Drucksache 16/148 20. 07. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. August 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Integrative/inklusive Angebote in Regelschulen Die Kleine Anfrage 104 vom 3. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Laut Koalitionsvertrag will die Landesregierung im Schulgesetz als weiteren Schritt auf dem Weg zur Inklusion verstärkt Regelschulen in die Lage versetzen, mit sonderpädagogischer Unterstützung solche Angebote vorzuhalten, wie dies bereits in den Schwerpunktschulen der Fall ist. Schwerpunktschulen erhalten unabhängig von der Zahl der Integrationskinder eine pauschale Zuweisung an sonderpädagogischer Förderung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie soll die Zuweisung sonderpädagogischer Unterstützung bei einzelnen Integrationskindern an Regelschulen organisiert wer- den? 2. Sollen Eltern das Recht haben, ihre Kinder im Sinne der Wahlfreiheit auf einer Regelschule ihrer Wahl anzumelden? 3. Wenn ja, soll es dann zusätzlich weiterhin Schwerpunktschulen geben? 4. Soll es bei den von der Landesregierung angekündigten Angeboten in den Regelschulen Unterschiede bei der Umsetzung von inte- grativen bzw. inklusiven Angeboten geben und wenn ja, wie sollen diese aussehen? 5. Wann soll das Schulgesetz entsprechend der Ankündigung im Koalitionsvertrag geändert werden? 6. Wann soll die von der Landesregierung angekündigte Schulgesetznovelle eingebracht werden, bei der die Beteiligungsmöglich- keiten von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern gestärkt werden sollen? 7. Sind weitere grundlegende Änderungen des Schulgesetzes in den kommenden fünf Jahren geplant? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Juli 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 5: Der Koalitionsvertrag enthält zum Thema „integrativer/inklusiver Unterricht“ folgende Aussage: „Wir wollen, dass Eltern von Kindern mit Behinderungen über die Schulform für ihre Kinder selbst entscheiden können. Dazu werden wir im Schulgesetz als weiteren Schritt auf dem Weg zur Inklusion ein Wahlrecht zwischen Förderschulen und integrativen/inklusiven Angeboten in der Regelschule verankern. Wir wollen dabei verstärkt Regelschulen in die Lage versetzen mit sonderpädagogischer Unterstützung solche Angebote vorzuhalten, wie dies bei den Schwerpunktschulen bereits der Fall ist.“ Die Umsetzung dieses bildungspolitischen Ziels wird unter Berücksichtigung des Aktionsplans der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 25. Februar 2010, dem Beschluss des Landtags „Integration und Inklusion in rheinlandpfälzischen Bildungseinrichtungen“ vom 10. September 2010 sowie der Gleichstellungsgesetzgebung schrittweise erfolgen. Die Meinungsbildung zu den dazu erforderlichen Maßnahmen und Schritten im Einzelnen ist noch nicht abgeschlossen; sie wird entsprechend den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention unter Einbeziehung der Positionen der Betroffenen erfolgen. Zu Frage 6: Der Koalitionsvertrag enthält zum Thema „Eltern unterstützen – Rechte von Schülerinnen und Schülern stärken“ folgende Aussage : „Eltern sind unverzichtbare Partner im Bildungsprozess von Kindern und Jugendlichen. Deshalb wollen wir die Kompeten- Drucksache 16/148 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode zen von Elternvertretungen stärken und entsprechende Fortbildungsangebote ausbauen. Dies gilt insbesondere für Eltern mit Migrationshintergrund . Bei einer anstehenden Schulgesetznovelle soll geprüft werden, wie die Beteiligungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern und Eltern gestärkt werden können.“ Die Meinungsbildung zu den dazu erforderlichen Maßnahmen und Schritten im Einzelnen ist noch nicht abgeschlossen; sie wird entsprechend dem Grundgedanken der Partizipation unter Einbeziehung von Positionen der Beteiligten erfolgen. Zu Frage 7: Der Landesgesetzgeber ist aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 29. November 2010 gehalten, die Schülerbeförderung mit Wirkung zum Schuljahr 2012/2013 neu zu regeln. Diesbezüglich sieht die Koalitionsvereinbarung vor, die kostenfreie Schülerbeförderung bis zur 10. Klasse auch auf Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen auszuweiten. In Vertretung: Michael Ebling Staatssekretär