Drucksache 16/1442 20. 07. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Energieagentur des Landes Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 958 vom 9. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung für die Energieagentur die Rechtsform der GmbH gewählt? 2. Wer ist oder wird Gesellschafter der neuen Energieagentur als GmbH mit welchen Kapitalanteilen? 3. Im welchem Zahlenverhältnis werden die Mitglieder des Aufsichtsrats der GmbH durch die beteiligten Institutionen besetzt? 4. Welche Einnahmen soll die GmbH aus eigener Tätigkeit außerhalb der Mittel aus dem Haushalt des Landes erzielen? 5. Wie hoch sollen nach Einstellung aller vierzig geplanten Mitarbeiter die Personalkosten, die Kosten für Mieten und Pachten, Ge- bäudenebenkosten und weitere Kosten sein? 6. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen mit welchen genauen Qualifikationen und Funktionen für die Agentur ar- beiten? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die wesentliche Aufgabe der Energieagentur ist die neutrale und marktunabhängige Information der Interessenten sowie die Vermittlung zwischen Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen auf der einen Seite und den Beratern auf der anderen Seite. Diese Aufgabe setzt zwingend voraus, dass eine Energieagentur oder deren Beschäftigte nicht selbst mit eigenen Beratungsleistungen am Markt tätig sind. Die durch die Landes-GmbH sichergestellte Unabhängigkeit und Interessenfreiheit sind wichtige Voraussetzungen für die Akzeptanz der Landesenergieagentur bei den Zielgruppen. Der Aspekt der Wahrnehmbarkeit als Einrichtung der Landesregierung dürfte diesbezüglich bei der Aufgabenwahrnehmung ein erster Türöffner (insbesondere bei Unternehmen und Kommunen) sein, der bei einer privaten Einrichtung nicht in gleicher Weise vorhanden sein dürfte. Da die Energieagentur Informations- und Erstberatungsleistungen erbringen soll, wurde mit der GmbH eine Gesellschaftsform gewählt , die sich im Rechtsverkehr und im Bereich der Landesgesellschaften bewährt hat. Darüber hinaus ermöglicht die Organisa - tions verfassung einer GmbH eine umfassende und effektive Kontrolle der Geschäftstätigkeit durch den Aufsichtsrat, lässt zugleich einem Geschäftsführer aber auch die notwendigen Spielräume, um den Erfordernissen des laufenden Geschäfts gerecht zu werden. Zu Frage 2: Einziger Gesellschafter ist das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen. Das Land Rheinland-Pfalz trägt das Stammkapital entsprechend mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 25 000 Euro. Zu Frage 3: Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern. Ihm gehören an: a) als Vorsitzender ein von dem für Energie zuständigen rheinland-pfälzischen Ministerium aus dessen Geschäftsbereich zu bestellen - des Mitglied, Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. August 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1442 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode b) ein weiteres von dem für Energie zuständigen rheinland-pfälzischen Ministerium aus dessen Geschäftsbereich zu bestellendes Mitglied , c) ein von dem für Finanzen zuständigen rheinland-pfälzischen Ministerium aus dessen Geschäftsbereich zu bestellendes Mitglied, d) ein von dem für Energie zuständigen rheinland-pfälzischen Ministerium zu bestellendes weiteres Mitglied. Zu Frage 4: Die Landesenergieagentur ist nicht mit eigenen Angeboten am Markt tätig. Eine Konkurrenzsituation mit den energieberatenden Berufen ist nicht beabsichtigt. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen. Die Landesenergieagentur wird daher weitgehend aus Landesmitteln finanziert. Der vorläufige Wirtschaftsplan sieht für 2013 Einnahmen in Höhe von 270 000 Euro aus Kostenbeiträgen zu Fachveranstaltungen und der Förderung aus EU-und Bundesprojekten vor. Zu Frage 5: Der vorläufige Wirtschaftsplan der Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH sieht für das Jahr 2013 folgende Ausgaben vor: Personalkosten: 2 815 110 € Jahresmiete: 78 000 € Sachkosten 1 650 257 € davon: Geschäftskosten: 185 000 € Reisekosten: 200 000 € Aufträge an Dritte: 985 257 € Standgebühren, Infomobil: 150 000 € Veranstaltungen, Workshops, Seminare 150 000 €. Zu Frage 6: Im Endausbau sollen insgesamt 40 Vollzeitstellen bei der Energieagentur vorhanden sein. Die Funktionen und vorhandenen bzw. gewünschten Qualifikationen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1442 3 Änderungen aufgrund der Bewerberqualifikationen vorbehalten. Eveline Lemke Staatsministerin