Drucksache 16/1457 30. 07. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Entwicklung der Entflechtungsmittel Die Kleine Anfrage 957 vom 9. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Nach dem Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) stehen den Ländern seit 2007 pauschale Haushaltsmittel des Bundes anstelle früherer Beiträge des Bundes zu Gemeinschaftsaufgaben und früherer Finanzhilfen des Bundes zur Verfügung. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Bundesmittel hat Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 und 2006 im Zuge der Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neu- bau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken“ und von 2007 bis 2013 (Ist bzw. Soll für 2012/2013) im Rahmen des § 2 Abs. 1 EntflechtG erhalten? 2. Wie viele Bundesmittel hat Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 und 2006 im Zuge der Gemeinschaftsaufgabe „Bildungsplanung“ und von 2007 bis 2013 (Ist bzw. Soll für 2012/2013) im Rahmen des § 2 Abs. 2 EntflechtG erhalten? 3. Wie viele Bundesmittel hat Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2006 aus den Finanzhilfen des Bundes für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und von 2007 bis 2013 (Ist bzw. Soll für 2012/2013) im Rahmen des § 3 Abs. 1 EntflechtG erhalten? 4. Wie viele Bundesmittel hat Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 bis 2006 aus den Finanzhilfen des Bundes zur Wohnraumförderung und von 2007 bis 2013 (Ist bzw. Soll für 2012/2013) im Rahmen des § 3 Abs. 2 EntflechtG erhalten? 5. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, bei der gemeinsamen Prüfung von Bund und Ländern nach § 6 Abs. 1 EntflechtG für die Zeit ab 2014 die Höhe der künftigen Bundesmittel oder den Anteil des Landes Rheinland-Pfalz daran zu verändern? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Juli 2012 wie folgt beantwortet : Zu den Fragen 1 bis 4: Die Antworten ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht, in der das Ergebnis einer entsprechenden Ressortumfrage dargestellt ist. Die pauschalen Haushaltsmittel nach dem Entflechtungsgesetz werden nach der Verordnung zur Durchführung des Entflechtungsgesetzes (EntflechtGVO) in vierteljährlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode 2005 2006 2007 bis 2013 p. a. Ist Ist Pauschale Haushaltsmittel nach EntflechtungsG (Ist bzw. Soll) Zu Frage 1: GA Ausbau und Neubau von Hochschulen ein- 37 000 000,00 € 54 000 000,00 € 25 412 000,00 € schließlich der Hochschulkliniken Zu Frage 2: GA Bildungsplanung 1 068 218,12 € 848 368,96 € 818 000,00 € Zu Frage 3: Finanzhilfen des Bundes für Investitionen zur 65 643 000,00 € 65 341 000,00 € 65 154 000,00 € Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Zu Frage 4: Finanzhilfen des Bundes zur Wohnraum- 11 642 540,00 € 13 829 000,00 € 18 709 000,00 € förderung Drucksache 16/1457 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Die Landesregierung trägt die Verhandlungsposition der Länder inhaltlich voll mit. Diese sieht vor, dass bei den Kompensationsleistungen des Bundes in den Bereichen „Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung“ und „Finanzhilfen zur Wohnraumförderung“ die bis 2013 zu zahlenden Beträge fortgeschrieben werden und in den Bereichen „Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken“ von 695 Mio. Euro auf 900 Mio. Euro sowie bei den „Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“ von 1 336 Mio. Euro auf 1 960 Mio. erhöht werden. Die prozentualen Länderanteile des § 4 Entflechtungsgesetz bleiben dabei unverändert. In Vertretung: Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär