Drucksache 16/1495 16. 08. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Bedarf an Haushaltsmitteln als Folge der Nürburgring-Insolvenz Die Kleine Anfrage 981 vom 25. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Als Folge der Nürburgring-Insolvenz wird wahrscheinlich ein Bedarf an Haushaltsmitteln entstehen, der über die Rücklage von 254 Mio. € hinausgeht. Hierzu hat der Finanzminister bei einer Pressekonferenz der Landesregierung Aussagen gemacht. Ich frage die Landesregierung: 1. Bis zu welcher Höhe sind nach Einschätzung der Landesregierung über die Rücklage von 254 Mio. € hinaus Mittel des Landes- haushalts bereitzuhalten oder bereitzustellen, um Zahlungsverpflichtungen infolge der Nürburgring-Insolvenz zu erfüllen? 2. In welchen Zeiträumen werden nach Einschätzung der Landesregierung solche Zahlungen fällig? 3. Welche Haushaltsreste oder übertragene Haushaltsmittel (Titel und Summen) stehen nach Einschätzung der Landesregierung zur Verfügung, die für Zahlungen infolge der Nürburgring-Insolvenz verwendet werden können? 4. In welchem Umfang (Titel und Summen) können nach Einschätzung der Landesregierung im laufenden Landeshaushalt Mittel im Zuge von außerplanmäßigen oder überplanmäßigen Ausgaben umgeschichtet werden, um Zahlungen infolge der Nürburgring - Insolvenz leisten zu können? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. August 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4: Aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen insgesamt zusammen beantwortet. Den Zahlungsverpflichtungen des Landes im Zusammenhang mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Nürburgring GmbH liegen die gegenüber der ISB und der KfW übernommenen Bürgschaften des Landes zugrunde. Zu den Forderungen verweise ich auf die Landtagsvorlage 16/1461 und die ergänzenden Ausführungen in der Sitzung des HuFA durch den Minister der Finanzen und den Finanzstaatssekretär. Haushaltssystematisch erfolgen Zahlungen im Zusammenhang mit Bürgschaftsinanspruchnahmen im Landeshaushalt aus der Haushaltsstelle Kapitel 20 05 Titel 871 02 (Einlösung von allgemeinen Bürgschaften und Garantien). Im Haushaltsjahr 2012 sind bei dieser Haushaltsstelle Ansätze in Höhe von 19,8 Mio. € vorgesehen. Vor dem Hintergrund bereits bestehender Bürgschaftsrisiken stehen aus den Vorjahren bei diesem Haushaltstitel Haushaltsreste in Höhe von 25,0 Mio. € zur Verfügung. Diese sind jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand durch bestehende Risiken gebunden. Nach dem bei diesem Titel (Kap. 20 05 Titel 871 02) ausgebrachten Kopplungsvermerk dürfen Mehrausgaben mit Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses bis zur Höhe der bei Kapitel 20 02 (Allgemeine Bewilligungen) Titel 351 01 (Entnahme aus der Ausgleichsrücklage) erfolgenden Rücklagenentnahmen aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von bis zu 254,2 Mio. EUR geleistet werden. Diese Einwilligung hat der Haushalts- und Finanzausschss in seiner Sitzung am 1. August 2012 erteilt. Neben dieser Titelverstärkung stehen aus dem sonstigen Deckungsbereich der Haushaltsstelle weitere 1,3 Mio. € zur Verfügung. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1495 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nach Berücksichtigung sämtlicher Verstärkungsmöglichkeiten besteht ein überplanmäßiger Mittelbedarf in Höhe von 59,5 Mio. €. Der Minister der Finanzen hat am 2. August 2012 seine Einwilligung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle Kapitel 20 05 Titel 871 02 gegen Einsparung in dieser Höhe erteilt. Ich verweise auf die Vorlage 16/1470. Die Kompensation dieses überplanmäßigen Bedarfs erfolgt aus der Haushaltsstelle 20 02 Titel 682 05 (Zuschüsse zur Fortentwicklung insbesondere des Fremdenverkehrs im Zusammenhang mit den Maßnahmen Nürburgring und Entwicklung Hahn) in Höhe von 3,2 Mio. € und den Zinsausgaben der OGr. 57 im Kapitel 20 05 in Höhe von 56,3 Mio. €. Die Zahlungen für die Hauptforderungen werden nach dem derzeitigem Stand noch im Jahr 2012 fällig werden. Um die Höhe der Verzugszinsen – die ab der Fälligstellung der Forderungen der Banken gegenüber der Nürburgring GmbH zuätzlich anfallen – niedrig zu halten, hat die Landesregierung den seitens der ISB geltend gemachten Betrag bereits geleistet. Die Endabrechnung der ISB kann erst Anfang 2013 erfolgen. Dr. Carsten Kühl Staatsminister