Drucksache 16/1471 03. 08. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Wolfgang Reichel und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lärmschutz für die A 643 Die Kleine Anfrage 963 vom 12. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Im Zuge des Ausbaus der Schiersteiner Brücke ist für die A 643 durch das Naturschutzgebiet Mainzer Sand eine flächenschonende 4+2-Variante ohne Lärmschutzwand vorgesehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Lärmschutzvarianten wurden für die verschiedenen Ausbaufälle geprüft? 2. Welche Kosten für den Lärmschutz wären für die einzelnen Varianten erforderlich? 3. Wollte man an der A 643 Lärmschutz bauen, wer müsste angesichts der aktuellen 4+2-Planungen ggf. für die Kosten des Lärm- schutzes aufkommen, mit welchen Landesmitteln würden ggf. solche Lärmschutzmaßnahmen und ggf. in welcher maximalen Höhe bezuschusst? 4. Wie groß wäre der Flächenverbrauch für die einzelnen Lärmschutzvarianten und mit welchen ökologischen Folgen für das Naturschutzgebiet Mainzer Sand wäre dies ggf. verbunden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. August 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Bund hat das Land beauftragt, den sechsstreifigen Ausbau der A 643 zwischen dem Autobahndreieck Mainz und der Schiersteiner Brücke zu planen. Während für den rechtskräftigen Abschnitt von der AS Mombach bis zur Schiersteiner Brücke (Landesgrenze ) keine Lärmschutzmaßnahmen anfallen, würden in den angrenzenden Abschnitten Mainz-Gonsenheim und Gonsenheim – Autobahndreieck Mainz beim sechsstreifigen Ausbau aktive sowie ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Die Landesregierung favorisiert eine Variante mit vier Fahrstreifen und zwei Standstreifen. Nach einem Umbau sollen die Standstreifen je nach Verkehrsaufkommen befahren werden können. Vorliegend werden hierdurch nach geltender Rechtslage keine Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten des Baulastträgers Bund ausgelöst. Gleichwohl setzt sich das Land für die vom Verkehrslärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger nach seinen Möglichkeiten ein. Zu Frage 2: Lediglich für den sechsstreifigen Ausbau im Abschnitt zwischen Gonsenheim und Mombach liegen Kostenschätzungen vor. Danach belaufen sich die Lärmschutzkosten auf rund 4,5 Mio. €. Im Hinblick auf die Ausführungen zur Frage 1 wurde diese Untersuchung jedoch nicht geprüft. Für den angrenzenden Abschnitt liegt eine Studie zur Bewertung der schalltechnischen Auswirkungen ohne Kostenschätzung vor. Bei der Ausbauvariante „4plus2“ entstehen keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen. Drucksache 16/1471 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Zuständig für den Lärmschutz an Bundesfernstraßen ist der Bund als Baulastträger. Landesmittel können hierfür nicht in Anspruch genommen werden. Zu Frage 4: Der Flächenbedarf bei einem sechsstreifigen Ausbau würde für die Lärmschutzwand im Abschnitt AD Mainz – AS Gonsenheim bei einer Gesamtlänge von 1 860 m ca. 465 qm, im Abschnitt von der AS Gonsenheim bis zur AS Mombach bei 1 638 m Wandlänge 409 qm betragen. Beim Bau der Lärmschutzwände käme es zur Überbauung von Flächen, zur Verschattung von Trockenlebensräumen und Habitaten u. a. der Zauneidechse sowie zur Verstärkung der Barrierewirkung, insbesondere für Vögel und Fledermäuse. Für die entstehenden Beeinträchtigungen wären entsprechende Kompensationsmaßnahmen erforderlich. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär