Drucksache 16/154 25. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Vorbereitung der Zusammenlegung der Oberlandesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften durch Fachkommissionen Die Kleine Anfrage 100 vom 1. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat angekündigt, die Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken sowie die Generalstaatsanwaltschaften Koblenz und Zweibrücken mit Sitz in Zweibrücken zusammenzuführen. Laut Medienberichten soll dies von zwei Fachkommissionen vorbereitet werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Sommer 2012 abgeschlossen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie lauten die konkreten Arbeitsaufträge an die beiden Fachkommissionen? 2. Sollen sämtliche von der geplanten Justizstrukturreform betroffenen Beteiligten (neben den beiden Oberlandesgerichten auch die Amts- und Landgerichte sowie die betroffenen Fachgerichte) dienstübergreifend in die Fachkommissionen eingebunden werden ? 3. Bis wann sollen die Fachkommissionen ihren Arbeitsbericht vorlegen? 4. Soll im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz parallel zur Arbeit der Fachkommissionen bereits ein Justizstruktur- reformgesetz entworfen werden? 5. Sollen die Ergebnisse der Fachkommissionen Einfluss auf den Umfang der geplanten Justizstrukturreform haben? Wenn ja: Gilt dies auch dann, wenn die Fachkommission bei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften von einer Zusammenführung mit Sitz in Zweibrücken abrät? 6. Wenn ja: Wie wird die Berücksichtigung der Arbeitsergebnisse der Fachkommission sichergestellt, wenn bereits vor der Sommerpause 2012 das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein soll? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Juli 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es wurde eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Zusammenführung des Oberlandesgerichts Koblenz und des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken sowie der Generalstaatsanwaltschaften Koblenz und Zweibrücken eingesetzt. Mit ihrem breiten Sachverstand soll die Kommission Vorschläge zur Gestaltung der Zusammenführung des Oberlandesgerichts Koblenz und des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken sowie der Generalstaatsanwaltschaften Koblenz und Zweibrücken erarbeiten. Aufgabe der daneben gebildeten Arbeitsgruppe ist es, der Kommission zuzuarbeiten. Zunächst wird sie eine Bestandsaufnahme durchführen . Zu Frage 2: Der Kommission gehören der Minister und die Staatssekretärin der Justiz und für Verbraucherschutz, der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Koblenz und der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. August 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/154 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Koblenz und der ständige Vertreter des Leiters der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken sowie die Vorsitzenden der örtlichen Personalvertretungsgremien der beiden Oberlandesgerichte und der beiden Generalstaatsanwaltschaften an. Daneben kann die Kommission weitere Persönlichkeiten zur Beratung hinzuziehen. Der Arbeitsgruppe gehören die Personal- und Organisationsreferenten des Oberlandesgerichts Koblenz und des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Vertreter der Generalstaatsanwaltschaften Koblenz und Zweibrücken sowie Referenten der Zentralabteilung des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz an. Auch die Arbeitsgruppe kann zur Beratung weitere Persönlichkeiten hinzuziehen. Zu Frage 3: Die Vorschläge der Kommission sollen zügig erarbeitet werden. Angestrebt ist, dass diese spätestens bis Ende des Jahres 2011 vorliegen . Zu Frage 4: Abhängig von den Fortschritten der Arbeitsgruppe und der Kommission wird gegebenenfalls mit der Arbeit an einem Entwurf der erforderlichen normativen Grundlagen begonnen werden. Bereits sich abzeichnende Vorschläge und (Zwischen-)Ergebnisse der Kommission sollen sukzessive in die anzustellenden Überlegungen einfließen. Zu Frage 5: Die Landesregierung sieht auch in der Justiz strukturelle Reformen nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse als unumgänglich an. Im Hinblick auf die Größe anderer Oberlandesgerichtsbezirke und Generalstaatsanwaltschaften sowie vorhandene Doppelstrukturen sollen die Generalstaatsanwaltschaften in Zweibrücken und Koblenz zu einer „Generalstaatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz“ zusammengeführt werden. Die Oberlandesgerichte in Zweibrücken und Koblenz sollen zu einem für das ganze Land zuständigen „Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz“ mit Präsidialsitz in Zweibrücken vereinigt werden. Dieses wird in Koblenz weiterhin mit Senaten vertreten sein. Entlassungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird es nicht geben. Unter Beachtung dieser Vorgaben sollen die Vorschläge der Kommission Einfluss auf die strukturellen Reformen haben. Zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage 4. In Vertretung: Beate Reich Staatssekretärin