Drucksache 16/1459 30. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. August 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Vertragspartner am Nürburgring Die Kleine Anfrage 952 vom 6. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Für den Nürburgring Boulevard wurden vor der Eröffnung im Juli 2009 mit privaten Investoren Pachtverträge geschlossen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer war bei Vertragsabschluss der Vertragspartner der Pächter? 2. Änderte sich in der juristischen Nachfolge der zuständige Vertragspartner im Rahmen der nachfolgenden Umorganisation der Betreiberstruktur des Nürburgrings bzw. des Boulevards? Wenn ja, auf wen? 3. Wurden diese Änderungen unmittelbar den Pächtern mitgeteilt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Rahmen des Projektes „Nürburgring 2009“ schloss die Nürburgring GmbH mit verschiedenen Unternehmen Mietverträge über Verkaufs- und Nutzflächen im Bereich des neu errichteten Boulevards. Ich gehe davon aus, dass die Fragestellung nach den für den Nürburgring Boulevard geschlossenen Pachtverträgen mit privaten Investoren auf diese Mietverträge abzielt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Vertragspartner der Mietverträge über die damals von der Nürburgring GmbH neu errichteten Anlagen im Bereich des Nür burgring Boulevards waren die Nürburgring GmbH und die jeweiligen Mieter. Insoweit verweise ich auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2330 vom 27. Juli 2009 (Drucksache 15/3673). Zu Frage 2: Im Rahmen des Betriebsübergangs infolge des am 25. März 2010 mit der Nürburgring Automotive GmbH (NAG) geschlossenen und zwischenzeitlich gekündigten Betriebspachtvertrages sind alle betriebsbezogenen Verträge – und damit auch die von der Nürburgring GmbH als Vermieterin geschlossenen Mietverträge im Bereich des Nürburgring Boulevards – auf die NAG übergegangen. Nach den Bestimmungen des Betriebspachtvertrages, der dem zuständigen Ausschuss am 7. April 2010 zugeleitet wurde, übernahm die NAG die von der Nürburgring GmbH geschlossenen Mietverträge als neuer Vertragspartner. Zu Frage 3: Die Vertragspartner der Nürburgring GmbH wurden nach Abschluss des Betriebspachtvertrages vom 25. März 2010 und vor dem Betriebsübergang am 1. Mai 2010 informiert. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär