren bezuschusst? 2. Wie hoch waren bei diesen Projekten die Landeszuwendungen in absoluten und relativen Zahlen? 3. Wie lange dauert durchschnittlich die Zeit von Antragstellung bis Zuteilung der Landeszuwendung zu einer Baumaßnahme zur Erweiterung des Betreuungsangebots für unter dreijährige Kinder? 4. Wie viele Bauprojekte für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern wurden in den vergangenen zwei Jahren nicht geför- dert? 5. Wie bewertet die Landesregierung den Vorstoß der Bundesregierung, bei Baumaßnahmen nicht unmittelbar das Kindeswohl be- treffende bürokratische Standards zu reduzieren? 6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die bürokratischen Vorgaben bei Baumaßnahmen für Betreuungseinrichtun- gen für unter Dreijährige zu reduzieren? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In den Jahren 2010 und 2011 wurden 840 Baumaßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Gruppen und Plätzen für Kinder unter drei Jahren vom Land gefördert. Zu Frage 2: Die Gesamtkosten der Maßnahmen betrugen laut Kosten- und Finanzierungsplänen 267 143 530,04 Euro. Die Landeszuwendungen gemäß der „Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm ‚Kinderbetreuungsfinanzierung ‘ 2008 bis 2013 sowie Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten “ zu diesen Maßnahmen betrugen insgesamt 60 247 396,97 Euro bzw. 22,6 Prozent. Zu Frage 3: Die Dauer von ersten Planungen über konkrete Antragstellung mit Kosten- und Finanzierungsplan und allen Unterlagen, der Prüfung durch das Jugendamt und der Vorlage an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung variiert nach Einzelfall und wird nicht statistisch erfasst. Insofern ist diesbezüglich auch kein Durchschnittswert verfügbar. Zu Frage 4: Bei den beantragten Bauprojekten in den vergangenen zwei Jahren konnte lediglich auf einen Antrag in 2010 hin keine Förderung erfolgen, weil die Plätze zur Betreuung unter dreijähriger Kinder vor dem Stichtag 18. Oktober 2007 geschaffen worden waren. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1434 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 5 und 6: Die Landesregierung hat das Verwaltungsverfahren zum Ausbau der Plätze für unter Dreijährige gezielt verwaltungseinfach gestaltet . Dem Land sind keine Einwände zur bürokratischen Praxis des Landes beim Platzausbau der Kindertagesstätten bekannt. Auf entsprechende Rückmeldungen aus der Fachpraxis wird jeweils im Rahmen der gesetzten rechtlichen Vorgaben eingegangen und bei Bedarf die Verwaltungspraxis angepasst. Der Vorstoß des Bundes zur Modifizierung bürokratischer Standards ist so allgemein formuliert, dass eine sachliche Bewertung erst möglich ist, wenn die unter „Qualitätscheck“ verstandenen Ziele des 10-Punkte-Programms seitens des Bundes konkretisiert werden. Irene Alt Staatsministerin