Drucksache 16/1482 09. 08. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. September 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Genehmigungen von kommunalen Haushalten Die Kleine Anfrage 975 vom 16. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Nach Auskunft von einer Vielzahl von Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz liegen bis heute keine genehmigten Haushalte für das Jahr 2012 vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gemeinden haben bis zum heutigen Tag keinen genehmigten Haushalt für 2012 vorliegen? 2. Was sind jeweils im Einzelnen die Gründe dafür, dass der Haushalt noch nicht genehmigt wurde? 3. Welche Haushalte von Gemeinden wurden bereits wann genehmigt? 4. Wie wurden die Haushalte der einzelnen Gemeinden in den Jahren 2011 und 2010 genehmigt und wann geschah dies? 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Genehmigungen von Haushalten für die Haushaltsjahre zu Beginn der Haushalts - jahre zu erfolgen haben? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. August 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage setzt mehrere Erhebungen voraus: 1. Bei der ADD müssen die entsprechenden Angaben für die zwölf kreisfreien Städte, 24 Landkreise und acht großen kreisangehö - ri gen Städte erhoben werden. 2. Angaben für die anderen 2 485 Gemeinden und Gemeindeverbände müssten bei 24 Aufsichtsbehörden erhoben werden. 3. Im Hinblick auf Frage 2 müssten durch die Aufsichtsbehörden unter Umständen bei bis zu 235 hauptamtlich geführten Kommu - nalverwaltungen Rückfragen erfolgen. Die in Nummern 2 und 3 genannten Erhebungen sind in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. Die Beantwortung der Kleine Anfrage beschränkt sich deshalb auf Angaben für die zwölf kreisfreien Städte, 24 Landkreise und acht großen kreisangehörigen Städte. *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Ausführliche Internetausgabe, die Original-Drucksache ist ohne den Abdruck der Anlagen erschienen. Drucksache 16/1482 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Bislang wurde lediglich über den Haushalt des Landkreises Kusel noch nicht entschieden, da für die Bearbeitung erforderliche Unter - lagen und Informationen noch fehlen und nachgefordert wurden. Am 23. Juli 2012 sind Nachtragshaushalte für die Stadt Speyer und den Eifelkreis Bitburg-Prüm bei der ADD eingegangen, deren Prüfung noch andauert. Zu Frage 2: Der Haushalt des Landkreises Kusel wurde am 29. Februar 2012 vom Kreistag beschlossen und der ADD mit Schreiben vom 1. März 2012 vorgelegt. Dort ist er am 5. März 2012 eingegangen. Mit Schreiben vom 15. März 2012 wurde gemäß § 119 Abs. 1 Satz 2 GemO die Frist unterbrochen. Die ergänzenden Unterlagen wurden der ADD am 23. Juli 2012 vom Landkreis vorgelegt. Zu den Fragen 3 und 4: Die Angaben finden sich in den Anlagen 1 bis 3. Zu Frage 5: Gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 GemO soll die Vorlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes sowie der Anlagen einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen. Soweit sie genehmigungspflichtige Tatbestände enthält, sieht § 119 Abs. 1 Satz 4 GemO eine Genehmigungsfrist von zwei Monaten vor. Sofern seitens der Aufsichtsbehörde allerdings Aufklärungsbedarf besteht oder die Unterlagen unvollständig sind und die Aufsichtsbehörde ein Aufklärungsersuchen an die Kommune richtet, beginnt die Frist nach Erledigung des Aufklärungsersuchens erneut (§ 119 Abs. 1 Satz 3 GemO). Die Prüfung der Haushalte und die Erteilung der Genehmigungen hängen damit wesentlich von der Vorlage der Haushalte und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Roger Lewentz Staatsminister 2