Drucksache 16/1463 30. 07. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. August 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e n des Abgeordneten Michael Billen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Burg Dasburg – Teil I bis III – Die Kleine Anfrage 954 vom 6. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Die touristische Inwertsetzung der Burg Dasburg ist umstritten. Darum frage ich die Landesregierung: 1. Wann und von wem wurde die GDKE (Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz) erstmals über die geplante „Touris - tische Inwertsetzung“ informiert? 2. Wer war bei dem Treffen am 6. Juni 2011 anwesend und was wurde bei dem Treffen am 6. Juni 2011 vereinbart? 3. Hat die OG (Ortsgemeinde) die Aufgabenstellung des Gesprächs vom 6. Juni 2011 (Abklärung des Vorhabens mit der Denk- malschutzpflege der KV Bitburg-Prüm) erledigt? 4. Wer von der GDKE war über das Konzept der OG Dasburg informiert? 5. Wer war bei dem Termin am 9. September 2011 anwesend und was wurde bei dem Treffen am 9. September 2011 vereinbart? 6. Hat die OG Gespräche mit dem privaten Interessenten angestrebt und durchgeführt? 7. Haben die VG Arzfeld und die KV Bitburg-Prüm das Vorhaben der OG unterstützt, begrüßt und wurde das Konzept von einer regionalen touristischen Institution begleitet? Die Kleine Anfrage 955 vom 6. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurde die OG nicht bzw. erst nach Vergabe informiert, dass ein Klettergerüst im Burgfried nicht erwünscht ist? 2. Welche Punkte der Burganlage wurden im per Post versandten Exposé zur Ausschreibung bildlich dargestellt und zur Inwert- setzung ausgeschrieben und wann hat die OG dieses Exposé zur Ausschreibung erhalten? 3. Wann hatten die OG Ratsmitglieder und andere Bieter erstmalig Gelgenheit, das alte Forsthaus zu besichtigen und wann musste das Konzept eingereicht werden? 4. Wie gestaltet sich die Parzellierung des Burgberings inkl. Zufahrt? 5. Wem gehört die Beleuchtungsanlage der Burg und wer übernimmt die Kosten der Anleuchtung? 6. Wer hat der GDKE den Turmeinsturz vom 22. Januar 2012 gemeldet und die erforderlichen Schritte eingeleitet? 7. Hat der erfolgreiche Bieter die erforderlichen Genehmigungen zur Nutzung des Gewölbekellers als Ausstellungsraum und des Dachspeichers als Spieldachboden? Die Kleine Anfrage 956 vom 6. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie groß ist die Fläche und wie hoch ist die Stehhöhe im angedachten Ausstellungsraum (Gewölbekeller)? 2. Beabsichtigt der private Bieter eine Öffnung der im Exposé beschriebenen und bildlich dargestellten Stollenanlage? 3. Hat der erfolgreiche Bieter im Vorfeld die im Konzept genannten örtlichen (helfenden) Vereine vor Angebotsabgabe befragt bzw. informiert und stimmen die Angaben im Konzept des Bieters? 4. Mit wie vielen Parteien hat die GDKE in Zukunft auf dem Burgbering zu tun und begrüßt die Bevölkerung von Dasburg die Entscheidung der GDKE? 5. Wurden die finanziellen Auswirkungen aufgrund der Haushaltslage der OG der GDKE mitgeteilt? Drucksache 16/1463 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleinen Anfragen namens der Landesregierung als Sammelantwort mit Schreiben vom 30. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Zu den Aufgaben der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) – Direktion Burgen, Schlösser, Altertümer (BSA) – gehört auch die kulturelle und touristische Erschließung der ihr anvertrauten Liegenschaften. Die GKDE verfolgt das Ziel, die Burgruine Dasburg nach Abschluss der konservatorischen und denkmalpflegerischen Maßnahmen im Jahr 2013 kulturell und touristisch in Wert zu setzen. Im Jahr 2011 bekundeten zunächst der spätere private Bieter und kurze Zeit später die Ortsgemeinde Dasburg ihr Interesse an der touristischen Inwertsetzung der Burgruine Dasburg. Deshalb wurde seitens der GDKE am 7. Januar 2012 ein formelles Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession eingeleitet. In den Angebotsunterlagen wurden die Bieter aufgefordert, Konzepte einzureichen, die mit eigenen Ideen und Kreativität ein kulturtouristisches und denkmalverträgliches Angebot schaffen und so auch zur kulturellen und touristischen Inwertsetzung der Dasburg beitragen. Dabei waren die folgenden Aufgaben und Ziele der Direktion BSA zu beachten und umzusetzen: 1. Erhaltung und Bewahrung des kulturellen Erbes 2. Belebung und Vermittlung der Kulturgüter 3. Entwicklung des kulturellen Erbes 4. wirtschaftlicher Umgang mit öffentlichen Haushaltsmitteln. An der Ausschreibung beteiligten sich zwei Bieter: die Ortsgemeinde Dasburg und ein privater Bieter. Die beiden Angebote wurden entsprechend der Aufgaben und Ziele von der Direktion BSA fachlich geprüft und ausgewertet. Ergebnis dieser Prüfung war, dass die Dienstleistungskonzession an den privaten Bieter vergeben werden soll. Eine förmliche Vergabe erfolgte jedoch nicht, denn die GDKE hat den Vorschlag aus der Informationsveranstaltung am 12. Juni 2012 aufgegriffen und die Beteiligten zu einem Einigungsgespräch am 26. Juli 2012 eingeladen. Hieran nahmen der private Bieter, der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Dasburg, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld, der Generaldirektor der GDKE und der Abteilungsleiter Liegenschaften der Direktion BSA teil. Das Gespräch ist erfolgreich verlaufen. Es zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung für den Betrieb der Dasburg ab, die jedoch im Detail noch ausgearbeitet werden muss. In der Online-Ausgabe des „Trierer Volksfreund“ vom 26. Juli 2012 wird der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld mit den Worten: „Ein gutes, faires und konstruktives Gespräch habe man am Donnerstag geführt“, zitiert. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleinen Anfragen namens der Landesregierung wie folgt: I. Kleine Anfrage 954 Zu Frage 1: Die Entscheidung, die Burgruine Dasburg im Jahr 2013 nach Abschluss der konservatorischen und denkmalpflegerischen Maßnahmen kulturell und touristisch in Wert zu setzen, traf die GDKE im Rahmen ihrer originären Zuständigkeiten. Zu Frage 2: Bei dem Treffen am 6. Juni 2011 waren laut Vermerk der Verbandsgemeinde Arzfeld folgende Personen anwesend: – der Leiter des Amts für Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, – der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld, – der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Dasburg, – der Verkehrsamtsleiter der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, – der Abteilungsleiter Liegenschaften der Direktion BSA sowie – eine Sachbearbeiterin der Direktion BSA. Anlässlich dieses Termins haben die Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaften ihre Ideen vorgestellt, wie sie die Burg Dasburg touristisch beleben würden. Es wurde die Möglichkeit der Besichtigung des Forsthauses durch den Ortsbürgermeister vereinbart . Außerdem wurde vereinbart, dass der von der Ortsgemeinde eingebrachte Vorschlag eines Treppenaufgangs im Bergfried seitens des Amtsleiters Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm mit der unteren Denkmalschutzbehörde und seitens des Abteilungsleiters Liegenschaften der Direktion BSA mit der Denkmalfachbehörde besprochen wird. Zur möglichen Erschließung der Stollenanlage von der Burgruine über einen Pfad wurde vereinbart, dass die Ortsgemeinde in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Naturparks Nordeifel eine Skizze eines möglichen Pfades anfertigt und diese dem Abteilungsleiter Liegenschaften der Direktion BSA zur Prüfung durch die Denkmalfachbehörde zusendet. Zu Frage 3: Die Ortsgemeinde hat in einem Gespräch mit der unteren Denkmalschutzbehörde geklärt, dass eine Holzkonstruktion als Treppen - aufgang denkmalverträglich und aus denkmalrechtlicher Sicht grundsätzlich genehmigungsfähig wäre. Im Vergabeverfahren wurde allerdings die Planung für eine Stahlkonstruktion vorgelegt. Die Skizze für eine mögliche Erschließung der Stollenanlage von der Burgruine über einen Pfad wurde nicht vorgelegt. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1463 Zu Frage 4: Der Generaldirektor der GDKE sowie die Direktorin der Direktion BSA waren im Grundsatz über das Konzept der Ortsgemeinde informiert. Detailinformationen lagen dem Abteilungsleiter Liegenschaften der Direktion BSA und der zuständigen Sachbearbeiterin vor. Zu Frage 5: Bei dem Termin am 9. September 2011 handelte es sich um einen Termin zur Besichtigung des alten Forsthauses. Es wurden keine Vereinbarungen getroffen. Anwesend waren: – der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Dasburg, – der Verkehrsamtsleiter der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, – der Mieter des alten Forsthauses in Dasburg zusammen mit einer weiteren Person, – der Abteilungsleiter Liegenschaften der Direktion BSA sowie – weitere Personen, die namentlich nicht bekannt sind. Zu Frage 6: Ob es Gespräche zwischen dem privaten Bieter und der Ortsgemeinde Dasburg gab oder ob solche Gespräche angestrebt wurden, ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu Frage 7: Das Konzept der Ortsgemeinde Dasburg wurde über die Tourist-Information der Verbandsgemeinde Arzfeld bei der GDKE eingereicht und war vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde unterschrieben. Die Kreisverwaltung war in Person des Leiters des Amts für Liegenschaften und im Rahmen ihrer fachlichen Aufgaben als untere Denkmalschutzbehörde beteiligt (vgl. Antworten zu den Fragen 2 und 3). II. Kleine Anfrage 955 Zu Frage 1: Ein förmlicher Zuschlag zur Vergabe der Dienstleistungskonzession ist bisher noch nicht erfolgt (vgl. Vorbemerkung). Die Bieter waren aufgefordert, Konzepte einzureichen, wie sie mit eigenen Ideen und Kreativität das Kulturerbe Burg Dasburg kulturtouristisch und denkmalverträglich in Wert setzen wollen. Vor diesem Hintergrund wird eine Erschließung des Bergfrieds mit einer Treppenanlage („Klettergerüst“) nicht grundsätzlich abgelehnt. Jedoch konnte die konkrete Denkmalverträglichkeit des „Kletter - gerüstes“ erst nach dessen (im Angebot enthaltener) Visualisierung beurteilt werden. In der Abwägung der vorliegenden Konzepte wurde dem Konzept ohne „Klettergerüst“ der Vorzug gegeben. Ein Hinweis an die Ortsgemeinde, welche Konzeptdetails von Vor- bzw. Nachteil gegenüber dem anderen Konzept sein könnten, oder die Einräumung einer Nachbearbeitung des Konzeptes der Ortsgemeinde nach Vorliegen beider Konzepte wäre wettbewerbsrechtlich unzulässig gewesen. Zu Frage 2: Das Exposé wurde am 24. Januar 2012 an alle Interessenten versandt. Hierin waren folgende Punkte der Burganlage bildlich dargestellt : – Burgplateau mit Bergfried – Lageplanausschnitt – Forsthaus mit Nebengebäude – Systemzeichnung Stollenanlage – sanierte Mauerbereiche – Stolleneingang – Bergfried. Folgende Punkte waren zur Inwertsetzung ausgeschrieben: – Forsthaus mit Nebengebäude – Burgplateau – Stollensystem (nach Möglichkeit). Zu Frage 3: Am 9. September 2011 fand ein Termin zur Besichtigung des Forsthauses statt, an dem auch Vertreter der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung teilnahmen (vgl. Antwort zur Kleinen Anfrage 954, Frage 5). Weiterhin hatten alle Interessenten im Rahmen des Vergabeverfahrens am 10. Februar 2012 die Gelegenheit zur Besichtigung des Forsthauses. Die Konzepte waren bis zum 15. Februar 2012 bei der GDKE einzureichen. 3 Drucksache 16/1463 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Parzellierung des Burgberings inkl. Zufahrt ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Zu Frage 5: Die Beleuchtungsanlage der Burg gehört der Ortsgemeinde Dasburg und wird seitens der GDKE geduldet. Die Kosten der Ausleuchtung wurden von der Ortsgemeinde getragen, diese hat die Ausleuchtung jedoch aus Kostengründen zwischenzeitlich abgestellt . Zu Frage 6: Der Turmeinsturz vom 22. Januar 2012 wurde sowohl der GDKE als auch dem Landesbetrieb Bau und Liegenschaftsbetreuung (LBB) und dem Landesbetrieb Mobilität vom Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Dasburg gemeldet. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen wurden seitens der GDKE über den LBB eingeleitet. Zu Frage 7: Sofern erforderlich, werden bauaufsichtliche Genehmigungen für die Nutzung des Gewölbekellers und des Dachspeichers aus Kos - tengründen erst nach Zuschlagserteilung beantragt. Die erforderlichen Genehmigungen durch die GDKE als Eigentümerin würden erteilt werden. III. Kleine Anfrage 956 Zu Frage 1: Die Fläche des Ausstellungsraumes (Gewölbekeller) beträgt 18,59 qm. Die Stehhöhe am Gewölbescheitel beträgt 1,87 m, an der niedrigsten Stelle (Wand) 1,28 m. Im angedachten Ausstellungsbereich beginnt die Stehhöhe mit 1,82 m. Zu Frage 2: Nein. Um jedoch einen räumlichen Eindruck einer Stollenanlage zu vermitteln, will der private Bieter mit einer kleinen Ausstellung im Gewölbekeller über die beiden Stollenanlagen und den Westwall informieren. Zu Frage 3: Es besteht kein Anlass, an der vorgelegten Absichtserklärung des privaten Bieters über die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den örtlichen (helfenden) Vereinen und an den sonstigen Angaben im Konzept zu zweifeln. Ob die Vereine vor Angebotsabgabe befragt bzw. informiert wurden, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Zu Frage 4: Die Frage, mit wie vielen Parteien die GDKE in Zukunft auf dem Burgbering zu tun haben wird, kann erst nach Erteilung des förmlichen Zuschlags zur Vergabe der Dienstleistungskonzession beantwortet werden (siehe Vorbemerkung). Auf der Informationsveranstaltung am 12. Juni 2012 wurde seitens der dort anwesenden Vertreter der GDKE ein differenziertes Meinungsbild der Bevölkerung wahrgenommen. Zu Frage 5: Ja. Die GDKE wurde darüber informiert, dass die Bewirtschaftung des Anwesens Burgruine Dasburg für die Ortsgemeinde kosten - deckend erfolgen muss und dass die Ortsgemeinde nicht in der Lage sein wird, eine etwaige Unterdeckung aus ihrem allgemeinen Haushalt zu finanzieren. Auch die kalkulierten Investitions- und Unterhaltungskosten sowie die Finanzierung der Investitionen über Zuschüsse und Kredite und der Unterhaltung über Einnahmen aus dem Forsthaus wurden dargestellt. Weiterhin wurde mitgeteilt , dass die Ortsgemeinde aufgrund ihrer Haushaltssituation nicht in der Lage ist, eine Miete zu entrichten, die über den symbo - lischen Betrag von einem Euro monatlich hinausgeht. In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1463 5 Anlage