Drucksache 16/1554 29. 08. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. September 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn und Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V.: Verwendungsnachweise für Fördergelder fehlen – Teil 5 Die Kleine Anfrage 1001 vom 2. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Mit der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur und dem Verein Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V. sind zentrale Bausteine der rheinland -pfälzischen Kulturförderung in einen Nebenhaushalt ausgelagert und der unmittelbaren Kontrolle durch den Landtag entzogen. In diesem Umfeld konnte es geschehen, dass bis zu einer Prüfung des Rechungshofs für 230 Projekte, viele davon sogar aus den Jahren 2007, 2008 und 2009, keine Verwendungsnachweise vorlagen. Stand 10. Juli 2012 standen immer noch 76 Verwendungsnachweise aus. Unabhängig davon sind aktuell noch 167 Verwendungsnachweise ungeprüft. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie soll zukünftig sichergestellt werden, dass der Landtag, insbesondere der Haushalts- und der Kulturausschuss, regelmäßig, zeitnah und umfänglich über die geprüften Mittelverwendungen der Kulturstiftung unterrichtet werden? 2. In welchen Fällen und warum im Einzelnen wurden Institutionen für wiederkehrende Projekte Jahr für Jahr neue Fördermittel ausgezahlt, obwohl der vertraglich geschuldete Nachweis über eine korrekte Mittelverwendung in den Vorjahren nicht erbracht war? 3. In welchen Fällen und warum wurden mit Mitteln der Kulturstiftung Projekte in anderen Bundesländern gefördert? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. August 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der krankheitsbedingte Stau bei der Bearbeitung von Verwendungsnachweisen beim Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V. wird voraussichtlich bis Ende des Jahres 2012 abgearbeitet sein. Zurzeit liegen 89 Verwendungsnachweise zu Projekten der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur zur Prüfung durch die ADD vor. Seit Jahresbeginn wurden 59 Prüfungen abgeschlossen. Planmäßig wird ein Großteil der vorliegenden Nachweise bis Ende des Jahres geprüft werden, sodass der Rückstand dann weitgehend abgebaut ist. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie unterliegt damit der Aufsicht der Stiftungsbehörde. Nach § 4 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 des Landesstiftungsgesetzes (LStiftG) ist dies die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur hat der ADD nach § 9 Abs. 2 LStiftG innerhalb von neun Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres die Jahresrechnung vorzulegen. Drucksache 16/1554 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Wirtschaftsplan der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur wird durch den Vorstand genehmigt. Die Buchhaltung sowie die abschließende Jahresrechnung werden durch ein externes Steuerbüro erstellt. Nach Abschluss eines Haushaltsjahres erfolgt die Prüfung der Jahresrechnung durch das Finanzministerium und die Prüfung auf Erfüllung des Stiftungszweckes u. a. durch die ADD. Die Prüfungsergebnisse sowie der Jahresabschluss werden dann wiederum dem Vorstand in der nächstfolgenden Vorstandssitzung vorgelegt. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kulturstiftung unterliegt weiterhin dem Prüfungsrecht des Rechnungshofs nach §§ 88 ff. der Landeshaushaltsordnung. Die Stiftung wurde im Jahr 2011 vom Rechnungshof geprüft und ist den in diesem Zusammenhang notwendigen Auskunfts- und Berichtspflichten nachgekommen. Die Stiftung erstellt jährlich einen Rechenschaftsbericht, der veröffentlicht wird und über die Stiftungstätigkeit mit Projektförderungen und institutionellen Förderungen berichtet. Im Jahresbericht 2011 wurde zudem eine Auswertung über die Arbeit und Kulturförderung der letzten 20 Jahre anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Kulturstiftung mit detaillierten Zahlen veröffentlicht . Der Bericht ist auf der Homepage im Download-Bereich einsehbar und in gedruckter Fassung bei der Geschäftsstelle zu erhalten. Die Stiftung hat ein Kuratorium, das aus bis zu 16 Personen besteht, von denen vier Abgeordnete des Landtags Rheinland-Pfalz sind. Die dem Kuratorium angehörenden Mitglieder des Landtags werden vom Landtag benannt und vom Vorstand der Stiftung berufen. Das Kuratorium berät den Vorstand in allen Fragen der Förderung von Kunst und Kultur zur Verwirklichung des Stiftungszwecks. Zu Frage 2: Förderentscheidungen des Kultursommers Rheinland-Pfalz e. V. werden auch bei Antragstellern, die jährlich wiederkehrend Projekte durchführen, im Dezember für das Folgejahr gefällt, also vor der Prüfung der letztjährigen Verwendungsnachweise, da diese für ein Kultursommerprojekt erst Ende Februar vorgelegt werden müssen. Zudem gibt es für Verzögerungen bei der Vorlage von Verwendungsnachweisen insbesondere im Bereich der vielfach ehrenamtlich Tätigen oft plausible Gründe, die keineswegs dagegen sprechen, dass sie im Folgejahr erneut ein Projekt durchführen können. Würde der Kultursommer Rheinland-Pfalz e. V. vor einer Förderentscheidung die Vorlage des Verwendungsnachweises aus dem Vorjahr zwingend abwarten, würde dies dazu führen, dass viele Kultursommerprojekte nur alle zwei Jahre stattfinden könnten, da ein großer Teil der Kulturszene des Landes sich jedes Jahr mit neuen oder fortlaufenden Projekten beteiligt. Die Beibehaltung eines alljährlichen Veranstaltungsturnus wäre dann zum Schaden der Kulturszene und der zahlreichen Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungen nicht mehr möglich. Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur fördert grundsätzlich keine jährlich wiederkehrenden Projekte, sondern hat bislang über 1 100 Einzelprojekte gefördert. Drei Monate nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis über die Verwendung der Mittel der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur vorzulegen. Dieser wird durch die ADD geprüft. Daneben gibt es Projekte, die u. a. aufgrund ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft des Landes Rheinland-Pfalz mehrfach, d. h. mindestens zwei Mal während der letzten 20 Jahre von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur gefördert wurden. Dazu gehören beispielsweise: – Künstlermesse KUNST direkt (10 Mal) – FILMZ – Festival des Deutschen Kinos (5 Mal) – Bildhauersymposium im Rahmen des Skulpturenweges Rheinland-Pfalz (14 Mal) – La.Meko – Internationales Kurzfilmfestival Landau (4 Mal) – Landesbibliothekstage Rheinland-Pfalz (4 Mal) – Else-Lasker-Schüler-Dramatikerpreis (3 Mal) – Fotofestival Mannheim Ludwigshafen Heidelberg (2 Mal) – Eifel Literatur Festival (2 Mal) In all den hier aufgeführten Fällen wurden die Verwendungsnachweise fristgerecht vorgelegt. Zu Frage 3: Seit Gründung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur wurden fünf Projekte gefördert, die außerhalb von Rheinland-Pfalz stattgefunden haben. Sämtliche Projekte haben jedoch durch die vermittelten Inhalte, Akteure oder/und Projektträger einen deutlichen Bezug zu unserem Bundesland. Zwei Ausnahmen bilden zum einen die Beteiligungen an der Errichtung der Gedenkstätte „Passagen“ für Walter Benjamin in Portbou an der spanischen Costa Brava, die von mehreren Bundesländern aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung unterstützt wurde, und zum anderen die Produktion des Filmes „Die Kinder von Auschwitz“ von Alwin Meyer. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/1554 Auch während des Kultursommers gibt es Projekte, die nicht ausschließlich in Rheinland-Pfalz stattfinden, wie z. B. das OberrheinTheaterfestival , das Creole-Weltmusik-Programm (gemeinsam ausgerichtet mit Baden-Württemberg) oder Konzerte in der Reduit, Mainz-Kastel, an welchen die rheinland-pfälzische bzw. die Mainzer Musikszene und das Publikum wesentlich partizipieren. In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär 3 Jahr Betrag Empfänger Projekt 1993 27 000 € Arbeitskreis selbstständiger Gedenkstätte für Walter Benjamin Kulturinstitute e. V., Bonn Portbou/Spanien 1994 12 500 € Alwin Meyer (Regisseur), Produktion des Filmes Circe-Film, Lohmar „Die Kinder von Auschwitz“ 2001 2 500 € Landesverband der Galerien in Hessen Druckkostenzuschuss für einen und Rheinland-Pfalz e. V., Wiesbaden Ausstellungskatalog in Darmstadt 2010 15 000 € Art-Point Projekt „musiBalance“ im Deutschen Bad Münster am Stein Pavillion auf der Expo Shanghai 2011 3 000 € Christa Sturm (Künstlerin) Ausstellung „schön ist was anderes“ im Kulturbahnhof Saarbrücken, 2012 Die entsprechenden Kennzahlen der fünf hier genannten Projekte sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: