Drucksache 16/1461 30. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verpachtung des Nürburgring Boulevards Die Kleine Anfrage 960 vom 10. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchen prognostizierten Besucherzahlen wurde im Vorfeld der Eröffnung des Nürburgring Boulevards bei den privaten Investoren (Pächtern) des Boulevards geworben? 2. Lag diesen genannten Besuchererwartungen eine fundierte Untersuchung bzw. Studie zugrunde? Wenn ja, welche? 3. Welche Öffnungszeiten wurden gegenüber den Pächtern in Aussicht gestellt? 4. Welche jährlichen Besucherzahlen ergaben sich in den Jahren 2000 bis 2011 (bitte nach Jahr aufgeschlüsselt auflisten)? 5. In welchen Zeiträumen war der Boulevard seit seiner Eröffnung geschlossen (bitte einzeln auflisten)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Rahmen des Projekts „Nürburgring 2009“ schloss die Nürburgring GmbH mit verschiedenen Unternehmen Mietverträge über Verkaufs- und Nutzflächen im Bereich des neu errichteten Boulevards. Ich gehe davon aus, dass die Fragestellung nach den für den Nürburgring Boulevard geschlossenen Pachtverträgen mit privaten Investoren auf diese Mietverträge abzielt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage nach Angaben der Nürburgring GmbH wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Annahmen, die die damalige Geschäftsführung der Nürburgring GmbH den Verhandlungen mit potenziellen Interessenten, die eine Verkaufs- bzw. Präsentationsfläche auf dem neu errichteten Boulevard anmieten wollten, zugrunde legte, basierten auf den Untersuchungen von Wenzel Consulting GmbH. Die Planungen der Nürburgring GmbH wurden im Rahmen der im Herbst/Winter 2009 vorgenommenen Analysen und Plausibilisierungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young entsprechend angepasst. Insbesondere auch zu den Besucher zahlen in den Planungen der Nürburgring GmbH wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am 19. Januar 2010 eingehend berichtet. Zu Frage 3: Die damalige Geschäftsführung der Nürburgring GmbH ging von einem Betrieb des Boulevards durch die Nürburgring GmbH aus. Hierbei wurde eine siebentätige Öffnung des Boulevards angestrebt. Drucksache 16/1461 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Der Boulevard wurde als frei zugängliche Einrichtung geplant und wird auch als solche betrieben. Dementsprechend kann keine Besucher- bzw. Besuchserfassung erfolgen. Eine Vergleichbarkeit wäre für den angefragten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2011 auch nicht gegeben, da ab 2009 neue Einrichtungen hinzukamen. Die Besucherzahlen für das ring°werk für den Zeitraum der Betriebsführung durch die Nürburgring GmbH wurden in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am 25. Februar 2010 sowie mit Schreiben vom 22. November 2010 mitgeteilt. Zu Frage 5: Durch den zwischenzeitlich gekündigten Betriebspachtvertrag vom 25. März 2010 wurden die gesamten Anlagen am Nürburgring an die Nürburgring Automotive GmbH (NAG) verpachtet. Damit kam auch der Betrieb des Boulevards in den Zuständigkeits- und Organisationsbereich der privaten Betreibergesellschaft. Die NAG hatte in der Vergangenheit eine temporäre Anpassung der Öffnungszeiten angekündigt. Eine differenzierte Auflistung der Öffnungszeiten der NAG für die Vergangenheit liegt nicht vor. Die aktuellen Öffnungszeiten des Boulevards sind auf der Internetseite der NAG abrufbar. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär