Drucksache 16/1460 30. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Pachteinnahmen Nürburgring Boulevard Die Kleine Anfrage 953 vom 6. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Bei der Konzeptionierung des Freizeitparks Nürburgring wurden auf der Grundlage der gegebenen Besucherzahlen Prognosen für die zukünftigen Entwicklungen am Nürburgring erarbeitet. Ich frage die Landesregierung: 1. Korreliert aus Sicht der Landesregierung die Anzahl der Besucher und damit auch die Abweichung von den prognostizierten Zahlen mit dem wirtschaftlichen Erfolg bzw. Misserfolg am Nürburgring? 2. Ergibt sich aus Sicht der Landesregierung ein Zusammenhang zwischen den aus der Prognose vorliegenden wirtschaftlichen Eck- daten, die sich wesentlich aus den Besucherzahlen ergeben einerseits und den aus dieser Basis verhandelten Pachteinnahmen von den privaten Pächtern am Boulevard andererseits? 3. Wie sieht die Landesregierung den Zusammenhang zwischen den Besucherzahlen und der Investitionsbereitschaft der Pächter am Nürburgring Boulevard? Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass diese bei einer größeren Besucherzahl und damit größeren Geschäftserwartungen auch steigt? 4. Welche Pachteinnahmen sind bei der derzeitigen wirtschaftlichen Situation des Freizeitparks für Flächen im Boulevard am Markt zu erzielen bzw. konnten jüngst erzielt werden (ich bitte um differenzierte Preise für den Zeitraum von September 2011 bis Mai 2012)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Rahmen des Projekts „Nürburgring 2009“ schloss die Nürburgring GmbH mit verschiedenen Unternehmen Mietverträge über Verkaufs- und Nutzflächen im Bereich des neu errichteten Boulevards. Diese Verträge gingen durch den am 25. März 2010 geschlossenen und zwischenzeitlich gekündigten Betriebspachtvertrag mit der privaten Betreibergesellschaft Nürburgring Automotive GmbH (NAG) im Rahmen des Betriebsübergangs auf die NAG über (vgl. Beantwortung der Kleinen Anfrage 952 1)). Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass die Fragestellung nach den Pachteinnahmen am Nürburgring Boulevard auf diese Mietverträge abzielt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Boulevard ist für die Besucher kostenfrei zugänglich. Für die Mieter im Boulevard ist daher insbesondere das Konsumverhalten der Besucher maßgeblich. Die zwischen der Nürburgring GmbH und den Mietern der Verkaufs- und Nutzflächen auf dem Boulevard geschlossenen Mietverträge, die im Rahmen des Betriebspachtvertrages auf die NAG übergegangen sind, sehen nach Angaben der Nürburgring GmbH eine von den Umsatzerlösen der Mieter und somit auch von der Anzahl der Besucher des Boulevards entkoppelte Miete vor. 1) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/1459. Drucksache 16/1460 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Der Landesregierung sind Einzelheiten über die Verhandlungen des damaligen Geschäftsführers der Nürburgring GmbH mit den Mietern der Verkaufs- und Nutzflächen hinsichtlich der Höhe der Miete nicht bekannt. Zu Frage 3: Die Motivation für Investitionen durch Mieter von Verkaufs- und Nutzflächen auf dem Boulevard in Bezug auf ihre Ladenausstattung kann die Landesregierung nicht abschließend bewerten. Ein Kriterium für Investitionen in die Ladenausstattung könnte – wie auch in Innenstadtlagen – die Attraktivitätssteigerung und Optimierung von Umsatzerlösen sein, die aus dem direkt verfügbaren Angebotsportfolio generiert werden können. Darüber hinaus könnten Mieterengagements mit Investitionen in deren Präsentations - flächen auf dem Boulevard auch der Geschäftsanbahnung von Kooperationen dienen, die jedoch keine direkten Auswirkungen auf den Umsatz im Boulevard haben. Für die Höhe der Umsatzerlöse ist die Anzahl der Besucher nicht allein entscheidend. Zu Frage 4: Die Höhe der Mieteinnahmen der NAG aus der Vermietung von Verkaufs- und Nutzflächen auf dem Boulevard sind der Landesregierung für den angefragten Zeitraum nicht bekannt. Die Höhe der von der NAG vertraglich geschuldeten Pacht orientiert sich am EBITDA der NAG und ist durch eine Mindestpacht abgesichert (vgl. Beantwortung der Kleinen Anfrage 929 vom 20. Juni 2012 2)). In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär 2) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/1422.