Drucksache 16/1517 23. 08. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. September 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elfriede Meurer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Beauftragung von Abschleppunternehmen durch die Polizei Die Kleine Anfrage 993 vom 30. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welchen Kriterien werden die Abschleppunternehmen bei Verkehrsunfällen und anderen Fahrzeugpannen durch die rhein- land-pfälzische Polizei beauftragt? 2. Gibt es spezielle Listen mit Abschleppunternehmen für jeweils regionale Bereiche, die durch die jeweilige Polizeidienststelle aus- gesucht werden? Wenn ja, welche Unternehmen sind für den Raum Wittlich als Abschleppdienst vorgesehen? 3. Werden die zuständigen Abschleppunternehmen im regelmäßigen Turnus ausgewählt? Wenn ja, welche Unternehmen waren dies in der Vergangenheit für den Raum Wittlich? 4. Welche Unternehmen wurden in den beiden letzten Jahren wie oft beauftragt? 5. Gibt es Unternehmen, die grundsätzlich nicht beauftragt werden? Wenn ja, welche Unternehmen sind das und was ist der Grund? 6. Wird der für den Abzuschleppenden günstigste Anbieter beauftragt? 7. Sind der Landesregierung Probleme bei der Beauftragung von Abschleppdiensten im Raum Wittlich bekannt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. August 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei den im Polizeibereich anfallenden Abschleppaufträgen ist zwischen den durch die Polizei selbst veranlassten hoheitlichen Polizeiaufträgen (Gefahrenabwehr und Strafverfolgung) und den sogenannten Vermittlungsaufträgen nach entsprechendem Vermittlungsersuchen betroffener Verkehrsteilnehmer zu unterscheiden. Nur im ersteren Fall wird die Polizei Rheinland-Pfalz selbst Vertragspartner, im zweiten Fall wird die Polizei lediglich unter Wahrung des Neutralitätsgebots vermittelnd tätig, der Vertrag kommt unmittelbar zwischen der für das abzuschleppende Fahrzeug verantwortlichen Person und dem jeweiligen Abschleppunternehmen zu Stande. Für den Bereich der hoheitlichen Polizeiaufträge werden im Rahmen von Vergabeverfahren Abschlepp-, Sicherstellungs- und Bergungsverträge mit Abschleppunternehmen abgeschlossen. Hierzu werden für jeden Präsidialbereich mehrere Gebietslose gebildet . Darüber hinaus werden getrennte Verträge für die Bereiche Personenkraftfahrzeuge und Schwerlastverkehr (Lkw) ausgeschrieben . Hauptkriterien für die Zuschlagserteilung sind neben der Gesamtwirtschaftlichkeit der Angebote die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Abschleppunternehmen hinsichtlich ihrer personellen und sächlichen Ausstattung, deren räumliche Nähe zu den Abschlepporten, die ständige Erreichbarkeit und das zeitnahe Erscheinen vor Ort. Ist es in Pannen- oder Unfallsituationen nicht erforderlich, eine Abschlepp-, Sicherstellungs- oder Beschlagnahmemaßnahme durch die Polizei hoheitlich anzuordnen, obliegt die Verantwortung für die Beseitigung des liegengebliebenen oder verunfallten Fahrzeugs ausschließlich dem verantwortlichen Fahrzeugführer oder -halter. Diese informieren entweder unmittelbar ein ihnen bekanntes Abschleppunternehmen bzw. einen Pannenhilfedienst oder bitten die vor Ort anwesenden Polizeikräfte, in ihrem Namen und Auftrag diesen Abschleppunternehmer oder Pannenhilfsdienst zu verständigen. Drucksache 16/1517 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Kann die für das Fahrzeug verantwortliche Person, zum Beispiel wegen mangelnder Orts- oder Personenkenntnis, keinen Abschleppdienst benennen, hält die Polizei Listen mit in der jeweiligen Region ansässigen Abschleppunternehmen vor, mit denen die verantwortliche Person Kontakt aufnehmen bzw. sich für ein Unternehmen entscheiden kann. Dieses wird dann entweder direkt von der verantwortlichen Person oder auf deren Bitte durch die Polizei verständigt. