Drucksache 16/1458 30. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Radwegebau L 419 Gaulsheim–Ingelheim Die Kleine Anfrage 967 vom 13. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Von Seiten der Landesregierung wurde der Bau des Radwegs zwischen Bingen-Gaulsheim und Ingelheim im Zusammenhang mit dem Bau des Erlebnisbads Rheinwelle für 2003 zugesagt. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen hat sich das seit 2003 anhängige Planfeststellungsverfahren für den Radwegebau L 419 Bingen-Gaulsheim– Ingelheim verzögert? 2. Wann wird das Planfeststellungsverfahren durchgeführt? 3. Wie viele Landesmittel sind für den Bau des o. g. Radwegs im Landeshaushalt eingestellt? 4. Welche Kosten werden für den Bau des o. g. Radwegs erwartet und wann wird die Maßnahme realisiert werden? 5. Welche Priorität misst die Landesregierung dem Bau des o. g. Radwegs vor dem Hintergrund bei, a) dass die L 419 zwischen Bingen-Gaulsheim und Ingelheim eine stark befahrene Straße darstellt, die für Radfahrer, die zur Rheinwelle fahren, ein hohes Gefahrenpotenzial darstellt? b) dass mit dem Bau des Radwegs Bingen-Gaulsheim – Ingelheim das Radwegenetz zwischen beiden Ortschaften geschlossen werden würde? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Planfeststellungsverfahren für den Bau des Radwegs zwischen Gaulsheim und Ingelheim im Zuge der L 419 ist nicht im Jahr 2003, sondern im Jahr 2009 eingeleitet worden. Verzögerungen ergaben sich seitdem insbesondere aufgrund unterschiedlicher Auffassungen bezüglich der erforderlichen landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Erst nach langwierigen Verhandlungen konnte eine Kompromisslösung gefunden werden. Zu Frage 2: Das Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen; die Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses vom 8. Mai 2012 bleibt abzuwarten . Zu Frage 3: Im laufenden Landesstraßenbauprogramm 2012/2013 sind keine Mittel für den Bau des Radwegs eingestellt. Drucksache 16/1458 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Kosten für den Radweg belaufen sich auf rund 1,62 Mio. €. Wann das Radwegeprojekt in die Landesstraßenbauprogramme für die Jahre 2014 ff. aufgenommen werden kann, bleibt der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers bei der Aufstellung zukünftiger Landeshaushalte vorbehalten. Zu Frage 5: Die Bedeutung des Radwegeprojekts ist insbesondere im Hinblick auf die hohe Verkehrsbelastung der L 419 unstrittig. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär