Drucksache 16/1444 23. 07. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Zusammenlegung von Grundbuchämtern Die Kleine Anfrage 947 vom 5. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Erwägt die Landesregierung eine Zusammenlegung von Grundbuchämtern? 2. Hat sie hierfür bereits Vorbereitungsschritte (Erhebungen, Prüfungen etc.) eingeleitet? Wenn ja, welche? 3. Falls eine Praxisbefragung veranlasst ist: Bis wann läuft dort die Stellungnahmefrist? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, eine mögliche Konzentration der Grundbuchämter vorzuziehen und schon vor dem Ab- schlussbericht des Lenkungsausschusses und der Arbeitsgruppen zur Justizstrukturreform umzusetzen? 5. Wie sieht ggf. die zeitliche Perspektive aus? 6. Haben sich der Lenkungsausschuss oder die Arbeitsgruppen zur Justizstrukturreform bereits mit der Zusammenlegung von Grundbuchämtern befasst? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die von den Präsidentinnen und Präsidenten des Bezirks des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken und des Oberlandesgerichts Koblenz eingerichtete Arbeitsgruppe „Einsparmöglichkeiten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit“ hat geprüft, welche Sachgebiete konzentriert wahrgenommen werden könnten. Sie ist in ihrem Bericht zu dem Schluss gekommen, dass sich hierfür – neben weiteren Aufgabengebieten wie Insolvenz-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Registersachen – auch die Grundbuchsachen eignen könnten. Das Expertengremium zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Justizstrukturreform hat sich den genannten Bericht zu eigen gemacht und in diesem Zusammenhang unter anderem ausgeführt, die Vorschläge sollten „gezielt weiterverfolgt werden“. Die Frage, ob eine konzentrierte Bearbeitung der Grundbuchsachen sinnvoll ist, soll daher Gegenstand der Überlegungen innerhalb des Arbeitsgruppenprozesses sein, welchen die Landesregierung zur Erarbeitung struktureller Reformen und Erschließung anderer Sparpotenziale eingerichtet hat. Zu Frage 2: Mit Blick auf eine mögliche Konzentration von Zuständigkeiten im Bereich der Amtsgerichte ist seitens des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eine erste Prüfung aus rechtlicher, informationstechnischer und gerichtsorganisatorischer Sicht unter Berücksichtigung des Personalbedarfs und der räumlichen Situation vorgenommen worden. Diese Prüfung beschränkt sich nicht auf eine mögliche Konzentration der Grundbuchämter, sondern umfasst entsprechend der Vorgaben in dem Abschlussbericht des Expertengremiums weitere Konzentrationsmöglichkeiten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1444 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Derzeit ist eine Befragung der Praxis mit Bezug zu dem oben genannten Thema nicht veranlasst. Einer zur Prüfung der räumlichen Situation erforderlichen Flächenübersicht liegt eine Praxisabfrage zugrunde, die jedoch bereits abgeschlossen ist. Zu Frage 4: Nein. Zu Frage 5: Entfällt. Zu Frage 6: Innerhalb des Arbeitsgruppenprozesses ist eine nähere inhaltliche Befassung mit einer möglichen Konzentration der Bearbeitung von Grundbuchsachen bislang nicht er folgt. In der Sitzung der Lenkungsgruppe am 27. Juni 2012 wurde vereinbart, dass sich die Unterarbeitsgruppe „Ordentliche Gerichtsbarkeit“ und die Arbeitsgruppe 1 in ihren Sitzungen am 15. August 2012 mit der Thema - tik befassen sollen. In diesem Rahmen wird auch zu klären sein, ob eine nähere Prüfung der Zusammenlegung von Grundbuchämtern sinnvoll ist und auf welcher Ebene eine solche Maßnahme ggf. realisierbar erscheinen könnte. Jochen Hartloff Staatsminister