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor Ort sind angewiesen, sich im Hinblick auf die Auswahl des Abschleppunternehmens durch den Verkehrsteilnehmer neutral zu verhalten. Sieht sich die verantwortliche Person nicht in der Lage, selbst ein Abschleppunternehmen aus der Vermittlungsliste auszuwählen, erfolgt die Auswahl des Unternehmens ausnahmsweise durch die Polizei. Bei der Auswahl sind alle geeigneten Unternehmen zu berücksichtigen, die aufgrund ihrer räumlichen Lage für die Erledigung des Auftrags in Betracht kommen. Kommen mehrere Unternehmen für die Auftragserledigung in Betracht, ist auf eine regelmäßige Rotation bei der Beauftragung zu achten mit dem Ziel einer ausgewogenen Auftragserteilung. Der Wunsch des Fahrzeugführers bzw. -halters hat in jedem Fall Vorrang. Das Polizeipräsidium (PP) Rheinpfalz bedient sich mittlerweile einer zentralen privaten Vermittlungsstelle zur Abwicklung der Abschleppaufträge in seinem Zuständigkeitsbereich. Auf die sogenannten Vermittlungslisten werden in der Regel alle grundsätzlich geeigneten Abschleppunternehmen im jeweiligen Gebiet aufgenommen. Zu Frage 2: Die im Wege von Ausschreibungen ermittelten Vertragsunternehmen werden getrennt nach den jeweiligen Vertragsgebieten sowie getrennt nach den Bereichen Personenkraftfahrzeuge und Schwerlastverkehr in Listen erfasst. Bei hoheitlichen Abschleppmaßnahmen beauftragt die Polizei grundsätzlich ausschließlich die Unternehmen aus diesen Listen. Andere Abschleppunternehmen werden ausnahmsweise nur dann mit hoheitlichen Abschleppmaßnahmen beauftragt, wenn das Vertragsunternehmen, z. B. aus Kapazitätsgründen, mit der Durchführung eines Auftrags verhindert ist. Im Raum Wittlich (Zuständigkeitsbezirke der Polizeiinspektion Wittlich und der Polizeiautobahnstation Schweich) ist im Bereich Personenkraftfahrzeuge derzeit die Firma Schäfges, Dr. Oetker-Straße, 54516 Wittlich, im Auftrag der Polizei tätig und im Bereich Schwerlastverkehr (Lkw) die Firma Steil Kranarbeiten GmbH & Co. KG, Auf dem Adler 3, 54293 Trier. Neben dem Vertragsunternehmen für den hoheitlichen Bereich beinhalten die sogenannten Vermittlungslisten in den Zuständigkeitsbezirken der Polizeiinspektion (PI) Wittlich und der Polizeiautobahnstation (PASt) Schweich weitere Unternehmen. Die nachfolgenden Listen entsprechen dem aktuellen Stand. Das Vertragsunternehmen im jeweiligen Gebiet ist (in Fettdruck) hervorgehoben : Liste Abschleppunternehmen Personenkraftfahrzeuge Firma Straße Ort PI Wittlich/PASt Schweich Autohaus Kröschel Bahnhofstraße 1 a 54518 Binsfeld KFZ Ludwig Eltges Suki-Straße 20 54526 Landscheid Auto Ferres GmbH Gutenbergstraße 6 c 54516 Wittlich Pannen- und AbschleppService Schäfges Dr. Oetker Straße 54516 Wittlich Abschleppdienst Schiffer Justus-von-Liebig-Str. 2 54516 Wittlich Lames Umzüge International Belinger Straße 71 54516 Wittlich Liste Abschleppunternehmen Schwerlastverkehr (Lkw) Firma Straße Ort PI Wittlich/PASt Schweich Pannen- und Abschlepp- Service Schäfges Dr. Oetker Straße 54516 Wittlich Steil Kranarbeiten GmbH & Co. KG Auf dem Adler 3 54293 Trier A. BuschmannGmbH Trier Otto Straße 3 54294 Trier Zu Frage 3: Die Auswahl der Abschleppunternehmen für den Bereich des hoheitlichen Abschleppens erfolgt nach Maßgabe des Vergaberechts im Wege von Ausschreibungen (siehe auch Ausführungen zu Frage 1). Die Zeiträume zwischen den Vergabeverfahren sind unterschiedlich und betragen grundsätzlich maximal vier Jahre. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1517 Für den Bereich der Vermittlungsaufträge folgt die Auswahl keinem regelmäßigen Turnus. Die Listen werden fortlaufend aktualisiert bzw. fortgeschrieben. Abschleppunternehmen können, soweit sie noch nicht gelistet sind, auch jederzeit die Aufnahme auf die Vermittlungsliste beantragen. Zu Frage 4: In der Zeit vom 4. Januar 2011 bis zum 5. August 2012 hat das PP Trier für die Bereiche PI Wittlich und PASt Schweich bei den Vertragsunternehmen folgende hoheitlichen Abschleppmaßnahmen registriert: Hoheitliche Abschleppmaßnahmen Vertragsunternehmen Firma/Vertragsunternehmen PI Wittlich PASt Schweich Pannen- und Abschlepp-Service Schäfges (Pkw) 46 47 Steil Kranarbeiten GmbH & Co. KG (Lkw) 2 4 Zur Vermeidung von Nachteilen für die betroffenen Unternehmen wird im Rahmen der schriftlichen Beantwortung der Anfrage von einer Darstellung der Vermittlungszahlen abgesehen; bei Bedarf kann in vertraulicher Sitzung des Innenausschusses ergänzend berichtet werden. Zu Frage 5: Im Bereich der Abschleppmaßnahmen Schwerlastverkehr erhält ein Unternehmen außer in den Fällen eines ausdrücklichen Halterwunsches zurzeit keine Aufträge. Einen vormals für hoheitliche Abschleppmaßnahmen im Bereich Schwerlastverkehr (Lkw) bestehenden Vertrag hatte das PP Trier im November 2010 im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten vorzeitig gekündigt und das betroffene Unternehmen auch von der Vermittlungsliste genommen. Kann die Zuverlässigkeit als wiederhergestellt gelten, stehen weder einer Aufnahme in die Vermittlungsliste noch einer Beteiligung an einem erneuten Ausschreibungsverfahren Gründe entgegen. Ein Antrag auf Wiederaufnahme auf die Vermittlungsliste liegt dem PP Trier bislang nicht vor. Im Bereich des hoheitlichen Abschleppens erfolgte aufgrund der noch laufenden Verträge bislang keine erneute Ausschreibung. Zur Vermeidung von Nachteilen für das betroffene Unternehmen wird im Rahmen der schriftlichen Beantwortung der Anfrage von dessen namentlicher Bezeichnung abgesehen. Zu Frage 6: Im Bereich des hoheitlichen Abschleppens erfolgt die Preisermittlung im Rahmen des dem Vertragsschluss vorausgehenden Vergabeverfahrens. Hierbei erhält das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Im Bereich der Vermittlungsaufträge erfolgt kein spezieller Preisvergleich. Zu Frage 7: Dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur sind vereinzelte Beschwerden aus dem Zuständigkeitsbereich des PP Trier bekannt. Beschwerdeinhalt ist insbesondere die aus Sicht der Abschleppunternehmen fehlerhafte Vermittlungspraxis. Bei Überprüfungen durch das Ministerium waren schwerwiegende Fehler bei der Auftragsvermittlung bislang nicht zu erkennen. Roger Lewentz Staatsminister 3