Drucksache 16/1560 03. 09. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Adolf Weiland (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Gutachten zur Vermögenssituation der Nürburgring GmbH Die Kleine Anfrage 1007 vom 9. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Presseberichten zufolge hat die Nürburgring GmbH am 16. Mai 2012 ein Gutachten oder eine Expertise der Wirtschaftprüfungskanzlei Dornbach und Partner mit Angaben zur Vermögenssituation erhalten. Demzufolge sollen die Schulden über 400 Millionen Euro betragen, während das Vermögen auf 90 bis 126 Millionen Euro veranschlagt wird. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass die Nürburgring GmbH zum 16. Mai 2012 oder zu einem Datum in diesem engeren Zeitraum durch die Wirt- schaftsprüfungskanzlei das oben angegebene Gutachten erhalten hat? 2. Durch wen und aus welchem Anlass wurde das Gutachten des Wirtschaftsprüfers erbeten bzw. in Auftrag gegeben? 3. Welche konkreten Angaben zu Schulden und Verbindlichkeiten und zum Vermögen der Gesellschaft enthält das Gutachten? 4. Welches Gesamturteil zur wirtschaftlichen Situation der Nürburgring GmbH und welche Empfehlungen bzw. Darstellungen der gebotenen Handlungsweise enthält das Gutachten? 5. Zu welchem Zeitpunkt haben welche Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft, welche Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretäre oder sonstige Funktionsträger der Landesregierung Kenntnis von diesem Gutachten bekommen? 6. Welche Entscheidungen und Handlungsweisen hat der in Frage 5 genannte Personenkreis aufgrund der Ausführungen des Wirt- schaftsprüfungsgutachtens empfohlen bzw. vollzogen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. August 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Nürburgring GmbH erhielt am 16. Mai 2012 eine Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner GmbH, die die vorläufige Ermittlung eines Verkehrswertes des Anlagevermögens der Nürburgring GmbH zum Inhalt hat. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Nürburgring GmbH hatte im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Stundungsvereinbarung zwischen den Nürburgring-Besitzgesellschaften und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Zu Frage 3: Die Stellungnahme enthält Angaben zur wirtschaftlichen Situation der Nürburgring GmbH, die als schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertraulichkeit unterliegen. Auch der Umstand, dass Auszüge eines Dokuments, das unter dem Datum des 16. Mai 2012 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Nürburgring GmbH adressiert ist, durch die Presse veröffentlicht wurden, ändert nichts an dem Umstand, dass es sich um vertrauliche Angaben handelt, die von der Landesregierung auch weiterhin vertraulich behandelt werden. Eine Beantwortung der Frage ist deshalb im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Ich bin gerne bereit, auf entsprechende Bitte in vertraulicher Sitzung des zuständigen Innenausschusses darüber zu berichten. Drucksache 16/1560 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Stundungsvereinbarung stand unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass bei Wirksamwerden der Stundungsvereinbarung keine Insolvenzantragspflicht besteht. Die Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt zu dem Ergebnis, dass nicht von einer Überschuldung auszugehen ist. Vor dem Hintergrund der Stellungnahme hat die Investitions- und Strukturbank die Bedingung als erfüllt angesehen. Die Empfehlung zu einer tagesaktuellen Liquiditätsplanung hat die Geschäftsführung der Nürburgring GmbH umgesetzt. Der Empfehlung , die Bewertung an aktuelle Erkenntnisse anzupassen, ist die Geschäftsführung der Nürburgring GmbH durch eine entsprechende Beauftragung der Berater nachgekommen. Zu den Fragen 5 und 6: Die Aufsichtsratsmitglieder der Nürburgring GmbH waren fortlaufend über die Angelegenheit informiert. Rund um den in der Fragestellung genannten Zeitpunkt haben der Innenminister, der Finanzminister und die Wirtschaftsministerin sowie die zuständigen Staatssekretäre und der Chef der Staatskanzlei von den Ergebnissen der Stellungnahme Kenntnis erlangt. Der Ministerpräsident wurde summarisch unterrichtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Nürburgring GmbH hat sichergestellt, dass die in der Stellungnahme empfohlenen Maßnahmen beauftragt wurden. Auf das Ergebnis kam es letztlich aber nicht mehr an, nachdem die Geschäftsführungen der Nürburgring- Be - sitzgesellschaften Insolvenzanträge gestellt hatten. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär