Drucksache 16/1452 25. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung Die Kleine Anfrage 943 vom 3. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung das Projekt der Berufseinstiegsbegleitung? 2. Wie viel Berufseinstiegsbegleiter sind bisher in Rheinland-Pfalz tätig? 3. Wie viele junge Menschen wurden in Rheinland-Pfalz durch die Berufseinstiegsbegleiter betreut? 4. Wird die Landesregierung die Kofinanzierung für die Berufseinstiegsbegleitung sicherstellen? 5. Wie hoch werden die Kosten für das Land Rheinland-Pfalz für die Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung sein? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III ist eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit, um junge Menschen beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung zu unterstützen. Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel mit dem Besuch der Klassenstufe 8 und endet ein halbes Jahr nach Beginn einer Berufsausbildung. Die zuständigen Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter knüpfen ein Netzwerk zwischen den beteiligten Akteuren (Eltern, Lehrkräfte, Jugendamt, Sozial - arbeiterinnen und -arbeiter etc.). Unterstützt werden sollen insbesondere das Erreichen des Abschlusses einer allgemeinbildenden Schule, die Berufsorientierung und die Berufswahl sowie die Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Kompetenzen und Potenziale der Jugendlichen stehen im Mittelpunkt der individuellen Betreuung. Im Rahmen der Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ (BerEb-Bk) werden seit dem 29. November 2010 zusätzlich weitere Schülerinnen und Schüler betreut. Diese Maßnahme hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich das Projekt der Berufseinstiegsbegleitung. Es hat positive Auswirkungen auf die betreuten Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf ihre Berufsorientierung und Berufswahl. Sie sieht jedoch erhebliche Schwierigkeiten , die gesetzlich vorgesehene Kofinanzierung zu leisten (siehe hierzu auch die Antwort zu den Fragen 4 und 5). Zu Frage 2: Im Schuljahr 2011/2012 standen für die Berufseinstiegsbegleitung 71 Vollzeitstellen für Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter zur Verfügung. Für die BMBF-Initiative BerEb-Bk waren es 40 Vollzeitstellen. Drucksache 16/1452 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Eine Statistik über die Zahl der betreuten Schülerinnen und Schüler liegt der Landesregierung nicht vor. Unter der Annahme, dass bis zu 20 Schülerinnen und Schüler von einer Berufseinstiegsbegleitung betreut werden können, ergäbe dies hochgerechnet für das Schuljahr 2011/2012 bis zu rund 1 400 Schülerinnen und Schüler, für die BMBF-Initiative BerEb-Bk bis zu 800 Schülerinnen und Schüler. Zu den Fragen 4 und 5: Die Berufseinstiegsbegleitung wurde nach modellhafter Erprobung an ausgewählten Schulen entfristet und als Regelmaßnahme in das SGB III übernommen. § 49 Abs. 1 SGB III sieht für die Förderung von Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung die Notwendigkeit der hälftigen Kofinanzierung durch „Dritte“ vor. Dies können nach Lesart des Bundes nur die Länder, Kommunen oder andere Institutionen sein. Die Kosten des Landes würden ca. 2 150 Euro pro Monat je Berufseinstiegsbegleiter betragen. Allein für die bereits bestehenden Maßnahmen mit 70 Vollzeitstellen wären so rd. 1,8 Mio. Euro pro Jahr zu finanzieren; eine flächendeckende Ausweitung auf alle Schulen, die den Abschluss Berufsreife anbieten, würde das Finanzierungsvolumen noch erheblich steigern. Rheinland-Pfalz wie auch die übrigen Länder haben erhebliche Schwierigkeiten, die dem Programm fehlenden finanziellen Mittel einzusetzen und sehen zunächst den Bund in der Verpflichtung, die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Anlässlich der 337. KMK am 8./9. März 2012 wurde daher einstimmig beschlossen, sich an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales zu wenden mit der Bitte, gemeinsam mit den Ländern flexible Möglichkeiten der Umsetzung des Programms zu suchen, die die Länderhaushalte möglichst wenig belasten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat inzwischen für die in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 beginnenden Maßnahmen die Kofinanzierung für die gesamte Laufzeit der Berufseinstiegsbegleitung der Jugendlichen übernommen. Für die Laufzeit danach müssen Lösungen noch gefunden werden. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär