Drucksache 16/1509 21. 08. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rechtsberatungsleistungen der Landesgesellschaften und -einrichtungen im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring Die Kleine Anfrage 986 vom 30. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche externen Rechtsberatungsleistungen haben Landesgesellschaften, einschließlich der RIM sowie der ISB, und/oder Gesellschaften, an denen das Land zumindest teilweise beteiligt ist, und/oder Einrichtungen des Landes im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring seit 2006 unmittelbar in Auftrag gegeben bzw. welche sind noch im Auftrag (Bitte um eine zeitchronologische Auflistung)? 2. Welchen Auftrag hatten diese Beratungen und welche Zielsetzungen wurden bzw. werden mit diesen Leistungen verfolgt? 3. Welche Kosten sind dabei jeweils wem entstanden bzw. sind noch zu erwarten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. August 2012 wie folgt beantwortet: Der Fragesteller hat zeitgleich vier Kleine Anfragen zur Beauftragung externer Rechts beratungsleistungen und Gutachten durch Landesgesellschaften und Landesministerien im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring seit dem Jahr 2006 bis heute gestellt. Alle vier Anfragen betreffen einen einheitlichen Lebenssachverhalt. Gutachten und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring waren bereits Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Anfragen, die sich lediglich hinsichtlich des Betrachtungszeitraums und/oder der betroffenen Gesellschaft/Körperschaft unterscheiden: – In der Kleinen Anfrage 2577 vom 10. November 2009 (Antwort Drucksache 15/4073) wurde nach den Aufwendungen der Nürburgring GmbH für Beratungsleistungen in den Jahren 2006 bis 2009 gefragt. Die Antwort enthielt die erbetenen Angaben. – In der Kleinen Anfrage 224 vom 25. August 2011 (Antwort Drucksache 16/341) wurde nach Gutachten und Beraterverträgen der Ministerien seit Januar 2010 ohne speziellen Nürburgringbezug gefragt. Der Antwort war eine 56-seitige Anlage beigefügt, die auch Angaben zum Projekt Nürburgring enthielt. – In der Kleinen Anfrage 594 vom 25. Januar 2012 (Antwort Drucksache 16/903) wurde nach externer Rechtsberatung bzw. Prüfungen für die Nürburgring GmbH und die Ministerien in den Jahren 2010 und 2011 im Rahmen des Nürburgring-Projekts gefragt. Der Antwort war als Anlage eine umfangreiche Liste beigefügt. – In der Mündlichen Anfrage Nr. 4 vom 30. April 2012 wurde nach Gutachten und Rechtsberatungsleistungen für die M inisterien im Zeitraum 2007 bis 2012 im Zusammenhang mit dem Nürburgring-Projekt gefragt. Die erbetenen Angaben wurden im Rahmen der Plenardebatte am 2. Mai 2012 gemacht. Drucksache 16/1509 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In dem für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitrahmen ist im Hinblick auf den weiten Adressatenkreis (gesamte Landesregierung, alle nachgeordneten Behörden, Landesgesellschaften und Landeseinrichtungen), den langen Betrachtungszeitraum (2006 bis 2012) und den inhaltlichen Umfang der Fragestellungen der vier zeitgleich vorgelegten Kleinen Anfragen eine erschöpfende Beantwortung nur unter Vorbehalt möglich. Soweit sich die Anfrage auf Rechtsberatung der Nürburgring GmbH bezieht, hat die neu berufene Sanierungsgeschäftsführung darauf hingewiesen, dass sie sich aufgrund der Insolvenzsituation und der damit verbundenen vielfältigen Aufgaben derzeit nicht in der Lage sieht, die erbetenen Informationen zur Verfügung zu stellen. Insoweit wäre auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 594 zu verweisen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Das Nürburgring-Projekt beinhaltet eine Vielzahl hochkomplexer rechtlicher Fragestellungen, die die Einbeziehung externer Rechtsberatung erforderlich macht. Die jeweilige Beratungsleistung bildet die Grundlage für eine fundierte Entscheidungsfindung. Auftrag und Zielsetzung der jeweiligen Rechtsberatungsleistung ist in erster Linie die Beantwortung spezifischer Fragestellungen sowie die Unterstützung bei Entscheidungsfindungen und die Begleitung bzw. Vor- und Nachbereitung von Verhandlungen. Eine entsprechende Übersicht der von der jeweiligen Landesgesellschaft gemeldeten Rechtsberatungsleistung ist dieser Bean twortung als Anlage beigefügt. Für die Nürburgring GmbH wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 594 verwiesen. Roger Lewentz Staatsminister Anlage zur Kleinen Anfrage 986 – Rechtsberatung Landesgesellschaften Für die Nürburgring GmbH wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 594 verwiesen. Auftraggeber Auftrag/Zielsetzung Jahr Kosten Rheinland-Pfälzische Gesellschaft für Anwaltliche Beratung im Zusammenhang einer 2009 9 541,18 € Immobilien und Projektmanagement mbh Evaluierung der MSR Handlungsoptionen Rheinland-Pfälzische Gesellschaft für Anwaltliche Beratung im Zusammenhang 2009 1 355,71 € Immobilien und Projektmanagement mbh mit der Zustimmungsvereinbarung zum MSR-Optionsvertrag Rheinland-Pfalz Stellungnahme zu den Möglichkeiten einer 2009 16 184,00 € Investitions- und Strukturbank insbesondere Beihilferecht konformen Finanzierungdes Projekts „Nürburgring 2009“ durch die ISB unter Risikoabschirmung mittels einer Bürgschaft durch das Land Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der 2010 73 447,21 € Investitions- und Strukturbank strukturierten Finanzierung des Gesamtkomplexes „Nürburgring“, insbesondere Erstellung und Überprüfung von Kreditverträgen, Entwurf einer Schuldübernahmevereinbarung zwischen der Motorsport Nürburgring GmbH und der Mediinvest Gmbh Entwurf weiterer Dokumente Rheinland-Pfalz Grunderwerb- und umsatzsteuerliche 2010 5 920,13 € Investitions- und Strukturbank Beratungsleistung im Zusammenhang mit der Umstrukturierung Nürburgring