Drucksache 16/1436 18. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Breitbandausbau und Entschuldungsfonds Die Kleine Anfrage 930 vom 26. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Konsequenzen für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur ergeben sich ggf. für Kommunen, die am Kommunalen Ent- schuldungsfonds (KEF-RP) teilnehmen? 2. Welchen Zweck verfolgt die Landesregierung mit einem Anschreiben, das sie nach Auskunft im zuständigen Landtagsausschuss derzeit an alle ausbauwilligen Kommunen in Rheinland-Pfalz verschickt oder verschickt hat? Wird auch die Möglichkeit der finanziellen Eigenbeteiligung der Kommunen abgefragt? 3. Rechnet die Landesregierung damit, dass (einzelne) Kommunen aufgrund ihrer Finanzlage und/oder der Teilnahme am Entschuldungsfonds den Ausbau der Breitbandinfrastruktur nicht wie gewünscht vorantreiben können? Wenn ja, welche? 4. Wie stellt sich die Lage hinsichtlich der Breitbandversorgung/des Ausbaus in Stadtteilen Kaiserslauterns dar, hier insbesondere im Stadtteil Mölschbach? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Aus der Teilnahme einer Kommune am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) ergeben sich keine unmittelbaren Konsequenzen für den Ausbau der Breitbandstruktur. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheidet jede teilnehmende Kommune selbst, durch welche Maßnahmen sie ihren Drittelanteil an der auf sie entfallenden Jahresleistung des Entschuldungsfonds aufbringt. Zu Frage 2: Die ADD wird Mitte Juli alle Maßnahmenträger/kommunalen Gebietskörperschaften, die bis zu diesem Zeitpunkt Fördervoranfragen gestellt haben, über das weitere Verfahren im Rahmen der GAK-Förderung unterrichten. Durch die Einführung von Auswahlkriterien ist es erforderlich, nochmals die aktuellen Fördervoraussetzungen abzufragen. Mit der in diesem Zusammenhang einzuholenden kommunalaufsichtlichen Stellungnahme findet auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften Berücksichtigung. Zu Frage 3: Die Frage der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Kommune wird im Einzelfall im Rahmen der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme untersucht. Eine generelle Aussage kann hierzu nicht getroffen werden. Drucksache 16/1436 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Stadt Kaiserslautern ist im Vergleich zum Gesamtgebiet Rheinland-Pfalz erheblich besser versorgt, sowohl im leistungsgebundenen als auch im drahtlosen Bereich (siehe Breibandnavigator der Breitbandseite Rheinland-Pfalz http://breitband.rlp.de/breitband -navigator/). Lediglich die Stadteile Erlenbach, Siegelbach und Mölschbach haben keine ausreichende Grundversorgung (≥ 2 MB/s). Eine Fördervoranfrage für Mölschbach liegt derzeit bei der ADD Trier vor. Diese wird in das bevorstehende Auswahlverfahren einbezogen. Bei positiver Bewertung wird ein Investitionszuschuss von 65 Prozent der Wirtschaftlichkeitslücke gewährt. Städte über 20 000 Einwohner sind im Rahmen des GAK-Programms (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) für einen Investitionszuschuss beim DSL-Ausbau nicht antragsberechtigt. Eine Förderung bei Städten > 20 000 Einwohner kann jedoch in Ausnahmefällen in die Breitbanderschließung im ländlichen Raum mit einbezogen werden, wenn es zusammenhängende bebaute Gebiete sind, die einen ländlichen Charakter aufweisen und von dem übrigen Stadtgebiet klar abgetrennt sind. Die vorgenannten Voraussetzungen sind der ADD Trier plausibel und nachvollziehbar bei der Antragstellung zu begründen. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin