Drucksache 16/1515 22. 08. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ulrich Steinbach und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9 und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Energieeffizientes Bauen der Kommunen, LBB-Richtlinie für energieeffizientes Bauen und Sanieren Die Kleine Anfrage 991 vom 30. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Richtlinie des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) „LBB-Richtlinie für energieeffizientes Bauen und Sanieren “ hat sich für die Errichtung und Sanierung im Landeshochbau bewährt. Einzelne kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland -Pfalz haben diese Landesrichtlinie mittlerweile übernommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Kreise und kreisfreien Städte haben in Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Landesregierung bisher die LBB-Richtlinie als eigene Richtlinie übernommen oder in welchen Kreisen und kreisfreien Städten findet diese Richtlinie in adäquater oder modifizierter Form Anwendung? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Übernahme und Anwendung der „LBB-Richtlinie für energieeffizientes Bauen und Sanieren“ auf kommunaler Ebene? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Berücksichtigung von Folgekosten bei Hochbaumaßnahmen der kommunalen Ebene gemäß § 10 der Gemeindehaushaltsverordnung und die Anwendung der „LBB-Richtlinie für energieeffizientes Bauen und Sanieren“ dabei? 4. Wie bewertet die Landesregierung die bisher getätigten Hochbauinvestitionen der kommunalen Ebene und die Berücksichtigung des Lebenskostenzyklusansatzes und den Aspekt energieeffizientes Bauen und Sanieren dabei? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. August 2012 wie folgt beantwortet: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage 991 zur Anwendung der „LBB-Richtlinie für energieeffizientes Bauen und Sanieren“ auf kommunaler Ebene ist im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Zur Frage des energieeffizienten Bauens in den Kommunen und der Anwendung der genannten LBB-Richtlinien liegen der Landesregierung keinerlei Informationen vor. Hierzu wäre in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung eine umfängliche, landesweite Abfrage bei den Kommunen in Rheinland-Pfalz erforderlich. Die Erstellung eines Fragenkatalogs, die Bearbeitung in den Kommunen und die anschließende Auswertung und Bewertung durch die Landesregierung erfordern in zeitlicher und qualitativer Hinsicht einen Arbeitsaufwand, der im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht leistbar ist. Dr. Carsten Kühl Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. September 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode