Drucksache 16/1561 03. 09. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Schadenersatzansprüche gegen Mitglieder des Aufsichtsrats der Nürburgring GmbH Die Kleine Anfrage 1010 vom 13. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat nach eigener Auskunft im Frühjahr 2010 eine Rechtsanwaltskanzlei gebeten, zur etwaigen Schadenersatzpflicht von Aufsichtsratsmitgliedern der Nürburgring GmbH Stellung zu nehmen. Es sollen auch einschlägige Verjährungsfristen beachtet werden (vgl. Plenarprotokoll der 5. Sitzung vom 22. Juni 2011, S. 215). Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Rechtsanwaltskanzlei wurde seitens der Landesregierung im Frühjahr 2010 mit der Prüfung von Schadenersatzan- sprüchen gegen (ehemalige) Mitglieder des Aufsichtsrats der Nürburgring GmbH beauftragt? 2. Gegen welche (ehemaligen) Mitglieder des Aufsichtsrats der Nürburgring GmbH wurden seit Frühjahr 2010 Schadenersatzan- sprüche geprüft? 3. Wann fanden diese Prüfungen jeweils statt (bitte ggf. einzeln auflisten)? 4. Wer hat sie durchgeführt (bitte ggf. einzeln auflisten)? 5. Wie war jeweils das Ergebnis (Anspruchshöhe, Verjährungsfristen etc.)? 6. Wurden als Folge dieser Prüfungen bereits Ansprüche geltend gemacht (bitte ggf. konkret nennen)? 7. Wenn bestehende Ansprüche nicht geltend gemacht wurden: Was war der Grund hierfür? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. August 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Nachdem die Jahresabschlüsse 2008 (am 30. Oktober 2009) und 2009 (am 26. September 2011) festgestellt und die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgeschlossen waren, und dabei gegen die weiteren Aufsichtsratsmitglieder keine Anklage erhoben wurde, wurde Anfang April 2012 über die Entlastung der Aufsichtsrats mitglieder der Nürburgring GmbH in den Jahren 2008 und 2009 mit Ausnahme des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Dr. Deubel entschieden. Vor der Beschlussfassung musste eingehend geprüft werden, dass sich weder a) aus den festgestellten Jahresabschlüssen noch b) aus den sonstigen Unterlagen und Erkenntnissen, die die Gesellschaft selbst betreffen, noch c) aus der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz selbst Hinweise ergeben, die Schadenersatzansprüche wahrscheinlich erscheinen lassen. Nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen konnte eine Entlastung erfolgen. Da sich insgesamt keine Hinweise auf pflichtwidriges Handeln der ehemaligen Aufsichtsräte Dr. Pföhler, Dr. Kühl, Härtel, Schwanhold, Mittler und Dr. Plogmann ergaben, wurde diesen Anfang April 2012 durch ein schriftliches Umlaufverfahren bei den Gesellschaftern der Nürburgring GmbH Entlastung erteilt. Auch der Gesellschafter Landkreis Ahrweiler hat dabei der Entlastung zugestimmt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. September 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/1561 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Anwaltskanzlei Dr. Müller-Heidelberg & Partner. Zu den Fragen 2, 3, 4, 5, 6 und 7: Wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 2 bis 7 zusammen beantwortet: Nachdem im Mai 2010 bekannt wurde, dass der Landesrechnungshof beabsichtigt, in seiner gutachtlichen Äußerung die Prüfung von Regressansprüchen gegen Organmitglieder zu empfehlen, kam Rechtsanwalt Dr. Müller-Heidelberg in einer daraufhin beauftragten Kurzstellungnahme im Juni 2010 zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich Schadenersatzansprüche der Nürburgring GmbH gegen Aufsichtsratsmitglieder nicht auszuschließen seien, sofern sie bei der Führung ihres Amtes nicht die erforderliche Sorgfalt angewendet haben sollten. Im Einzelnen müsse dies aber für die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder näher untersucht werden. Daher wurde die Kanzlei Dr. Müller-Heidelberg und Partner, Bingen, beauftragt zu prüfen, ob es Anhaltspunkte für pflicht widriges, zu Schadenersatz führendes Verhalten der Organe gibt. Mit Datum vom 1. September 2011 wurde ein Gutachten vorgelegt, das zu dem Ergebnis kommt, dass keine Anhaltspunkte hierfür hinsichtlich der Aufsichtsratsmitglieder mit Ausnahme des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Dr. Deubel gesehen werden. Hiervon abweichend müsse eine Schadensersatzhaftung des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Deubel betrachtet werden, da gegen diesen strafrechtliche Ermittlungen laufen, demzufolge es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Koblenz einen Anfangsverdacht der strafrechlichen Untreue gegen ihn gäbe. Eine Geltend - machung von Schadenersatzansprüchen zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei aber mit unwägbaren Risiken verbunden und voreilig. Der Gutachter sah bei den möglichen Pflichtverletzungen eine etwaige Verjährung erst im September 2013 eintreten. Es könne daher die Fortführung des Ermittlungsverfahrens und eine etwaige Anklageerhebung abgewartet werden. Sollte dies nicht zu einem rechtzeitigen Ergebnis führen, müsse im Frühjahr 2013 mit Prof. Dr. Deubel ein pactum de non petendo abgeschlossen werden. Mit Datum 21. März 2012 wurde dem Finanzministerium eine weitere Stellungnahme von der Kanzlei Dr. Müller-Heidelberg und Partner, Bingen, vorgelegt, die nunmehr auch die Auswertung der Anklage der Staatsanwaltschaft mit umfasste. Herr Dr. MüllerHeidelberg kommt in Kenntnis der angabegemäß dort niedergelegten Sachverhaltsdarstellungen zu der abschließenden Einschätzung , dass keine Schadenersatz begründenden Sachverhalte im Hinblick auf die weiteren Aufsichtsratsmitglieder erkennbar sind. Hinsichtlich der gebotenen differenzierten Sichtweise hinsichtlich des früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Dr. Deubel wurde auf die Ausführungen im Gutachten vom 1. September 2011 verwiesen. Die Jahresabschlüsse wurden vom Ministerium der Finanzen im März 2012 unter dem Blickwinkel „Hinweise auf pflichtwidriges Handeln der (weiteren) Aufsichtsratsmitglieder“ geprüft. Hinweise ergaben sich hieraus nicht. Auch der Wirtschaftsprüfer hat in seinen Berichten keine Anhaltspunkte festgehalten. In Vertretung: Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär