Drucksache 16/1496 16. 08. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Gewalt im rheinland-pfälzischen Strafvollzug Die Kleine Anfrage 995 vom 1. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung unter Bezugnahme auf meine Kleine Anfrage vom 29. August 2007, Drucksache 15/1506: 1. Welche weiteren Vorfälle gab es seitdem? 2. Welche der in der Antwort auf die Fragen 3 und 4 als möglich beschriebenen Maßnahmen zur Risikominimierung wurden zwi- schenzeitlich umgesetzt und mit welchem Ergebnis? 3. Welcher personelle Mehrbedarf musste dafür bewältigt werden? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. August 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Seit der Beantwortung der letzten Kleinen Anfrage zum Thema „Gewalt im rheinland-pfälzischen Strafvollzug“ vom 18. September 2007 ist es im rheinland-pfälzischen Justizvollzug zu keiner vergleichbaren Gewalttat gekommen, wie die seinerzeit in Rede stehende Misshandlung und Tötung eines Gefangenen durch Mitgefangene im Jugendstrafvollzug eines anderen Bundeslandes. Gleichwohl ist Gewalt unter Gefangenen weiterhin festzustellen. Als gravierende Fälle von Gewalt, die Verurteilungen zur Folge hatten, sind zu nennen: – aus dem Jahr 2008 Erpressung und Bedrohung ( JSA Schifferstadt) Verletzung mit einem Marmeladenglas am Kopf (JSA Schifferstadt) – aus dem Jahr 2009 Tritte und Schläge zum Kopf und Körper ( JSA Schifferstadt) – aus dem Jahr 2010 Schläge mit einer mit Sand gefüllten Socke ( JVA Rohrbach) Faustschläge und Verbrennungen mit einer Zigarette ( JSA Schifferstadt) – aus dem Jahr 2011 keine – aus dem Jahr 2012 Wurf eines Trinkbechers an den Kopf ( JVA Frankenthal) Stich mit einer Besteckgabel ins Gesicht ( JSA Schifferstadt); das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. September 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1496 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Zum Ergebnis der Bemühungen, im Strafvollzug Gewalt zu verhindern, darf ich zunächst auf die Beantwortung zu Frage 1 hin weisen. In der Zeit von 2008 bis 2011 hat die Zahl der tätlichen Übergriffe kontinuierlich abgenommen. Für das Jahr 2012 liegen noch keine statistischen Angaben vor. Die Vollzugsanstalten gehen konsequent gegen Täter vor. Neben der Anzeige einer solchen Tat und disziplinarischer Ahndung werden Täter zumeist über einen längeren Zeitraum mit Sicherungsmaßnahmen belegt; wenn es aus Sicherheitsgründen geboten ist, erfolgt eine Verlegung in eine andere Anstalt. Gewaltausübung und wie man ihr begegnen und ihr vorbeugen kann, ist regelmäßig auch Gegenstand der Erörterung beispielsweise bei Sicherheitstagungen und Dienstbesprechungen. Als eine der Konsequenzen aus dem angesprochenen Vorfall in Siegburg (Nordrhein-Westfalen) ist im rheinland-pfälzischen Justizvollzug eine unverzügliche Berichtspflicht durch Vorlage eines vorgegebenen Fragebogens per E-Mail oder Fax bei tätlichen Auseinandersetzungen eingeführt worden. Die darin enthaltenen Angaben werden dem Kriminologischen Dienst zur Verfügung gestellt. Bei den in der Kleinen Anfrage 953 vom 29. August 2007 aufgeführten besonderen Vorkommnissen in der JVA Siegburg und JVA Wiesbaden (Hessen) handelte es sich um Vorkommnisse im Jugendstrafvollzug mit Abläufen, wie sie eher für die Altersgruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden als für Erwachsene typisch sind. Im Kontext des Jugendstrafvollzugs wurden deshalb besondere Anstrengungen unternommen, um Übergriffe zu verhindern. Dies war im Jugendstrafvollzug deshalb möglich, weil auf dem Hintergrund des Landesjugendstrafvollzugsgesetzes insgesamt 99 Stellen neu ausgebracht werden konnten: – fünf Stellen für Psychologieräte – sieben Stellen für Oberlehrer a. e. JVA (einschl. zwei Sportlehrer) – 21 Stellen für Sozialinspektoren – 48 Stellen im AVD (Beamte) – eine Stelle E 15 (Beschäftigte); Koordinator für die Ausbildung – eine Stelle E 15 (Beschäftigte); Kriminologischer Dienst – 16 Stellen E 5 (Beschäftigte im AVD). Im rheinland-pfälzischen Jugendstrafvollzug (und Justizvollzug) wurde in Behandlungsfragen bereits auf einem hohen Niveau gearbeitet und eine breite Palette von Behandlungs- und Freizeitmaßnahmen vorgehalten. Beispiele hierfür sind Einsatz zur Arbeit oder zur Arbeitstherapie, Bildungsberatung, Unterricht, Ausbildung als Vollausbildung oder als modularisierte Ausbildung, Soziale Hilfen, sozialarbeiterische Beratung und Betreuung, Soziales Training mit den Themen „Arbeits- und Berufswelt“, „Geld und Schulden“, „Freizeit“, „Wohnen“, „Soziale Beziehungen“, „Gesünder Leben“, themenzentrierte Behandlungsangebote und Hilfen zur Stressbewältigung, Schuldnerberatung, interne und externe Suchtberatung, Antigewalt-Training, Psychologische Beratung, Behandlung, Psychoedukation, Krisenintervention, Psychotherapie als Einzel- oder Gruppentherapie (auch deliktorientiert), Einbeziehung des familiären Umfelds in Behandlungsmaßnahmen (z. B. Partnerinnen und Partner oder Eltern), Heranführen an eine sinnvolle Freizeitgestaltung, Einsatz von ehrenamtlichen Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfern, Erprobung in Vollzugslockerungen , Offener Vollzug, Entlassungsvorbereitung und Übergangsmanagement. Der Personalzuwachs im Jugendstrafvollzug hat folgende zusätzliche Maßnahmen ermöglicht, die in ihrer Summe die Betreuungsdichte erhöhen, das Anstaltsklima verbessern, den Gefangenen persönliche Perspektiven eröffnen und damit mittelbar und un - mittelbar der Gewaltprävention dienen: Verschiedene Aktivitäten konnten auf das Wochenende ausgedehnt werden, um Jugendstrafgefangenen das Verlassen ihres Haftraumes zu ermöglichen und dem Tag Struktur zu geben. Zahlreiche Bedienstete wurden als Trainer für den Breitensport – Lizenzstufe C ausgebildet, sodass auch am Wochenende und den Feiertagen Sport – unabhängig von der Anwesenheit der spe ziellen Sportbeamten – angeboten werden kann. Insbesondere von der Möglichkeit, sich zu verausgaben, kann eine gewaltpräventive Wirkung erwartet werden. Sportfeste und Sport-Events werden auf die Wochenenden gelegt (zum Beispiel „Benefizlauf“, „Schifferstadt-Cup“). Die Besuchszeiten wurden ausgeweitet und finden auch an ausgewählten Wochenenden statt. In der Jugendstrafanstalt Wittlich wurde außerdem der Einkauf komplett auf die Samstage verlegt und in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt der Friseurbesuch. Auch konnte sichergestellt werden, dass jede Wohngruppe sowohl im Früh- als auch im Spätdienst sowie an Wochenenden und Feiertagen mit einem Bediensteten besetzt ist. Zusätzlich befindet sich an den Wochenenden und Feiertagen ein Fachdienstmitarbeiter vor Ort. Spezifische Maßnahmen auf den Zugangsabteilungen bereiten „Neulinge“ auf den Vollzugsalltag vor. Durch Einstellung eines Sportwissenschaftlers und Sportpädagogen und die Schaffung von eigenen Dienstplangruppen hat der Sport im Jugendstrafvollzug eine besondere Aufwertung erfahren. Unterstützt durch ein Team von Sportbeamten konnte ein sportpädagogisches Gesamtkonzept erarbeitet werden, das für Jugendstrafgefangene in den unterschiedlichen Phasen des Vollzugs jeweils unterschiedliche Angebote vorsieht (Zugangssport, Wohngruppensport, Neigungssport, Zielgruppensport für Sexualstraftäter, 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1496 Aggressionstäter und Suchtgefährdete). In der Jugendstrafanstalt Schifferstadt wurden Elemente eines Hochseilklettergartens errichtet und in Zweibrücken eine Boule-Bahn erbaut. Im Kontext des Sports wurde in Zusammenarbeit mit dem DFB, dem Südwestdeutschen Fußballverband und der DFB-Stiftung Sepp Herberger der Fußball als die beliebteste Sportart zielgruppengerecht weiterentwickelt. Hierzu gehörte die Pilotierung des Fußball-Projekts „Anpfiff 2010“, bei dem Gefangene zu Schiedsrichtern ausgebildet werden. Von dem Perspektivenwechsel vom „Rechts-Brecher“ zum „Schieds-Richter“ sowie der Möglichkeit einer künftigen Einbindung in das soziale Gefüge eines Fußballvereins sind positive Effekte auf die Rückfälligkeit zu erwarten. Dieses Projekt gehörte im Jahr 2010 zu den Preisträgern des DFB und Mercedes-Benz Integrationspreises. Ein weiteres Fußballprojekt – „Anstoß für ein neues Leben“ – wurde in Zusammenarbeit mit der DFB-Stiftung Sepp Herberger, dem Südwestdeutschen Fußballverband, den Handwerkskammern und der Arbeitsagentur erfolgreich etabliert. „Anstoß-Teams“ trainieren regelmäßig an den Standorten des Jugendstrafvollzugs, tragen Freundschaftsspiele aus und werden durch prominente Projektpaten aus der Bundesliga begleitet. Gleichzeitig werden junge Gefangene beruflich beraten und qualifiziert, nach der Haftentlassung mit Unterstützung der DFB-Stiftung Sepp Herberger, der IHK und den Handwerkskammern in Arbeitsstellen und DFB-Mitgliedsvereine vermittelt. Der Behandlungsbereich wurde ebenfalls erheblich ausgebaut. Besonders zu erwähnen sind die Sozialtherapeutischen Abteilungen, die 40 Plätze umfassen (jeweils zwei Wohngruppen mit je zehn Behandlungsplätzen in Schifferstadt und Wittlich). In ihnen werden besonders problematische Jungendstrafgefangene untergebracht und intensiv betreut. Sexual- und Gewaltstraftäter gehören zu der Zielgruppe. Das Anti-Gewalttraining wurde erweitert im Hinblick auf die Kurslänge und die Teilnehmerzahl. Die Suchtberatung durch interne und externe Fachkräfte wurde erweitert. Neu eingerichtet wurde weiterhin das interdisziplinäre „Kompetenztraining“, das sich speziell an Inhaftierte richtet, die neu in den Jugendstrafvollzug kommen, und darauf ausgerichtet ist, verschiedene basale Kompetenzen zu erweitern und den Tag für diejenigen Gefangenen zu strukturieren, die noch keine Arbeit haben. Als neuer Behandlungsbaustein wurde des Weiteren Kunsttherapie etabliert. Zwei Kunsttherapeutinnen wurden eingestellt und fachgerechte Räumlichkeiten geschaffen. Kunsttherapeutische Einzel- und Gruppenangebote finden zwischenzeitlich sowohl im Rahmen der Behandlung als auch der sinnvollen Freizeitgestaltung regelmäßig statt. Von diesen Angeboten profitieren insbesondere Jugendstrafgefangene, die über die klassischen verbalen Interventionen nicht erreichbar sind. In Zusammenarbeit mit pro familia