Drucksache 16/1448 24. 07. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten MS Burgund Die Kleine Anfrage 939 vom 2. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Das Land Rheinland-Pfalz unterhält ein Mess- und Laborschiff, die MS Burgund, zur Untersuchung der Gewässerqualität des Rheins und der Mosel. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie oft und in welchen Abständen werden Gewässergüteuntersuchungen an der Mosel durchgeführt? 2. Welche Abschnitte der Mosel werden dabei regelmäßig untersucht und welche Ergebnisse liegen hierfür vor? 3. Inwieweit wird dabei auch auf Untersuchungen der Fauna zurückgegriffen? 4. Welche Ergebnisse liegen dabei für die Belastung der Moselfische vor? 5. Werden die Ergebnisse auch in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit miteinander verglichen und welche Erkenntnisse gibt es hieraus? 6. Auf Basis welcher Ergebnisse werden hierbei die Verzehrempfehlungen für Moselfisch ermittelt? 7. Welche Verzehrempfehlungen liegen im Bereich der Grenzgewässer für die Mitgliedsländer der Grenzfischereikommission vor? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die zeitüberdeckende chemische Überwachung der Mosel erfolgt an den Untersuchungsstationen in Palzem, Fankel und Koblenz. Biologische Untersuchungen erfolgen in mehrjährigen Abständen, wobei nicht nur das Messschiff „MS Burgund“ eingesetzt wird. Aktuell wurden im Mai 2012 mit Hilfe des Messschiffs gewässerbiologische Untersuchungen im Bereich Koblenz, Fankel, Enkirch, Zeltingen, Detzem und Palzem durchgeführt. Untersucht wurden die Wirbellosen des Gewässergrundes, eine wichtige Qualitätskomponente zur Beurteilung des ökologischen Zustandes der Mosel. Die Daten werden zurzeit ausgewertet, die Bewertungsergebnisse werden Ende 2012 vorliegen. Die biologischen Untersuchungen zur Bewertung des ökologischen Zustandes werden spätestens alle sechs Jahre aktualisiert. Mit diesen Untersuchungen wird regelmäßig die Fauna und Artenzusammensetzung der Mosel ermittelt. Die Ergebnisse der gewässerökologischen Erhebungen sind im „Gewässerzustandsbericht 2010“ für die Mosel und andere Gewässer in Rheinland-Pfalz veröffentlicht (http://www.luwg.rlp.de/Service/Downloads/Wasserwirtschaft/Gewaesserzustandsbericht/). Zu den Fragen 4 bis 7: Untersuchungen über die Belastung von Moselfischen werden außerhalb der regelmäßigen Gewässerüberwachung seit mehreren Jahren durchgeführt. Die Ergebnisse wurden sowohl in der Grenzfischereikommission als auch in der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS) erörtert. Im französischen Teil des IKSMS-Bereichs, welcher nicht zu den Grenzgewässern (Kondominium Deutschland-Luxemburg) gehört, scheinen die Belastungen in Fischen teilweise etwas höher zu liegen. Die aus der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gewonnenen Erkenntnisse stimmen in der fachlichen Bewertung grund sätzlich Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1448 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode überein; zur Beurteilung der Verzehrmöglichkeiten werden die Grenzwerte der entsprechenden EU-Verordnung herangezogen. Gemeinsame Verzehrempfehlungen der Länder Luxemburg, Rheinland-Pfalz und Saarland liegen vor und wurden am 12. Juli 2012 in einer gemeinsamen Pressemitteilung der zuständigen Ministerinnen und Minister aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Luxemburg der Öffentlichkeit mitgeteilt (http://www.mulewf.rlp.de/einzelansicht/archive/2012/july/article/fische-aus-grenzgewaessern -gemeinsame-verzehrempfehlung/). Demnach raten diese Länder vom Verzehr großer, fettreicher Fische (z. B. Aale, Weißfische über 40 cm und Welse über 50 cm) aus der Grenz-Mosel und der Grenz-Sauer ab, da sie zu stark mit polychlorierten Biphenylen (PCB) belastet sind. Bei kleineren Fischen dieser Arten sowie bei Zander, Hecht und Barsch liegen diese Belastungen unter den gesetzlichen Grenzwerten. Wegen des Bezugs zu toxikologischen Berechnungen auf Personen mit einem Körpergewicht von 60 Kilogramm gelten die Empfehlungen nicht für Kinder. Der gelegentliche Konsum gering belasteter Fische ist allerdings auch für Kinder als unproblematisch anzusehen. Sämtliche an der Our durchgeführten Untersuchungen ergaben, dass die PCB-Gehalte in allen untersuchten Fischarten weit unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Daher wurden keine Einschränkungen zum Verzehr der Fische aus der Our ausgesprochen. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär