Drucksache 16/1480 07. 08. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. August 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Bewilligung und Auszahlung der Schulbaumittel Die Kleine Anfrage 969 vom 16. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mittel zur Förderung des Schulbaus haben die Schulträger derzeit insgesamt beantragt? 2. In welchem Umfang haben bei den jeweiligen Schulen die Bauarbeiten bereits begonnen oder sind schon abgeschlossen? 3. Wie viele Mittel zur Förderung des Schulbaus in Rheinland-Pfalz sind derzeit für die Schulträger bewilligt und noch nicht oder nicht vollständig ausgezahlt? 4. Wie viele Zuschussmittel für den Schulbau beabsichtigt die Landesregierung in den beiden Jahren des Doppelhaushalts 2012/2013 zu bewilligen? 5. Innerhalb welcher Zeiträume werden derzeit und in den beiden laufenden Haushaltsjahren bewilligte Mittel an die Schulträger ausgezahlt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. August 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für das Schulbauprogramm 2012 liegen Anträge auf Zuwendungen in Höhe von 82 958 044 € für Schulbaumaßnahmen vor. Darüber hinaus haben Schulträger auch bereits Maßnahmen für Schulbauprogramme in den Folgejahren angemeldet. Die Planunterlagen und insbesondere die Kostenberechnungen sind in vielen Fällen noch unvollständig, sodass zu diesen Anträgen noch keine belastbaren Angaben gemacht werden können. Zu Frage 2: Die Durchführung von Baumaßnahmen fällt in die Zuständigkeit der Schulträger. Der Beginn und Abschluss von Bauarbeiten werden durch das Land statistisch nicht erfasst. Zu Frage 3: Für Schulbaumaßnahmen sind derzeit Gesamtzuwendungen in Höhe von 200 238 458 € vorgesehen. Davon sind 114 085 345 € bewilligt und in den jeweiligen Fälligkeitsjahren auszahlbar, 86 153 113 € in den Folgejahren noch zu bewilligen. Zu Frage 4: Im Haushaltsplan sind für die Haushaltsjahre 2012/2013 bei Kap. 09 19, Titelgruppen 76 bis 83 für den Schulbau pro Haushaltsjahr 40,1 Mio. € veranschlagt. Drucksache 16/1480 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Die Auszahlung der bewilligten Schulbaumittel erfolgt nach Baufortschritt und Mittelabruf durch die Schulträger in den jeweiligen Fälligkeitsjahren. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin