Drucksache 16/1440 19. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Querung der L 428 Schwabenheim Elsheimer Straße – Sonnenberg II Die Kleine Anfrage 946 vom 5. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Bürgerinnen und Bürger von Schwabenheim haben mich wiederholt auf die Gefahrensituation bei der Querung der L 428 am Orts - eingang von Schwabenheim (Elsheimer Straße) in Höhe des Neubaugebiets Sonnenberg II hingewiesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Dringlichkeit einer Querungshilfe der L 428 für Fußgänger gerade vor dem Hintergrund, dass viele am Sonnenberg II wohnende Kleinkinder und Kinder die Elsheimer Straße auf ihrem Weg zum Kindergarten bzw. zu der Grundschule vor Ort queren müssen? 2. Welche Priorität misst die Landesregierung dem berechtigten Ansinnen der Bürgerinnen und Bürger bei? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger in diesem Bereich zu gewähren? 4. Liegen der Landesregierung von Seiten des Landesbetriebs für Mobilität in Worms Angaben über aktuelle Zählungen hinsicht- lich der passierenden Pkw und der querenden Fußgänger im Bereich Elsheimer Straße – Sonnenberg II vor? 5. Wenn ja, wie beurteilt die Landesregierung diese im Hinblick auf eine von den Anwohnern geforderte Querungshilfe? 6. Ist die Landesregierung bereit, eine bauliche Maßnahme in Form einer Querungshilfe (Fußgängerampel/Fußgängerüberweg) für Fußgänger finanziell zu unterstützen? 7. Wenn ja, bis wann ist mit der Realisierung einer solchen Baumaßnahme zu rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2 und 3: Im Bereich der Kreuzung L 428/Chambolle-Musigny-Straße/Schmerbacher Straße ist bereits ein Fahrbahnteiler vorhanden. Dieser Fahrbahnteiler ist als Fußgängerquerungshilfe eingerichtet und entsprechend ausgeleuchtet. Messungen der Polizeiinspektion Ingelheim zum Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer haben keine auffälligen Ergebnisse ergeben. Unfälle sind keine aktenkundig verzeichnet. Die vorhandene Querungshilfe ist in Anbetracht des Kraftfahrzeugverkehrsaufkommens und des Fußgängeraufkommens aus Sicht des regionalen Landesbetriebs Mobilität ausreichend. Zu den Fragen 4 und 5: Es liegen aktuelle Zahlen sowohl des Kfz-Verkehrs wie auch der querenden Fußgänger vom Mai 2012 vor. Die in der maßgebenden Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geforderten Grenzwerte für die Anlage eines Fußgängerüberweges bzw. einer Fußgängerlichtsignalanlage werden danach bei Weitem nicht erreicht. Zu den Fragen 6 und 7: Da die Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberweges bzw. einer Fußgängerlichtsignalanlage nicht gegeben sind, ist eine finanzielle Unterstützung nicht möglich. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin