Drucksache 16/1454 26. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. August 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer, Wolfgang Reichel und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Flugaktivitäten Landeplatz Mainz-Finthen Die Kleine Anfrage 951 vom 6. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hat sich in den vergangenen zwölf Monaten die Zahl der An- und Abflüge, Starts und Landungen am Landeplatz Mainz- Finthen aufgeschlüsselt nach Tagen entwickelt? 2. Wie hoch ist die Zahl der rechtlich zulässigen Starts und Landungen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach den von der Flugplatzgesellschaft gemeldeten Daten hat sich die Zahl der Starts auf dem Verkehrslandeplatz Mainz-Finthen im Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012 entsprechend den nachfolgenden Angaben entwickelt. Dabei ist die Zahl der Starts zu verdoppeln, um die Zahl der Flugbewegungen zu erhalten. 11 674 Starts im 2. Halbjahr 2011 entsprechen also 23 348 Flugbewegungen. 11 408 Starts im 1. Halbjahr 2012 entsprechen 22 816 Flugbewegungen. Drucksache 16/1454 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1454 3 Drucksache 16/1454 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1454 5 Zu Frage 2: Entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Luftfahrtverein Mainz e. V., dem Zweckverband Layenhof/Münchwald, der Stadt Mainz und der Ortsgemeinde Wackernheim vom 20. Mai 2008 ist die Anzahl der zulässigen Starts auf 23 500 im Jahr festgelegt. Im Jahr 2011 wurde die Zahl der zulässigen Starts nach Angaben der Flugplatzgesellschaft insgesamt um 666 Starts überschritten. Diese Überziehung soll auf das Jahr 2012 angerechnet werden, sodass in diesem Jahr 666 Starts weniger als eigentlich zulässig stattfinden werden. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär