Drucksache 16/1507 21. 08. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. September 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gutachten der Landesgesellschaften und -einrichtungen im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring Die Kleine Anfrage 988 vom 30. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Gutachten haben Landesgesellschaften, einschließlich der RIM sowie der ISB, und/oder Gesellschaften, an denen das Land zumindest teilweise beteiligt ist, und/oder Einrichtungen des Landes im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring seit 2006 unmittelbar in Auftrag gegeben bzw. welche sind noch im Auftrag (Bitte um eine zeitchronologische Auflistung)? 2. Welchen Inhalt hatten diese Gutachten und welche Zielsetzungen wurden bzw. werden mit diesen Gutachten verfolgt? 3. Welche Kosten sind dabei jeweils wem entstanden bzw. sind noch zu erwarten? 4. Inwieweit wurden die in den Gutachten ausgesprochenen Empfehlungen auch bisher umgesetzt? 5. Wenn keine Umsetzung erfolgt ist, aus welchen Gründen ist dies bisher unterblieben? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. August 2012 wie folgt beantwortet: Der Fragesteller hat zeitgleich vier Kleine Anfragen zur Beauftragung externer Rechts beratungsleistungen und Gutachten durch Landesgesellschaften und Landesministerien im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring seit dem Jahr 2006 bis heute gestellt. Alle vier Anfragen betreffen einen einheitlichen Lebenssachverhalt. Gutachten und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring waren bereits Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Anfragen, die sich lediglich hinsichtlich des Betrachtungszeitraums und/oder der betroffenen Gesellschaft/Körperschaft unterscheiden: – In der Kleinen Anfrage 2577 vom 10. November 2009 (Antwort Drucksache 15/4073) wurde nach den Aufwendungen der Nürburgring GmbH für Beratungsleistungen in den Jahren 2006 bis 2009 gefragt. Die Antwort enthielt die erbetenen Angaben. – In der Kleinen Anfrage 224 vom 25. August 2011 (Antwort Drucksache 16/341) wurde nach Gutachten und Beraterverträgen der Ministerien seit Januar 2010 ohne speziellen Nürburgringbezug gefragt. Der Antwort war eine 56-seitige Anlage beigefügt, die auch Angaben zum Projekt Nürburgring enthielt. – In der Kleinen Anfrage 594 vom 25. Januar 2012 (Antwort Drucksache 16/903) wurde nach externer Rechtsberatung bzw. Prüfungen für die Nürburgring GmbH und die Ministerien in den Jahren 2010 und 2011 im Rahmen des Nürburgring-Projekts gefragt. Der Antwort war als Anlage eine umfangreiche Liste beigefügt. – In der Mündlichen Anfrage Nr. 4 vom 30. April 2012 wurde nach Gutachten und Rechtsberatungsleistungen für die Ministerien im Zeitraum 2007 bis 2012 im Zusammenhang mit dem Nürburgring-Projekt gefragt. Die erbetenen Angaben wurden im Rahmen der Plenardebatte am 2. Mai 2012 gemacht. Drucksache 16/1507 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In dem für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitrahmen ist im Hinblick auf den weiten Adr essatenkreis (gesamte Landesregierung, alle nachgeordneten Behörden, Landesgesellschaften und Landeseinrichtungen), den langen Betrachtungszeitraum (2006 bis 2012) und den inhaltlichen Umfang der Fragestellungen der vier zeitgleich vorgelegten Kleinen Anfragen eine erschöpfende Beantwortung nur unter Vorbehalt möglich. Soweit sich die Anfrage auf Gutachten der Nürburgring GmbH bezieht, hat die neu berufene Sanierungsgeschäftsführung darauf hingewiesen, dass sie sich aufgrund der Insolvenzsituation und der damit verbundenen vielfältigen Aufgaben derzeit nicht in der Lage sieht, die erbetenen Informationen zur Verfügung zu stellen. Insoweit wäre auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 594 zu verweisen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Das Nürburgring-Projekt beinhaltet eine Vielzahl hochkomplexer Fragestellungen, die die Einbeziehung externen Sachverstands erforderlich macht. Die jeweilige Begutachtung bildet die Grundlage für eine fundierte Entscheidungsfindung. Auftrag und Zielsetzung der jeweiligen Begutachtung ist in erster Linie die Beantwortung spezifischer Fragestellungen sowie die Unterstützung bei Entscheidungsfindungen und die Begleitung bzw. Vor- und Nachbereitung von Verhandlungen. Für die Nürburgring GmbH wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 594 verwiesen. Weitere Gutachten wurden von den in der Fragestellung genannten Landesgesellschaften nicht gemeldet. Zu den Fragen 4 bis 5: Die Beantwortung war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit aufgrund des Umfangs nicht möglich. Roger Lewentz Staatsminister