Drucksache 16/1553 29. 08. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. September 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V.: Verwendungsnachweise für Fördergelder fehlen – Teil 4 Die Kleine Anfrage 1000 vom 2. August 2012 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleinen Anfrage 16/920, 16/921 und 16/922 der Abgeordneten Brigitte Hayn und Gerd Schreiner (Drucksache 16/1425) formuliert die Landesregierung: „Der Verein Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V. fördert pro Jahr rund 200 Projekte. Die allermeisten davon sind sog. Kleinförderungen und bewegen sich in einer Größenordnung bis 4 000 Euro.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Mit welcher Begründung hält es die Landesregierung für angemessen, dass sich der Verein für eigene Projekte regelmäßig bis zu 26 % der von ihm verwalteten Mittel der Kulturstiftung in Höhe von 1,3 Mio. Euro selbst genehmigt? 2. Wie wird eine korrekte Mittelverwendung in diesem Fall unabhängig kontrolliert? 3. Wer sind die letztendlich aus diesen Mitteln mit welchem Betrag jeweils Begünstigten im Einzelnen? 4. Für welchen Projekte wurden die Mittel aus der sog. „Vorstandsreserve“ der Jahre 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 und mit wel- cher Begründung verwendet? Wer waren die Begünstigten im Einzelnen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. August 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Summe der in den Jahren 2007 bis 2011 jährlich zur Verfügung stehenden Projektmittel und die davon für Eigen- und Sonderprojekte vorgesehenen Haushaltsmittel sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Jahr Summe Projektmittel Summe Projektmittel Eigen-/ Anteil Sonderprojekte (Soll) 2007 1 036 000,00 € 172 800,00 € 16,7 % 2008 1 220 000,00 € 303 500,00 € 24,9 % 2009 1 516 000,00 € 300 000,00 € 19,8 % 2010 1 387 500,00 € 229 000,00 € 16,5 % 2011 1 319 500,00 € 168 500,00 € 12,8 % *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Ausführliche Internetausgabe, die Original-Drucksache ist ohne den Abdruck der Anlagen erschienen. Drucksache 16/1553 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Durchführung von jährlich wiederkehrenden Eigen- und einmaligen Sonderprojekten ist in der Satzung des Kultursommers (§ 2) ausdrücklich als Vereinszweck vorgesehen. Die Projekte werden vom Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V. seit vielen Jahren unterschiedlichen Veranstaltern im Land auf der Basis von Kooperationsverträgen angeboten. Sie unterscheiden sich von den übrigen Kultursommer-Projekten dahingehend, dass der Verein selbst als Tournee-Veranstalter auftritt und die Projektleitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Kultursommers Rheinland-Pfalz e. V. übernommen wird. Die Maßnahmen werden von der Vereinsgeschäftsstelle selbst organisiert, da sie vernetzenden Charakter haben und eine ganze Region betreffen, wie z. B. die Pfalz bei der „Vokalmusik entlang der Romanischen Straße“ oder das gesamte Land bei den „Internationalen Orgelfestwochen Rheinland-Pfalz“ und den zahlreichen Konzerten ausgesuchter nationaler und internationaler Vokalensembles und Chören im Rahmen des „VokalSterns“. Dadurch finden auch abseits der Kulturzentren hochwertige Kulturveranstaltungen statt, die sonst im ländlich geprägten Rheinland-Pfalz nicht stattfinden würden, da kein lokaler Veranstalter bereit wäre, für eine ganze Region bzw. das gesamte Land ein Projekt zu organisieren. Zu Frage 2: Der Kultursommer Rheinland-Pfalz erhält eine institutionelle Förderung durch die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Er muss daher jedes Jahr einen Verwendungsnachweis erstellen, der u. a. auch den Jahresabschluss enthält, den eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt hat. Dieser Verwendungsnachweis wird – im Auftrag der Kulturstiftung – durch die ADD geprüft. Zudem wählt die Mitgliederversammlung satzungsgemäß zwei Rechnungsprüfer, die den Jahresabschluss prüfen, der die Eigenprojekte enthält. Die Mitgliederversammlung verabschiedet den Haushalt, prüft und entscheidet, nach dem Abschluss des Haushaltsjahres, ob dem Vorstand die Entlastung erteilt werden kann. Zu Frage 3: Begünstigt sind die örtlichen Kooperationspartner, die als örtliche Veranstalter fungieren. Dies sind vor allem die Kommunen, kirchliche Träger oder kulturell tätige Vereine. Eine Liste mit den örtlichen Veranstaltern der Jahre 2007 bis 2012 ist als Anlage beigefügt. Bei den Eigenprojekten handelt es sich nicht um Projekte, die durch den Kultursommer e. V. mit einem Geldbetrag gefördert werden. Aufgrund der Organisation durch den Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V. und die teilweise Übernahme von Kosten erhalten die örtlichen Veranstalter die Projekte zu vergünstigten Konditionen. Diese variieren zwischen den Veranstaltungsreihen und innerhalb der Veranstaltungsreihen auch zwischen den Veranstaltungsorten. Im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist kann deshalb die Frage nach dem Betrag, den die Begünstigten im Einzelfall erhalten, nicht beantwortet werden. Zu Frage 4: Die Vorstandsreserve ist ein Haushaltsansatz im Haushaltsplan des Kultursommers Rheinland-Pfalz e. V., der dazu dient, dass der Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V. unterjährig noch reagieren kann, wenn eine Bitte auf Nachfinanzierung gestellt wird, weil ein Antragssteller z. B. unverschuldet in schwerwiegende finanzielle Probleme geraten ist oder sich eine Chance für ein Projekt ergeben hat, die – bei der Verabschiedung des Haushalts für das kommende Jahr im Dezember und bei der Bewilligung der Projekte im Februar – noch nicht erkennbar sein konnte. 2 Jahr Mittel Veranstalter/Verwendung 2007 10 000 € Die Reserve musste nicht in Anspruch genommen werden. 2008 20 000 € Kultur Rhein-Neckar e. V., Projekt „Creole Südwest“ in Ludwigshafen für ein länderübergreifendes Gemeinschaftsprojekt mit Baden-Württemberg 2009 20 000 € Literaturbüro Mainz, Projekt „Junge Worte“ 2010 5 000 € Eifel Literaturfestival, zusätzliche Veranstaltung mit der Literaturnobelpreisträgerin Herta Müller 2011 Keine Reserve vorgehalten In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1553 3 Drucksache 16/1553 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1553 5 Drucksache 16/1553 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1553 7 Drucksache 16/1553 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1553 9 Drucksache 16/1553 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1553 11 Drucksache 16/1553 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1553 13 Drucksache 16/1553 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1553 15 Drucksache 16/1553 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1553 17 Drucksache 16/1553 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1553 19 Drucksache 16/1553 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1553 21 Drucksache 16/1553 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1553 23 Drucksache 16/1553 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1553 25 26