Drucksache 16/1477 06. 08. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lückenschluss des Wiedtal-Radweges zwischen Datzeroth und Laubachsmühle – geplante siebenmonatige Vollsperrung der L 255 im Jahr 2013 Die Kleine Anfrage 966 vom 13. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Nach mir vorliegenden Informationen plant der Landesbetrieb für Mobilität (LBM) für den Ausbau des zweiten Bauabschnitts des Wiedtal-Radweges von Datzeroth bis zur Laubachsmühle eine Vollsperrung der Landesstraße L 255 in diesem Bereich für sieben Monate im Jahr 2013. Mehr als 5 000 Fahrzeuge befahren diese Strecke pro Tag. Für Pendler ist die L 255 in diesem Bereich die Verbindung nach Neuwied und zur Bundesstraße 256. Die geplante Vollsperrung bedeute massive Einschränkungen, Unannehmlichkeiten und Kosten für alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Gemeinden, ältere Menschen und Personen, die auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind, die zum Teil 3,5 km Entfernung bis zu der in dieser Zeit nächstgelegenen Bushaltestelle zurücklegen müssen, sowie alle Pendler, die in Staus auf den überlasteten Umleitungsstrecken stehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen ist eine uneingeschränkte Vollsperrung der L 255 nach Meinung der Landesregierung notwendig? 2. Inwieweit ist eine Vollsperrung der L 255 von sieben Monaten für den Ausbau des zweiten Bauabschnitts alternativlos? 3. Gibt es Planungsvarianten, die eine Vollsperrung der L 255 vermeiden würden? 4. Wie soll Schülerinnen und Schülern sowie weiteren auf den ÖPNV angewiesenen gesellschaftlichen Gruppen wie Auszu - bildenden und älteren Menschen eine Nutzung der ÖPNV-Verbindungen in den betroffenen Gemeinden und eine Teilnahme an ihrem Alltagsgeschehen in dieser Zeit ermöglicht werden? 5. Inwiefern plant die Landesregierung die siebenmonatigen Gewinnausfälle der gastronomischen und touristischen Betriebe entlang des betroffenen Streckenabschnitts und in den betroffenen Gemeinden zu kompensieren? 6. Wie soll die medizinische notärztliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gemeinden in dieser Zeit sichergestellt werden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. August 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die L 255 wird im in Rede stehenden Abschnitt auf einer Länge von 1,2 km in zwei Bauabschnitten ausgebaut. Vorgesehen sind unter anderem bergseitige Verbreiterungen, die Herstellung bergseitiger Hangsicherungsmaßnahmen, die Überbauung des Mäherbachs sowie der wiedseitige Bau eines Radweges zum Teil in Kragbauweise. Infolge der sehr beengten topografischen Verhältnisse ist die Ausführung der Arbeiten komplett ohne Vollsperrung baupraktisch unmöglich. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) wird die Kritik aus der Region zum Anlass nehmen, nochmals die Bauablaufplanung im Hinblick auf mögliche Optimierungen zu überprüfen. Mit der Bürgerinitiative ist in Kürze ein Vorortermin geplant. Drucksache 16/1477 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Mit dem Ziel sowohl die Dauer der Bauzeiten als auch die Dauer der Vollsperrung zu minimieren, hat der LBM eine Bauablaufplanung erstellt. Danach ist eine Vollsperrung von sieben Monaten notwendig. Ob trotz der beengten Fahrbahnverhältnisse die Dauer der Vollsperrung mit Hilfe technischer Modifikationen bei der Bauabwicklung weiter reduziert werden kann und eine einspurige Verkehrsführung unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsabstände nach den Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Straßen möglich ist, wird derzeit vom LBM nochmals im Detail überprüft. Zu Frage 3: Die L 255 verläuft im fraglichen Bereich im FFH-Gebiet „Felsentäler der Wied“. Zur Minimierung der Eingriffe in das FFH-Gebiet kam aus naturschutzrechtlichen Gründen nur eine Führung an der L 255 in Betracht. Jede Planungsvariante entlang der L 255 erfordert eine Vollsperrung. Die Dauer der Vollsperrung wird nochmals überprüft. Zu Frage 4: Während der Bauzeiten wird eine Umleitungsstrecke eingerichtet. Unter besonderer Berücksichtigung des Schulverkehrs wurde der derzeit laufende erste Bauabschnitt in die Sommerferien 2012 gelegt. In einem Verkehrskoordinierungsgespräch wurde die Bauablaufplanung mit allen betroffenen Einrichtungen abgestimmt. Zu Frage 5: Die gastronomischen und touristischen Betriebe entlang des betroffenen Streckenabschnitts sind während der Bauphase zu keiner Zeit vom öffentlichen Straßennetz abgeschnitten und somit für ihre Kunden jederzeit erreichbar. Ein Anspruch auf Entschädigung scheidet aus, da kein Eingriff in das Eigentum stattfindet und die Kompensation von möglichen Umsatzrückgängen nicht vom Entschädigungsrecht vorgesehen ist. Zu Frage 6: Die medizinische notärztliche Versorgung wird während der Bauzeiten sichergestellt. Die DRK-Rettungsleitstelle Montabaur wurde in das Verkehrskoordinierungsgespräch zum 1. Bauabschnitt eingebunden; dies ist auch für den zweiten Bauabschnitt vorgesehen. Roger Lewentz Staatsminister