Drucksache 16/1456 27. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Versetzung von Schülern der auslaufenden Hauptschulen Die Kleine Anfrage 948 vom 5. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Bei einer auslaufenden Hauptschule in Ludwigshafen hat die ADD entgegen der Zeugniskonferenzen die Versetzung von Haupt- schülern, die das Ziel der Klassenstufe nicht erreicht haben, angewiesen. Wie oft und an welchen weiteren rheinland-pfälzischen Schulen wurde eine solche Anweisung gegeben? 2. Warum konnten die betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht in eine Realschule plus mit Berufsreife-Zweig wechseln? 3. Wie sieht man die Auswirkungen einer solchen Versetzungsanweisung im Hinblick auf die Autorität des dort tätigen Lehrer- kollegiums, aber auch im Hinblick auf pädagogische Aspekte wie Motivation und Einsatz bei den betroffenen Schülerinnen und Schülern wie auch bei den regulär versetzten Schülerinnen und Schülern? 4. Welche speziellen Fördermaßnahmen und wie viele Lehrerwochenstunden sollen zusätzlich zum Unterricht eingesetzt werden, um den Nachholbedarf der Schüler aufzufangen? 5. Welche Kosten verursacht eine solche Entscheidung und Anweisung? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 3 und 5: An der Integrierten Gesamtschule Ludwigshafen-Edigheim wird die organisatorisch verbundene Realschule plus mit abschlussbezogenen Klassen in den Bildungsgängen Berufsreife und Sekundarabschluss I auslaufen. Nachdem an dieser Schule in der Klassenstufe 7 des Bildungsganges Berufsreife eine auffällig hohe Zahl von Schülerinnen und Schülern nicht versetzt werden sollte, führte der zuständige Schulaufsichtsbeamte der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Ausübung seiner Fachaufsicht ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch mit dem Schulleiter. Infolge dieses Beratungsgespräches entschied sich die Schule, von der Möglichkeit der „Versetzung in besonderen Fällen“ gem. § 71 der Übergreifenden Schulordnung Gebrauch zu machen. Weder hier noch an anderen Schu len gab es eine Anweisung, Schülerinnen und Schüler zu versetzen. Zu Frage 2: Für nicht versetzte Schülerinnen und Schüler bestand die Möglichkeit des Wechsels an eine andere Realschule plus. Zu Frage 4: Schulen bieten im Rahmen der zugewiesenen Lehrerwochenstunden schuleigene Förder- und Differenzierungskonzepte nach den jeweiligen Bedürfnissen an. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wird der Integrierten Gesamtschule und Realschule plus Ludwigshafen-Edigheim zur Förderung dieser Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013 zusätzlich 22 Lehrerwochenstunden zuweisen. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär