Drucksache 16/1472 03. 08. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Nutzen-Kosten-Untersuchung im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Fahrbetriebs der Zellertalbahn Die Kleine Anfrage 965 vom 13. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Im Nachgang zur Kleinen Anfrage 807 (Drucksache 16/1254) und der Antwort auf die dort gestellte Frage Nr. 1 bleibt offen, was der Unterschied zwischen einer Nutzen-Kosten-Untersuchung (fortan NKU) und einer konkreteren Vorplanung ist. An welchem Planungsschritt befinden sich die beiden (bitte den kompletten Planungs- und Entwicklungsablauf aufzeigen)? 2. Wer hat die NKU im Jahr 2008 durchgeführt und von wem wurde die sog. abschließende NKU nach vorhergegangener konkreterer Vorplanung durchgeführt (bitte begründen weshalb welche Stelle die Untersuchung durchgeführt hat)? 3. Wie wird der NKU-Faktor ermittelt? 4. Stellt man seitens der Landesregierung auch den Ausflugsverkehr für die Zellertalbahn in Frage? 5. Wie steht die Landesregierung zu einer probeweisen, befristeten Aufnahme des Regelverkehrs mit Einbindung in den Rhein- land-Pfalz-Takt, um so die echten Zahlen zu erwirken und dadurch auch erst einen ernsthaften Anreiz zu generieren? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. August 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für die Zellertalbahn wurde im Jahr 2008 eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) auf Basis der damals vorliegenden Kosten (Machbarkeitsstudie) durchgeführt; diese ermittelte einen NKU-Faktor von knapp über eins. Vor diesem Hintergrund wurde die Durchführung einer Vorplanung bzw. Vorentwurfsplanung beauftragt, um eine belastbare Aussage zu den Kosten der Reaktivierung zu erhalten. Die Vorentwurfsplanung dient der Ermittlung der Infrastrukturin - vestitionskosten und entspricht dem Leistungsbild der Leistungsphasen eins und zwei der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie wurde Mitte 2011 abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wurde die vorliegende Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) aus 2008 überarbeitet, in die neben den Kosten (unter anderem Investitionskosten aus der Vorplanung) auch der Nutzen (zum Beispiel Reisezeitersparnis etc.) eingeht. Diese Untersuchung wurde Anfang 2012 abgeschlossen und ergab einen deutlich unter eins liegenden NKU-Faktor. Der für die Bestellungen der Betriebsleistungen zuständige Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd hat im Januar 2012 danach einstimmig beschlossen, im Rahmen der Auftragsvergabe für das Dieselnetz Südwest Betriebsleistungen im SPNV für die Zellertalbahn nicht vorzusehen. Zu Frage 2: Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd hat in 2008 die DB International GmbH mit der Durch- Drucksache 16/1472 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode führung der ursprünglichen NKU beauftragt. Die Erarbeitung der Vorentwurfsplanung wurde vom Zweckverband Schienen - personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd bei der Firma Pöyry beauftragt. Nach Vorlage der Vorentwurfsplanung haben Land und Zweckverband gemeinsam den Auftrag zur Aktualisierung der NKU wieder an die DB International GmbH vergeben. Die Überarbeitung der NKU wurde an DB International GmbH vergeben, weil dort bereits sämtliche Daten rechnergestützt vorlagen. Zu Frage 3: Die Standardisierte Bewertung (vollständiger Name: Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs) ist ein Verfahren zur gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Untersuchung von ÖPNV-Projekten. Das Bundesverkehrsministerium hat mit den Verkehrsministerien der Länder vereinbart, dass beim Bau oder Ausbau von Schienen wegen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 GVFG eine Standardisierte Bewertung zu erfolgen hat, sofern die zuwendungsfähigen Kosten 25 Mio. € übersteigen. Die Standardisierte Bewertung wurde durch das Verkehrswissenschaftliche Institut der Uni Stuttgart und die Münchner Firma Intraplan Consult GmbH seit Anfang der 1980er Jahre entwickelt und wird seither laufend fortentwickelt. In das Ergebnis der Standardisierten Bewertung sollen alle externen Effekte eines Projekts einfließen. Das Verfahren soll eine vergleichbare Bewertung verschiedener Projekte nach einheitlichen Maßstäben ermöglichen, um steuerfinanzierte Investitionen in nicht rentable Vorhaben zu vermeiden. Dabei werden nicht nur die betriebswirtschaftlichen Effekte einer Maßnahme, sondern auch die volkswirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umweltbezogenen Wirkungen in Form einer Nutzen-Kosten-Analyse dargestellt. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein komplexes rechnergestütztes Verfahren. Zu Frage 4: Die Bestellung der Ausflugsverkehre ist Angelegenheit des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd. Über die weitere Zukunft der Ausflugsverkehre auf der Zellertalbahn über das Jahr 2012 hinaus wurde noch kein Beschluss gefasst. Derzeit laufen Gespräche wie und ob dieser Verkehr dauerhaft finanziert werden kann. Zu Frage 5: Die Umsetzung von Projekten im ÖPNV kann nur dann erfolgen, wenn ein volkswirtschaftlicher Nutzen (NKU-Faktor > 1) vorliegt. Da dies für den SPNV auf der Zellertalbahn nicht der Fall ist, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands SPNV Rheinland-Pfalz Süd, in dem auch das Land Mitglied ist, als zuständige Aufgabenträgerorganisation im Januar 2012 den Beschluss gefasst, dass keine Reaktivierung eines Regel-SPNV erfolgt. Auch ein Probebetrieb stellt regulären SPNV dar. Roger Lewentz Staatsminister