wurden Elemente der Sexualpädagogik konzeptuell auf den Jugendstrafvollzug zugeschnitten und geeignetes Personal entsprechend fortgebildet. Durch die Vergütung der Teilnahme an Behandlungsmaßnahmen während der Arbeitszeit konnte die Bereitschaft der Inhaftierten zur Teilnahme und Mitarbeit wesentlich erhöht werden. Als wichtige Ergänzung im medizinischen Bereich wurde in der Justizvollzugsanstalt Wittlich eine psychiatrische Abteilung aufgebaut , die 20 Behandlungsplätze umfasst. In ihr können auch Jugendstrafgefangene aufgenommen werden. Die Bereiche Ausbildung und Unterricht wurden durch die Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte gestärkt. In der Jugendstrafanstalt Schifferstadt wurde die Möglichkeit geschaffen, den Realschulabschluss zu erwerben. Das berufsbezogene Angebot der Qualifizierungsbausteine wurde ausgebaut und befindet sich in einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Die Funktion des Schul- und Betriebssozialarbeiters unterstützt diese Maßnahmen. Die Entlassungsvorbereitung wurde durch ein zusätzliches strukturell und personell verankertes Übergangsmanagement erheblich verbessert. Case-Management in schwierigen Einzelfällen und Kontaktpflege zu Netzwerken der Akteure des Arbeitsmarkts und sozialen Hilfesysteme wurden möglich und werden sukzessive auf den Erwachsenenvollzug ausgeweitet. Die Jugendstrafanstalt Schifferstadt sowie die Justizvollzugsanstalten Frankenthal, Zweibrücken und Ludwigshafen nehmen an der Förderinitiative „Abschlussbezogene modulare Nachqualifizierung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung teil. Die Laufzeit des Projekts erstreckt sich von Anfang September 2010 bis Ende August 2013. Das Eröffnen von beruflichen Perspektiven wirkt gewaltpräventiv und fördert prosoziales Verhalten. Durch den Personalzuwachs im Jugendstrafvollzug konnten auch spezifische Freizeitangebote ausgebaut werden. Neben dem bereits erwähnten Sport wurden in den Jugendstrafanstalten Schifferstadt und Wittlich die Erziehungskonzepte insbesondere im musischen Bereich ausgebaut, in Kooperation mit der Internationalen Stiftung zur Förderung von Kultur und Zivilisation e. V. Klavierunterricht eingeführt und eine Konzertveranstaltungsreihe aufgelegt. Am Standort Wittlich wurde zusätzlicher Musikunterricht durch Lehrer der Kreismusikschule erteilt und ein Instrumentenraum eingerichtet und in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule ein Photokurs neu implementiert. In Zusammenarbeit mit der Gruppe der „Young Americans“ wurden mehrfach Workshops für eine jeweils sehr große Zahl der Inhaftierten mit nachhaltigem Erfolg angeboten. Abschließend soll noch erwähnt werden, dass der rheinland-pfälzische Justizvollzug im Rahmen von zwei Ausschreibungen der Internationalen Stiftung zur Förderung von Kultur und Zivilisation e. V. in den Jahren 2007 und 2009 unter dem Stichwort „Humanisierung des Strafvollzugs-Konzepte und Praxismodelle“ besonders gewürdigt wurde. Fünf rheinland-pfälzische Projekte wurden ausgewählt, um diese bundesweit als Beispiele einer modellhaften Praxis vorzustellen: – „Deutscher Pass – Russische Seele: Gruppenprojekt Identität und Integration“ ( Jugendstrafanstalt Schifferstadt) – „Resozialisierung durch internationale Begegnung – Teilnahme von Strafgefangenen der Jugendstrafanstalt Wittlich an Maß - nahmen des Internationalen Bauordens“ ( Jugendstrafanstalt Wittlich) – „Fünf Kontinente, fünf Sinne, eine Weltmeisterschaft. Oder: wie Polen doch noch Fußballweltmeister wurde“ ( Justizvollzugs- anstalt Rohrbach) – „Auf die Bäume – Fertig – Los! Sportprojekt Erlebnispädagogisches Klettern im Hochseilgarten“ ( Jugendstrafanstalt Schiffer- stadt) – „Mann kann – Frau auch! Junge Frauen bauen einen Bouleplatz. Koedukatives Gruppenprojekt mit weiblichen Jugendstraf - gefangenen“ ( Justizvollzugsanstalt Zweibrücken). 3 Drucksache 16/1496 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Durch diese gewaltpräventiven Maßnahmen wird die konsequente erzieherische Arbeit der Bediensteten bis hin zur Erstattung von Strafanzeigen bei strafrechtlich relevantem Verhalten ergänzt und unterstützt. Eine Zusatzausbildung für die Beamten des AVD wurde konzipiert und eingeführt, die speziell die erzieherischen Kompetenzen fördert. Der neu eingerichtete Kriminologische Dienst überprüft die Maßnahmen zur Sozialisierung und Resozialisierung auf ihre Wirksamkeit und sorgt für ihre Weiterentwicklung. Trotz eines Rückgangs der Gefangenenzahlen um ca. 500 Gefangene seit 2007 wurde Anfang 2010 der Neubau der Justizvollzugsanstalt Wittlich in Betrieb genommen. Alle anderen Justizvollzugseinrichtungen wurden weiter betrieben. Dadurch konnten mehr als 100 neue Hafträume zur Verfügung gestellt werden, sodass der Belegungsdruck in den Justizvollzugsanstalten stark reduziert werden konnte. Im gesamten Zeitraum wurden sukzessive zum einen die mit mehr als einer Person belegbaren Hafträume in allerhöchstens Doppelhafträume, z. T. aber auch nur einzeln belegbare Hafträume umgewandelt. Zum anderen wurden Hafträume auch für andere Zwecke umgewidmet, z. B. in Büros für Sozialarbeiter auf der Station, um dort ständig als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Diese Verbesserungen der Unterbringungssituation dienen auch der Gewaltprävention. Die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Ab September 2012 soll eine weitere Reduktion der Belegungsfähigkeit der Anstalten in Verbindung mit einer Änderung der Vollstreckungszuständigkeiten erfolgen, um die Unterbringungssituation weiter zu verbessern. Weitere Maßnahmen sollen folgen, sobald sie finanziell oder aufgrund der tatsächlichen Gefangenenzahl möglich sind. Durch die erhebliche Reduzierung der Mehrfachbelegungen gerade auch im Erwachsenenstrafvollzug haben die speziell auf Gefangene in mehrfach belegten Hafträumen zugeschnittenen Maßnahmen an Bedeutung verloren. Dies gilt insbesondere für das Jobsharing, die bevorzugte Vergabe von Arbeit sowie spezielle Freizeitangebote, da für solche Maßnahmen ein Bedarf nicht mehr besteht. Doppelbelegungen erfolgen oftmals aus Gründen der Suizidprophylaxe und sind deshalb nicht auf Dauer angelegt. Auch im Erwachsenenstrafvollzug ist landesweit festzustellen, dass an den Wochenenden die Alltagsaktivitäten für alle Gefangenen ausgeweitet worden sind. Dies betrifft insbesondere das Duschen und Telefonieren. Die Angebote sowie der Umfang der Ausweitung sind allerdings von Anstalt zu Anstalt unterschiedlich. Zu Frage 3: Im Erwachsenenvollzug sind Gewalt vorbeugende, Gewalt hemmende und Gewalt verhindernde Maßnahmen mit dem vor - handenen Personal umgesetzt worden. Soweit es den Jugendvollzug betrifft, verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 2. Jochen Hartloff Staatsminister 4