Drucksache 16/1529 22. 08. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Neubau einer Bibliothek für die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Die Kleine Anfrage 1002 vom 7. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf für einen Neubau der Bibliothek der Deutschen Universität für Verwaltungswis- senschaften in Speyer ein? 2. Was ist der Stand der Planung? 3. Wann wird die HU Bau in Auftrag gegeben? 4. Welche Haushaltsmittel stehen im aktuellen Doppelhaushalt 2012/2013 für die Realisierung des Projekts zur Verfügung? 5. Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen bzw. gedenkt sie zu unternehmen, um ggf. eine (Ko-)Finanzierung des Projekts durch den Bund oder andere Bundesländer zu erreichen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. August 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Bedarf der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer an zusätzlichen Bibliotheksflächen fand Eingang in ein Raumprogramm, welches im Einvernehmen mit dem Rechnungshof mit 3 366 m² Hauptnutzfläche genehmigt wurde. Zu Frage 2: Es liegt eine Kostenvoranmeldung -Bau- vor, die mit rund 23 Mio. Euro abschließt. Zu Frage 3: Die Beauftragung einer Haushaltsunterlage -Bau- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1529 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode wird Gegenstand der im Frühjahr 2013 stattfindenden Haushaltsberatungen für den kommenden Doppelhaushalt sein. Zu Frage 4: Keine. Zu Frage 5: Die Möglichkeit einer Mitfinanzierung des Bauprojekts nach Art. 91 b Grundgesetz als Forschungsprojekt mit überregionaler Bedeutung wurde geprüft und als nicht erfolgsversprechend eingestuft. Im Übrigen sieht das Abkommen vom 28. Juni 1996 über die gemeinsame Finanzierung der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer eine gemeinsame Kostenträgerschaft von Bund und Ländern für den Bereich der laufenden jährlichen Aufwendungen (sog. Betriebskosten) vor. Baumaßnahmen sind somit nicht Gegenstand der gemeinsamen Finanzierung. Dr. Carsten Kühl Staatsminister