Drucksache 16/1536 27. 08. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth, Dr. Susanne Ganster und Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Nutzung von Twitter durch Mitarbeiter der Landesregierung Die Kleine Anfrage 994 vom 2. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Während der Sitzungen der Ausschüsse am 1. August 2012 meinte ein Ressortsprecher der Landesregierung, über den Nachrichtendienst Twitter das Verhalten von Abgeordneten, die als Gäste an der Sitzung teilgenommen haben, kommentieren zu müssen. Auch bei anderen Gelegenheiten kommt es zu solchen Kommentaren von Landesbediensteten gegenüber frei gewählten Abgeordneten . Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung: 1. Wie ist die Verwendung von Nachrichtendiensten und sozialen Netzwerken – dienstlich und privat – während der Dienstzeiten und auf dienstlich gelieferten Geräten allgemein geregelt? 2. Hat der Ressortsprecher – wie von ihm behauptet – seine Äußerungen über Abgeordnete während seiner Dienstzeit getätigt oder befand er sich diesbezüglich im Irrtum? 3. Werden für solche Äußerungen von Landesbediensteten – im konkreten Fall und allgemein – dienstlich gelieferte Geräte und ggf. dienstliche Mobilfunktarife genutzt? 4. Handelt es sich bei solchen Äußerungen um Stellungnahmen, die sich die Landesregierung oder ein Ressort oder Ressortver- antwortlicher als eigene zurechnen lässt/lassen muss? 5. Wurden Landesbedienstete angewiesen oder ermutigt, sich in dieser oder anderer Weise über Mitglieder des Parlaments zu äußern? 6. Wie beurteilt die Landesregierung solche Äußerungen von Landesbediensteten, insbes. Sprechern der Regierung, am Rande lau- fender Sitzungen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. August 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur haben zuletzt mit Datum vom 28. Juni 2011 umfangreiche schriftliche Hinweise zum Umgang mit sozialen Netzwerken im Internet erhalten. Neben Hinweisen zum Schutz von dienstlichen und privaten Daten enthält die Unterrichtung auch den Hinweis auf die Dienstanweisung zur Bereitstellung und Nutzung von Internet- und Intranet-Zugängen und -Angeboten im Ministerium des Innern und für Sport vom 8. September 2003. Diese geht zurück auf einen Ministerratsbeschluss betreffend der Rahmenregelung zur Nutzung des Internets in der Landesverwaltung vom 17. Juni 2003. In der Dienstanweisung ist festgelegt, dass das Internet während der Dienstzeit nur für dienstliche Zwecke genutzt werden darf. Die private Nutzung außerhalb der Dienstzeit setzt wegen technisch nicht möglicher Unterscheidung zwischen dienstlich und privat anfallenden Daten die Abgabe einer individuellen Einwilligungserklärung bezüglich der technischen Behandlung der Daten voraus. Drucksache 16/1536 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Der Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur befand sich während der Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, des Ausschusses für Inneres, Sport und Infrastruktur und des Ausschusses für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung im Dienst. Zu Frage 3: Im konkreten Fall hat der Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur sein ihm dienstlich überlassenes Mobiltelefon verwendet, um den Kurznachrichtendienst „Twitter“ zu nutzen. Da bei diesen Geräten für die Internetnutzung eine Flatrate genutzt wird, entstanden keine gesonderten Kosten. Zu Frage 4: Nein. Zu Frage 5: Nein. Zu Frage 6: Den Sprecherinnen und Sprechern der Ministerien und der Staatskanzlei fällt die Aufgabe zu, die Arbeit der Landesregierung in der Öffentlichkeit zu vermitteln. Teil dieser Vermittlungsarbeit ist auch die Einordnung in politische und gesellschaftliche Zusammenhänge und Gegebenheiten sowie die sachbezogene Abgrenzung zu konkurrierenden gesellschaftlichen und politischen Entwürfen. In der Regel hat die Arbeit der Sprecherinnen und Sprecher einen hohen Faktenbezug, der sich in der entsprechend sachlichen Kommunikation spiegelt. Zur Vermittlung der Arbeit der Landesregierung können Sprecherinnen und Sprecher an den geeigneten Stellen und in angemessener Form auch zugespitzt argumentieren. Roger Lewentz Staatsminister